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So, 09:32 Uhr
03.03.2019
Aus der Arbeit der Feuerwehr

Tierrettung am Abend

Am Samstagabend gegen 19:15 Uhr wurde die Freiwillige Feuerwehr Sondershausen Mitte zu einem Einsatz in das Sondershäuser Borntal gerufen...

Anwohner meldeten über die Rettungsleitstelle 2 Katzen die in einer nicht mehr bewohnten Wohnung leben sollen.

Tierrettung am Abend (Foto: Silvio Dietzel) Tierrettung am Abend (Foto: Silvio Dietzel)

Bereits vor Ort waren der zuständige Amtstierarzt Dr. Wolf sowie Herr Theiß vom Tierservice Sondershausen.
Nach ersten Informationen sollten sich in der unbewohnten Wohnung zwei Katzen aufhalten.
Anwohner berichteten den Einsatzkräften das sich ein Tier mit einem Sprung aus dem ersten Stock ins freie rettet.
Dieses Tier wurde durch eine Anwohnerin gesichert.

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Die zweite Katze befand sich weiterhin in der Wohnung.

Der zuständige Hausmeister konnte nicht erreicht werden so das sich die Feuerwehr entschloss mit einer Steckleiter von außen den ersten Stock zu erklimmen.
Da das Wohnungsfenster angekippt war konnte man dieses, ohne Schäden zu hinterlassen, durch eine spezielle Technik öffnen.

In der Wohnung fanden die Kameraden die zweite Katze vor.
Die Wohnung befand sich in einem verwahrlosten Zustand. Überall waren die Hinterlassenschaften der Katzen zu sehen und auch zu riechen.

Die Tiere wurden augenscheinlich ohne Futter und ohne Wasser in der Wohnung zurückgelassen.

Nachdem die Katze aus der Wohnung gerettet wurden wurde diese kurz durch den Amtstierarzt gecheckt und an private Pflegestellen übergeben.

Tierrettung am Abend (Foto: Silvio Dietzel) Tierrettung am Abend (Foto: Silvio Dietzel)

Die beiden geretteten Katzen wurden bereits gestern Abend durch 2 Anwohner übernommen die sich spontan entschlossen haben sich um die Tiere zu kümmern.

Bis zur Klärung des Sachverhaltes bleiben die Tiere in der Obhut der beiden Frauen.


Fotos: Silvio Dietzel
Tierrettung am Abend (Foto: Silvio Dietzel)
Tierrettung am Abend (Foto: Silvio Dietzel)
Tierrettung am Abend (Foto: Silvio Dietzel)
Tierrettung am Abend (Foto: Silvio Dietzel)
Tierrettung am Abend (Foto: Silvio Dietzel)
Tierrettung am Abend (Foto: Silvio Dietzel)
Autor: khh

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Kommentare
Quallensammler
03.03.2019, 10:58 Uhr
Wohin mag der "Halter" gezogen sein?
"Das der ehemalige Besitzer die Tiere wiederbekommt ist laut Aussage des Amtstierarztes rechtlich möglich, wahrscheinlicher ist aber das ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen wird."

Die Katzen wurden dem Artikel nach bewusst ihrem Schicksal überlassen. Heißt: langsam und elend verdursten und verhungern. Stelle sich jeder mal für sich vor, nur ein paar Tage ohne Wasser und Brot auszukommen. Die Tiere litten offenbar viele Tage oder gar Wochen und hätten ohne die Nachbarn auf den Tod als Erlösung gewartet. Trotzdem ist die Rückgabe der Tiere an den Tierquäler drin??? Seltsames Land, in dem wir leben!

Das Internet spuckte mir das hier aus: als Besitzer seine Katze nicht zu füttern oder nicht ausreichend zu pflegen, ist eine Straftat laut § 17 TierSchG in Verbindung mit § 13 StGB. Verhängt werden kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Weiterhin ist der Entzug des Tieres möglich und ein Tierhalteverbot kann ausgesprochen werden.

Stellt sich die Frage, wer die Strafvervolgung einleitet. Der Amtstierarzt? Oder der Wohnungseigentümer? Weil nur ein Haltunsverbot wäre ja ein Witz.
geloescht.20250302
03.03.2019, 11:20 Uhr
Verwahrloste Wohnung...
...Katzen, deren Aussscheidungen und sonstigen Dreck hinterlassen...

Klingt nicht nach einem geordneten Umzug, sondern Mietnomaden.

Schade, dass solche Leute immer noch zu viele Rechte haben und es keine Schwarze Liste gibt, die zukünftige Opfer vor solchen Parasiten warnt.
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