eic kyf msh nnz uhz tv nt
Fr, 20:51 Uhr
01.02.2019
Bistum Erfurt

Aktendurchsicht auf Hinweise sexuellen Missbrauchs

268 Personalakten wurden im Bistum Erfurt für die sogenannte MHG-Studie der Deutschen Bischofskonferenz über den sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker erfasst.Jetzt geht Bischof Ulrich Neymeyr einen Schritt weiter und lässt über die bereits gesichteten Unterlagen hinaus sämtliche im Ordinariat vorhandenen personenbezogenen Akten prüfen, ob es Hinweise auf Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs gibt.....


Oberstaatsanwalt Franz Trost (Foto: Peter Weidemann) Oberstaatsanwalt Franz Trost (Foto: Peter Weidemann) Mit dieser weitergehenden Untersuchung hat der Erfurter Bischof den im Ruhestand lebenden Juristen Franz Trost (71) aus Fulda beauftragt. Der vierfache Familienvater, der vor seinem Jurastudium als Polizeibeamter gearbeitet hatte, war von 1996 bis 2006 Leitender Oberstaatsanwalt in Meiningen und danach bis 2012 in Erfurt.

Anlass für diese Maßnahme war die Aktenlage, als nach der Veröffentlichung der MHG-Studie ein Priester aus dem Bistum Erfurt des mehrfachen sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen beschuldigt wurde. Bis dahin waren der heutigen Bistumsleitung keine Verdachtsfälle gegen den beschuldigten Priester bekannt.

Auch in der Personalakte gab es keinen entsprechenden Hinweis. Allerdings fand sich außerhalb der Personalakte eine Aktennotiz des damaligen Personalverantwortlichen aus dem Jahr 1989 über Vorwürfe, der Priester habe „homosexuelles Verhalten Jugendlichen gegenüber“ gezeigt. „Ich will Klarheit. Das schulden wir den Opfern sexuellen Missbrauchs“, begründete Bischof Neymeyr seinen Entschluss, zusätzliche Akten prüfen zu lassen, nachdem das Bistum Erfurt den jüngsten Verdachtsfall angezeigt und bekanntgemacht hatte.

Bei den Unterlagen, die Franz Trost jetzt mit juristischem Sachverstand sichtet, handelt es sich um sogenannte Nebenakten der Personalverantwortlichen. Sie enthalten Materialien, die keinen Eingang in die Personalakte gefunden haben. Dazu können Beschwerdebriefe, Bittgesuche, Protokolle, Durchschläge, Schriftverkehr, Gesprächsnotizen und anderes mehr zählen – und zwar zu allen möglichen Anlässen und Themen. Was in die Nebenakte und was in die Personalakte gehört, entscheidet jedes Bistum selbst.

Bis heute gibt es innerhalb der Deutschen Bischofskonferenz kein Standardverfahren. Die Forscher der MHG-Studie hatten diesen Umstand als Manko kritisiert. „Dass jedes Bistum seine Personalakten führt, wie es will, soll aber der Vergangenheit angehören. Daran arbeitet die Bischofskonferenz bereits“, sagt Bischof Neymeyr.

Doch bis dahin will der Erfurter Bischof nicht mit der Überprüfung der Personal-Nebenakten seines Bistums warten. Bleibt es beim gegenwärtigen Stand hat der Leitende Oberstaatsanwalt a.D. etwa 30 voluminöse Ordner durchzusehen. Wie lange das dauert, kann er derzeit noch nicht sagen. Doch Franz Trost lässt sich ohnehin nicht hetzen.

„Hier ist Genauigkeit gefragt, nicht Schnelligkeit“, sagt er und stimmt darin mit seinem Auftraggeber überein. Der Bischof erneuert zudem seinen Aufruf, jeglichen Verdacht auf sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen im kirchlichen Umfeld bei den unabhängigen Missbrauchsbeauftragten des Bistums Erfurt zu melden. Die Kontaktdaten, weitere Ansprechpartner und Informationen finden sich im Internet: www.bistum-erfurt.de/mhg-studie/
Autor: ik

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr