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Mi, 09:02 Uhr
13.02.2019
kn-Forum

Rückblick 2003 bis heute

Der Verein Haus & Grund Heldrungen u. Umgebung e. V. machte einen Rückblick auf die letzten Jahre. Hier der 3. b) Teil der dreier Dokumentation...

Verkaufen will.
Bleiben wir in Sachsenburg:
Im November/Dezember 2018 wurde nun auch noch festgestellt, dass wieder eine
Neuberechnung der Nebenanlage (von Ampel in Richtung Kannawurf) erfolgen muss. Die ehemalige Gemeinde Oldisleben versuchte hier ein Privatgrundstück in ein gemeindeeigenes, ohne den Eigentümer zuvor zu fragen, umzuwandeln. Ca. 90 m² Erdaustausch mit Rasensaat wurde vor dem Haus einer Privatperson, die es jährlich selbst pflegte und ohne dessen Einverständnis ausgebaggert und anschließend mit Erde vom Abriss der Gemeindehäuser, die mit Disteln besät war, aufgefüllt.

Dabei wurde sein selbstverlegter Fußweg mit abgerissen und an gleicher Stelle ihn unsauber, neu verlegt. Durch das Grundstück wurde Kabelkanal verlegt. Insgesamt wurden 2 ½ Straßenlampen auf Privatgrundstücke gesetzt und dafür 2 ½ Mast-löcher ausgehoben. Es erfolgte der Einbau von 2 ½ Masten, mit 2 ½ Rohrhülsen und das alles auf Kosten der Beitragszahler und wohlgemerkt ohne Einverständnis der Eigentümer.

Da half meiner Meinung auch nicht die Zollstockvermessung des Herrn Mehle, dass eine Privatgrundstück so vermessen zu wollen, dass es Gemeindeeigentum wird, denn nach jetziger Vermessung, welche durch einen amtlich bestellten Vermesser durchgeführt wurde, ist und bleiben die zwei Flurstücke im Privatbesitz und die Straßenlampen stehen drauf - Es sei denn, dass eine wird enteignet. Laut Aussage eines Vereinsmitglieds drohte Herr J. Pötzschke aus Oldisleben am 03.01.2019 mit Enteignung, weil der Eigentümer die Fläche, auf der 1 ½ Straßenlampen stehen, der Gemeinde nicht verkaufen will.

Nach diesem langwierig entfachten Streit und Drohung mit Enteignung ist das Vereinsmitglied nicht mehr gewillt, dieses Teilgrundstück von ca. 6 m, auf dem die Straßenlampen stehen an die Gemeinde zu verkaufen. Bevor das geschieht will er Schadensersatz für ca. 90 m² Rasen- und Erdaustausch, für die herausgerissenen Pflastersteine, und alles o. Aufgeführte.

Dieser Sachverhalt betrifft im Grunde genommen alle Beitragszahler, denn Kosten, für Arbeiten auf einem Privatgrundstück während einer Straßenausbaumaßnahme, dürfen den Beitragszahlern nicht mit in Rechnung gestellt werden – und die summieren sich -.

Dieses Problem liegt der Kommunalaufsicht in Sondershausen seit dem 27.01.2019 vor. Ich bin gespannt, ob eine aussagekräftige Antwort kommen wird. Zu den ganzen Sachverhalten, die bisher die Berechnungen der Ortsdurchfahrt B 85 und B 86 (ehemals OT Sachsenburg) betreffen, liegen der Kommunalaufsicht Schreiben vom Januar 2018 vor, die bisher schriftlich unbeantwortet blieben.
Vom jetzigen Schreiben an die Kommunalaufsicht (Teil 3 a und 3 b zusammengefasst) wurden in Kenntnis gesetzt:

Landrätin Frau A. Hochwind-Schneider, unsere Anwälte Herr M. Kopf u. Frau A. Weßollek
Wohlgemerkt, in Sachsenburg gibt es bisher 2 Anlagen, nach denen Beitragsberechnungen durchgeführt wurden – gegen jede dieser Berechnungen liegen Widersprüche vor. Zu gegebener Zeit werde ich hier weiter informieren.

Fortsetzung folgt:
Doris Weber
Verein Haus & Grund Heldrungen u. Umgebung e. V.
Autor: khh

Anmerkung der Redaktion:
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