eic kyf msh nnz uhz tv nt
Do, 11:33 Uhr
06.12.2018
Meldung aus dem Landratsamt

Entfristung der Laufzeit des aktuellen Schulnetzplans

Im Kreistag wurde intensiv über das Thema diskutiert, was bedeutet, der Schulnetzplan wird bis auf Widerruf verlängert, sprich an der Schullandschaft im Kyffhäuserkreis soll nichts geändert werden...


Der Kreistag beschloss, bei drei Gegenstimmen und zwei Stimmenthaltungen, die Befristung der am 11.09.2013 durch den Kreistag beschlossenen Schulnetzplanung 2013-2018 (KT-Beschluss-Nr. 2013/5/068) bis auf Weiteres aufzuheben. Gegebenenfalls erforderliche künftige Änderungen der Schulnetzplanung werden als Einzelbeschlüsse zur Teilfortschreibung des Schulnetzplans gefasst.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD):

Die im Oktober 2017 vom Thüringer Bildungsministerium initiierte „Zukunftswerkstatt Schule“ hatte zum Ziel, eine für den Freistaat tragfähige Bildungslandschaft zu etablieren. Die im Ergebnis der zahlreich durchgeführten Foren, Fachwerkstätten, Anhörungen von Bildungsträgern und Experten vorgelegte Änderungen des Thüringer Schulgesetzes wurde den kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme vorgelegt. Die aktuell diskutierte Fassung der Verordnung zu den Schulparametern (Schulgrößen, Klassengrößen etc.) hätte auf die staatlichen Schulen des Landkreises nur geringfügige Auswirkungen, da nach derzeitigem Kenntnisstand Ausnahmetatbestände und Kooperationsmodelle zum Tragen kommen würden. Eine aktuell vom Thüringer Landkreistag vorgeschlagene Variante hätte für die Schulen im Kreis ebenso keine Auswirkungen.

Das Gesetzgebungsverfahren sieht vor, dass im Herbst 2018 mit den Lesungen im Landtag begonnen wird und ein möglicher Beschluss noch vor der Landtagswahl 2019 gefasst wird.

Da unsere Schulnetzplanung bis 31.12.2018 förmlich befristet ist, es sich jedoch abzeichnet, dass die „Basisdaten“ für eine Schulnetzplanung geändert werden, ist o.g. Entfristung angemessen.
Notwendigerweise vorzunehmende Änderungen sind jederzeit in Form eines Einzelbeschlusses möglich, ohne dass das Gesamtkonzept aus pädagogischer / Schulträger-Sicht überarbeitet werden müsste. Von einer Teilfortschreibung wurde bisher dreimal Gebrauch gemacht.


In der Aussprache bekräftigte Hochwind nochmals, kein Schulstandort ist gefährdet. Verwaltungsleiter Dr. Heinz-Ulrich Thiele: Entfristung heißt, der Schulnetzplan gilt weiter, bis er durch einen neuen Schulnetzplan ersetzt oder Fortgeschrieben wird.

Karl-Josef Ringleb (CDU): Wenn wir heute nichts machen, dann ist ab Januar der Schulnetzplan abgelaufen und wir sind ohne Schulnetzplan und müssen einen neuen Plan erarbeiten

Ähnlich argumentierten Matthias Strejc (SPD) und Torsten Blümel (Die Linke). Blümel fragte, was wöllten wir anderes in einen neuen Schulnetzplan schreiben.

Jens Krautwurst (aus CDU ausgetreten), hat sich klar dazu bekannt, nicht zu zustimmen. Und bezieht sich auf den Inhalt. "Ich sehe die Thüringer Gemeinschaftsschule als Ergänzung und nicht als Ersatz". Wir sollten eine eigene Schulnetzplanung entwickeln und nicht warten, was uns ein Ministerium aufdrückt.

Jörg Steinmetz (CDU) gab vor allem zwei Gründe für sein Nein an. "Ich würde jetzt dem Schulnetzplan zustimmen, den ich damals abgelehnt habe". Ein neuer Schulnetzplan würde nach Erfurt signalisieren, wie unser Schulnetzplan in Zukunft aussehen soll.

Hochwind sah abschließend keinen Handlungsbedarf, etwas am Schulnetzplan zu ändern. Wir können aber jederzeit im Kreistag Änderungen in Form einer Fortschreibung machen
Autor: khh

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr