Do, 00:02 Uhr
24.01.2019
Neues aus Sondershausen
Mehr Sicherheit beim Baumfällen
Erst im Dezember beschlossen jetzt bereits dazu die 1. Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Sondershausen. Nun soll es mehr Klarheit geben...
In der letzten Stadtratssitzung wurde des Stadtrats Sondershausen wurde die Baumsatzung bereits sehr kontrovers diskutiert, so deshalb die Experten das Mitschnitt Protokoll drei Mal anhören, ehe feststand, was wirklich beschlossen wurde.
Und selbst danach gab es noch nicht die nötige Klarheit, besonders für die Bürger. Die neue Satzung konnte falsch ausgelegt werden und der Bürger wäre beim Fällen eines Baumes leicht straffällig geworden, im Sinne des Naturschutzes. Deshalb diese Änderung, die in den kommenden Stadtrat eingebracht werden soll
Bei sechs Ja-Stimmen und einer Enthaltung sprach gestern der Hauptausschuss eine Empfehlung aus:
Der Stadtrat der Stadt Sondershausen stimmt der 1. Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Sondershausen gemäß der als Anlage beigefügten Fassung zu. Die Anlage ist
Bestandteil des Beschlusses.
Mehr Sicherheit beim Baumfällen
Gleichzeitig wird der Beschluss mit der Nr.: SR 383-32/2018 aus der Sitzung des Stadtrates vom 6. Dezember 2018 aufgehoben.
In der 1. Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Sondershausen wurden die bisher unter Schutz gestellten Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang herausgenommen. Der Eigentümer des Baumes muss damit keine Baumfällgenehmigung bei der Stadt Sondershausen einreichen. Die
Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes sind zu beachten.
Besonders soll auf diesen Passus Wert gelegt werden:
Wer sich unsicher ist, ob er einen Baum so ohne weiteres fällen darf, sollte sich lieber nochmals bei den Behörden erkundigen.
Autor: khhIn der letzten Stadtratssitzung wurde des Stadtrats Sondershausen wurde die Baumsatzung bereits sehr kontrovers diskutiert, so deshalb die Experten das Mitschnitt Protokoll drei Mal anhören, ehe feststand, was wirklich beschlossen wurde.
Und selbst danach gab es noch nicht die nötige Klarheit, besonders für die Bürger. Die neue Satzung konnte falsch ausgelegt werden und der Bürger wäre beim Fällen eines Baumes leicht straffällig geworden, im Sinne des Naturschutzes. Deshalb diese Änderung, die in den kommenden Stadtrat eingebracht werden soll
Bei sechs Ja-Stimmen und einer Enthaltung sprach gestern der Hauptausschuss eine Empfehlung aus:
Der Stadtrat der Stadt Sondershausen stimmt der 1. Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Sondershausen gemäß der als Anlage beigefügten Fassung zu. Die Anlage ist
Bestandteil des Beschlusses.
Mehr Sicherheit beim Baumfällen
Gleichzeitig wird der Beschluss mit der Nr.: SR 383-32/2018 aus der Sitzung des Stadtrates vom 6. Dezember 2018 aufgehoben.
In der 1. Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Sondershausen wurden die bisher unter Schutz gestellten Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang herausgenommen. Der Eigentümer des Baumes muss damit keine Baumfällgenehmigung bei der Stadt Sondershausen einreichen. Die
Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes sind zu beachten.
Besonders soll auf diesen Passus Wert gelegt werden:
Wer sich unsicher ist, ob er einen Baum so ohne weiteres fällen darf, sollte sich lieber nochmals bei den Behörden erkundigen.
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Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
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