Di, 00:55 Uhr
30.10.2018
kn-Forum
Leserbrief zum Thema Straßennamen
In der Ausgabe vom 26.10.2018 des Amtsblattes der VG "An der Schmücke" veröffentlichten die Bürgermeister der künftigen Ortschaften Stadt An der Schmücke, die Bitte um Mithilfe bei der Suche nach neuen Bezeichnungen für diejenigen Straßen, die im Bereich der künftigen Landgemeinde doppelt bzw. mehrfach vorkommen. So beginnt ein Leserbrief, der kn erreichte...
Diese Form von Bürgerbeteiligung ist gut und ich möchte mich hier wie folgt für den Bereich der gesamten Landgemeinde äußern.
Über Umbenennungen, heißt es gleichlautend in allen Beiträgen, treffen die bestehenden Gemeinderäte die Entscheidung. Das bedeutet, daß alle Namensänderungen bis 31.12.2018 beschlossen werden müßten. Wenn Einigkeit erzielt werden kann, sollte dies auch kein Problem sein. Grund zur Eile gibt es indes nicht, da die Rechtslage (§ 45a Abs. 6 Nr. 3. ThürKO) diese Aufgabe ohnehin den Ortschaftsräten zuschreibt.
Weiterhin hat meine Auswertung aller aufgeführten Umbenennungen lediglich vier echte Übereinstimmungen ergeben. Hauptstraße, Heldrunger Straße, Kirchstraße und Schulstraße. Hinzu kommt die Bahnhofstraße Heldrungen. Zur Vereinfachung einer Gewöhnung sollten den Straßennamen der jeweilige Ortschaftsname vorangestellt werden. So müßten z.B. mit Hauterodaer Hauptstraße und Sachsenburger Hauptstraße usw. keine der Ortschaften auf ihre ursprünglichen Namen verzichten, was meines Erachtens zu einer Erhöhung der Akzeptanz der jeweiligen Anwohner führen wird. Einzig bei der Heldrunger Straße, die es in Bretleben und Oldisleben gibt, ist der Vorschlag schlecht anwendbar. Hier besteht noch Klärungsbedarf.
Für die Gartenstraße in Heldrungen waren weder Übereinstimmungen noch Ähnlichkeiten festzustellen.
Alle anderen Ähnlichkeiten wie Schulstraße/Schulberg, Kirchstraße/Kirchberg oder Querstraße/Quergasse stellen weder für die Post noch für Rettungsdienste unüberwindbare Probleme dar.
Schließlich stehen diese ja stets im Kontext der Ortschaft. Ein prominentes Beispiel bietet Erfurt mit Kirchberg, Kirchgasse und Kirchplatz.
Es sollte insgesamt in solche historisch, über Generationen gewachsene Bezeichnungen und Beziehungen nicht zu stark eingegriffen werden.
Abschließend noch ein Wort zu vermeintlichen Übereinstimmungen. Dorfstraße, Harraser Weg und Amselweg finden ihre Entsprechung in Etzleben und Oberheldrungen. Da diese Gemeinden nicht zur Landgemeinde gehören werden, bedarf es auch keiner Berücksichtigung vorhandener Namensgleichheiten im Zusammenhang des jetzt anstehenden Zusammenschlusses.
Thomas Wolff
Oldisleben
Autor: khhDiese Form von Bürgerbeteiligung ist gut und ich möchte mich hier wie folgt für den Bereich der gesamten Landgemeinde äußern.
Über Umbenennungen, heißt es gleichlautend in allen Beiträgen, treffen die bestehenden Gemeinderäte die Entscheidung. Das bedeutet, daß alle Namensänderungen bis 31.12.2018 beschlossen werden müßten. Wenn Einigkeit erzielt werden kann, sollte dies auch kein Problem sein. Grund zur Eile gibt es indes nicht, da die Rechtslage (§ 45a Abs. 6 Nr. 3. ThürKO) diese Aufgabe ohnehin den Ortschaftsräten zuschreibt.
Weiterhin hat meine Auswertung aller aufgeführten Umbenennungen lediglich vier echte Übereinstimmungen ergeben. Hauptstraße, Heldrunger Straße, Kirchstraße und Schulstraße. Hinzu kommt die Bahnhofstraße Heldrungen. Zur Vereinfachung einer Gewöhnung sollten den Straßennamen der jeweilige Ortschaftsname vorangestellt werden. So müßten z.B. mit Hauterodaer Hauptstraße und Sachsenburger Hauptstraße usw. keine der Ortschaften auf ihre ursprünglichen Namen verzichten, was meines Erachtens zu einer Erhöhung der Akzeptanz der jeweiligen Anwohner führen wird. Einzig bei der Heldrunger Straße, die es in Bretleben und Oldisleben gibt, ist der Vorschlag schlecht anwendbar. Hier besteht noch Klärungsbedarf.
Für die Gartenstraße in Heldrungen waren weder Übereinstimmungen noch Ähnlichkeiten festzustellen.
Alle anderen Ähnlichkeiten wie Schulstraße/Schulberg, Kirchstraße/Kirchberg oder Querstraße/Quergasse stellen weder für die Post noch für Rettungsdienste unüberwindbare Probleme dar.
Schließlich stehen diese ja stets im Kontext der Ortschaft. Ein prominentes Beispiel bietet Erfurt mit Kirchberg, Kirchgasse und Kirchplatz.
Es sollte insgesamt in solche historisch, über Generationen gewachsene Bezeichnungen und Beziehungen nicht zu stark eingegriffen werden.
Abschließend noch ein Wort zu vermeintlichen Übereinstimmungen. Dorfstraße, Harraser Weg und Amselweg finden ihre Entsprechung in Etzleben und Oberheldrungen. Da diese Gemeinden nicht zur Landgemeinde gehören werden, bedarf es auch keiner Berücksichtigung vorhandener Namensgleichheiten im Zusammenhang des jetzt anstehenden Zusammenschlusses.
Thomas Wolff
Oldisleben
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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