Di, 11:49 Uhr
30.10.2018
Bundespolitiker äußern sich
Brückenteilzeit fördert zugleich Vollzeitanspruch
Am 18. Oktober 2018 hat die unionsgeführte Koalition im Deutschen Bundestag das "Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit" beschlossen. Dazu diese Meldung von Manfred Grund (CDU), Mitglied des Deutschen Bundestages...
Zukünftig können Beschäftigte ihre Arbeitszeit flexibler an ihre jeweils aktuelle Lebenssituation anpassen, teilt Manfred Grund mit, der den Wahlkreis Eichsfeld - Nordhausen - Kyffhäuser als direkt gewählter Abgeordneter im Deutschen Bundestag vertritt. Gleichzeitig habe die CDU/CSU-Fraktion erreicht, dass kleine und mittelständische Unternehmen nicht überfordert werden.
Kaum bekannt ist: Das Gesetz stärkt das Recht, in Vollzeit zu arbeiten.
Wie Manfred Grund mitteilt, hat der Arbeitgeber bei der Besetzung eines freien Arbeitsplatzes bei ihm beschäftigte Teilzeitkräfte bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen. Die Besetzung einer freien Stelle ist ausgeschlossen, wenn insbesondere dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dem Wunsch des Teilzeitbeschäftigten entgegenstehen.
Ob ein freier Arbeitsplatz vorliegt entscheidet der Arbeitgeber. Neu ist, dass der Arbeitgeber auch darlegen und ggf. beweisen muss, dass kein freier Arbeitsplatz vorliegt und der Teilzeitbeschäftigte für die Besetzung nicht gleich geeignet wie ein anderer Bewerber ist.
Durch die mit dem neuen Anspruch und der Erleichterung der Möglichkeit, in Vollzeit zu arbeiten, eröffnete Flexibilität, hilft die Politik insbesondere Frauen aus der Teilzeitfalle. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Gleichstellung von Männern und Frauen, betont der Bundestagsabgeordnete. Die Regelungen werden dazu beitragen, künftig altersbedingte Armut von Frauen zu vermindern!
Manfred Grund
Mitglied des Deutschen Bundestages
Autor: khhZukünftig können Beschäftigte ihre Arbeitszeit flexibler an ihre jeweils aktuelle Lebenssituation anpassen, teilt Manfred Grund mit, der den Wahlkreis Eichsfeld - Nordhausen - Kyffhäuser als direkt gewählter Abgeordneter im Deutschen Bundestag vertritt. Gleichzeitig habe die CDU/CSU-Fraktion erreicht, dass kleine und mittelständische Unternehmen nicht überfordert werden.
Kaum bekannt ist: Das Gesetz stärkt das Recht, in Vollzeit zu arbeiten.
Wie Manfred Grund mitteilt, hat der Arbeitgeber bei der Besetzung eines freien Arbeitsplatzes bei ihm beschäftigte Teilzeitkräfte bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen. Die Besetzung einer freien Stelle ist ausgeschlossen, wenn insbesondere dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dem Wunsch des Teilzeitbeschäftigten entgegenstehen.
Ob ein freier Arbeitsplatz vorliegt entscheidet der Arbeitgeber. Neu ist, dass der Arbeitgeber auch darlegen und ggf. beweisen muss, dass kein freier Arbeitsplatz vorliegt und der Teilzeitbeschäftigte für die Besetzung nicht gleich geeignet wie ein anderer Bewerber ist.
Durch die mit dem neuen Anspruch und der Erleichterung der Möglichkeit, in Vollzeit zu arbeiten, eröffnete Flexibilität, hilft die Politik insbesondere Frauen aus der Teilzeitfalle. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Gleichstellung von Männern und Frauen, betont der Bundestagsabgeordnete. Die Regelungen werden dazu beitragen, künftig altersbedingte Armut von Frauen zu vermindern!
Manfred Grund
Mitglied des Deutschen Bundestages