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Fr, 15:15 Uhr
21.12.2018
Auflösung von Städten und Gemeinden

Neues zu den Landgemeinden

Zur Bestellung von Beauftragen für die neu gebildeten Landgemeinden im Kyffhäuserkreis diese Meldung aus dem Landratsamt Kyffhäuserkreis...

Am 13.12.2018 wurde durch den Thüringer Landtag das Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 beschlossen. Dieses tritt zum 01.01.2019 in Kraft. Das Inkrafttreten dieses Gesetzes hat zur Folge, dass folgende Städte und Gemeinden aufgelöst werden:

- Stadt Roßleben

- Stadt Wiehe

- Gemeinde Nausitz

- Gemeinde Donndorf

- Stadt Artern

- Gemeinde Heygendorf

- Gemeinde Voigtstedt

- Verwaltungsgemeinschaft „Mittelzentrum Artern“

- Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“ mit der Stadt Heldrungen und den Gemeinden Bretleben, Etzleben, Gorsleben, Hauteroda, Hemleben, Oberheldrungen und Oldisleben.

Aus den Gebieten der aufgelösten Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften wird jeweils eine Landgemeinde nach der Thüringer Kommunalordnung gebildet.

Für die Neubildung der Landgemeinde ist es notwendig, bis zur Neuwahl am Sonntag, den 26. Mai 2019 einen Beauftragten zur Wahrnehmung der Funktion des Bürgermeisters zu bestellen. Dieser leitet den Aufbau der Verwaltung und die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen nach der Thüringer Kommunalordnung. Der Beauftragte ist verpflichtet, diese Aufgaben entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wahrzunehmen.

Die Beauftragten wurden durch die Kommunalaufsicht des Kyffhäuserkreises mit Wirkung zum 01.01.2019 wie folgt bestellt:

- Stadt Roßleben- Wiehe: Herr Steffen Sauerbier
- Stadt Artern: Frau Christine Zimmer
- Stadt „An der Schmücke“: Herr Wolfram Nöthlich
Autor: khh

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