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Fr, 14:22 Uhr
08.03.2019
Aus der Arbeit der Polizei

Betrunkener rastet aus

In Sondershausen musste aus diesem Grund die Polizei ran, wie diese Meldung zeigt...

Betrunkener rastet aus Völlig ausgerastet ist am Donnerstagnachmittag ein 34-jähriger Mann in Sondershausen.

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Der Betrunkene hatte in der Ferdinand-Schlufter-Straße auf der Straße einen Bekannten mit einer Hundeleine geschlagen. Zuvor zerstörte er in einem Café in der Lohstraße Teile der Einrichtung. Der Mann musste mit zur Blutentnahme. Ein Alkoholtest hatte über 1,9 Promille ergeben. Was ihn so wütend gemacht hat, ist nun Gegenstand weiterer Ermittlungen.

Sangerhausen / Sachbeschädigung

Am gestrigen Abend informierten Zeugen die Polizei über eine randalierende Person in der Ringstraße. Ein 20-jähriger Mann aus Syrien zerschlug die Fenster seiner Wohnung. Glassplitter fielen vor den Wohnblock. Ebenso hatte er bereits die Glasscheiben der Hauseingangstür zerstört.

Personen wurden nicht verletzt. Zu den Motiven für die Tat gibt es noch keine gesicherten Erkenntnisse. Die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren ein. Der Beschuldigte wurde auf Grund seines Zustandes medizinisch versorgt.
Autor: khh

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Kommentare
Tobias Schneegans
08.03.2019, 17:03 Uhr
Kein Strafvollzug = Gefahr für Leib und Leben
Als ich gestern aus unserem Coffeeshop in der Lohstraße angerufen wurde, schwante mir nichts Gutes. Eine Mitarbeiterin erzählte mir, dass ein junger Mann hereingestürmt kam und dabei die Türanlage so brachial betätigte, dass er diese praktisch aus den Angeln hob. Er brüllte lautstark herum und zerschlug mit einer Hundeleine sowohl Einrichtungsgegenstände als auch Geschirr. Dabei erlitt ein Gast sogar leichte Verletzungen durch herumfliegende Splitter. Der gesamte Sachschaden wird sich auf jeden Fall im vierstelligen Bereich bewegen.

Die alarmierte Polizei kam schnell und brachte die Lage wieder unter Kontrolle. Bislang konnte man bereits den Alkohol (siehe Artikel) nachweisen. Bekanntermaßen ist der Mann auch ein exzessiver Konsument von Drogen.

Soweit die eine Geschichte. Nicht schön, weil meistens bleibt man auf seinem Schaden sitzen, da diese Klientel zu 100 Prozent staatsfinanziert ist und daher auch nicht in Regress genommen werden kann.

Was mich aber so richtig wütend macht, ist die Tatsache, dass genau dieser Herr am 21.5.2016 in eine schwere Straftat gegen meinen Sohn verwickelt war und eigentlich überhaupt nicht auf freiem Fuß sein dürfte.
An besagtem Tag stand dieser Mann mit seinem Kumpel direkt auf der Straße vor der Sparkasse und zerschlug mit großer Begeisterung Bierflaschen auf der Straße. Mein Sohn kam mit seinem Leichtkraftrad von der Hutten-Straße Gefahren und musste in Schrittgeschwindigkeit ausweichen. Offenbar war das den beiden „Spaßvögeln“ ein Dorn im Auge und sie traten meinen Sohn direkt von seinem Moped. Nachdem er und das Moped auf der Straße lagen traten sie gemeinsam auf ihn ein, entwendeten seinen Schlüsselbund und machten sich dann vom Acker. Nette Leute halfen meinem Sohn dann wieder auf die Beine. Sein Glück war, dass er seinen Helm aufhatte, sonst hätte diese Geschichte durchaus tragisch enden können. Beide (polizeibekannte) Personen wurden noch am selben Abend gefasst. Beide waren augenscheinlich stark alkoholisiert und standen unter dem Einfluss von Drogen.

Fazit der Geschichte: schwere Hämatome am ganzen Körper, Sachschaden beim Leichtkraftrad über 1.500 Euro und natürlich die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens wegen schwerer Körperverletzung und Diebstahl.

Das Ergebnis: Nach einem guten Jahr wurde das Ermittlungsverfahren, bei dem die Personen und der Schuldnachweis zweifelsfrei geklärt war, mit der Begründung eingestellt, dass die beiden Beschuldigten in anderen Ermittlungsverfahren höhere Strafen zu erwarten hätten und das hier die „weniger schwerwiegenden“ Straftaten damit nicht mehr ins Gewicht fielen.
Wir nutzten seinerseits die Möglichkeit einer Beschwerde gegen die Einstellung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, leider wurde dieser Beschwerde nicht stattgegeben.

Kommen wir nun zu der sich daraus ableitenden Fragestellung: Warum ist diese Person immer noch auf freiem Fuß? Was bitte genau muss er denn noch anstellen, um zum Schutze der Allgemeinheit aus dem Verkehr gezogen zu werden? Ich bin einfachsprach- und fassungslos!
Ist denn das Extrakt aus diesen beiden Vorfällen, dass man nur genug gesetzeswidrig sein muss, um dafür nicht zur Verantwortung gezogen zu werden? Selbst wenn dieser Mann krank ist, wovon ich tatsächlich ausgehe, muss er trotzdem in eine geschlossene Einrichtung, um die Gesellschaft nicht zu gefährden.

Tobias Schneegans
geloescht.20250302
09.03.2019, 19:14 Uhr
Verstehe ich das richtig?
Ein gemeingefährlicher Alkohol- und Drogensüchtiger (Ich weiß, Alkohol ist auch eine Droge) steht nicht nur brav saufend vor den Flachbauten herum, sondern verprügelt den Sohn von Herrn Schneegans und zerlegt einige Monde später auch dessen Lokalität?

Lieber Stadtrat Schneegans, glauben Sie da an 2 zufällige Ausbrüche eines gewalttätigen Kranken oder sollen da irgendwelche alte Rechnungen beglichen werden?

Wie auch immer, ich will Sie hier keinesfalls so darstellen, als hätten Sie jemandem Unrecht getan, der sich rächen will.

Sind Sie persönlich und wir Bürger diesem Kranken zukünftig ausgeliefert? Wenn Sie als Stadtrat und Unternehmer schon hilflos sind, bleibt uns nur Pfefferspray und bei der Armee erlernte Selbstverteidigung, immer mit dem Risiko, selbst wegen Überschreitung der Notwehr vor Gericht zu landen?
5020EF
09.03.2019, 22:32 Uhr
Hr. Schneegans
Ich hoffe Ihrem Sohn geht es inzwischen wieder gut und er hat keine bleibenden (psychischen) Schäden davongetragen.
Ich meine das ganz ehrlich und ohne Sarkasmus!

Allerdings muss ich sagen das dieses "Ereignis" nicht das einzige ist, was die "Kriminalitätsstatistik" verfälscht. Inzwischen ist es doch bekannt dass die Statistik bei Gewalt klein zu halten ist...
und wenn der Angreifer ihres Sohnes eines höherwertigen Verbrechens (darf es eine solche Bezeichnung eigentlich geben?) bezichtigt wird hat ihr Sohn "einfach Pech gehabt" ...
Ich will keine Namen oder "Adressen" nennen, aber solche Berichte lese ich immer öfter im Netz...
Tobias Schneegans
10.03.2019, 09:48 Uhr
Danke der Nachfrage...
...sehr geehrte Tannhäuser und 5020EF,

mein Sohn hat das Ereignis von damals gut weggesteckt.
Um die Frage zu beantworten, weder mein Sohn noch ich sind jemals mit der besagten Person vorher und/oder anschließend in Kontakt gewesen. Das heißt, es sind wie Sie vermuten, spontane und unkontrollierte Gewaltexzesse einer offensichtlich kranken Person. Umso unverständlicher ist es, dass hier nicht rigoroser von entsprechender Stelle eingegriffen wird, da doch eigentlich klar ist, dass diese Person sich nicht mehr selbst aus dem Sumpf ziehen kann. Sowohl für den Täter, als auch für die Allgemeinheit sollte hier nun endlich gehandelt werden.

Und zur geschönten Kriminalstatistik fällt mir nur der alte Spruch ein: "Traue nie einer Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast."

Ich wünsche Ihnen einen entspannten Sonntag.
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