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Sa, 07:58 Uhr
16.03.2019
Zum Weltverbrauchertag:

Hier gibt es Handlungsbedarf

Gestern war Weltverbrauchertrag. Und da sollte wieder an Verbraucherrechte erinnert werden. Diese Tradition geht auf das politische Manifest des US-Präsidenten John F. Kennedy zurück und ist somit schon mehr als 50 Jahre alt. Ein Blick in die aktuelle Praxis offenbart jedoch: Der Tag ist aktuell wie nie...


Finanztip macht deshalb auf drei besondere Ärgernisse aufmerksam, mit denen sich Verbraucher heute herumschlagen müssen.

Ärgernis 1: Die Restschuldversicherung
Wer einen Kredit aufnimmt, dem wird häufig eine Restschuldversicherung angeboten. Diese soll das Risiko absichern, dass der Kreditnehmer die Raten nicht mehr bezahlen kann. Das Problem: Wegen zahlreicher Ausschlussklauseln zahlt diese Versicherung oft nicht. Andererseits sind die Kosten enorm hoch. „Bei Restschuldversicherungen blüht das Provisionsunwesen besonders“, sagt Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur von Finanztip. „Oft wandern mehr als zwei Drittel der Kosten direkt in die Tasche des Verkäufers“. Weiterhin problematisch ist, dass diese Versicherungen oft zusammen mit der Kreditvergabe verkauft werden. „Leser berichten uns immer wieder, dass sie dazu gedrängt wurden, eine solche Versicherung abzuschließen, da sie ansonsten den Kredit nicht erhalten.“ Finanztip fordert ein Ende dieser Praxis: „Wir brauchen unbedingt eine Regelung, die es unterbindet, dass Restschuldversicherungen in der Praxis mit einem Kredit gekoppelt werden.“

Ärgernis 2: Der Betrug an VW-Kunden
Während der VW-Konzern vor kurzem die höchsten Konzernumsätze der Unternehmens-geschichte verkündet hat, dürfen tausende betrogene VW-Kunden mit ihren Dieseln nicht mehr in die Innenstädte deutscher Städte fahren. „Es ist ein Skandal, dass VW-Kunden nun die Zeche für den Betrug bezahlen sollen“, ärgert sich Tenhagen. Finanztip rät: „Geprellte Autokäufer sollten alle Wege nutzen, um den manipulierten Diesel zurückzugeben.“ Wer etwa sein Auto auf Kredit gekauft hat, kann möglicherweise den Kreditvertrag wegen einer fehlerhaften Widerrufsklausel annullieren. Damit wird auch der Kaufvertrag hinfällig. Wer ein Auto mit einem Motor der Baureihe EA189 besitzt, kann sich der Musterklage des VZBV anschließen.

Ärgernis 3: Sicherheitslücken bei Handys & Co.
Bei vielen Handy-Herstellern aus dem Android-Lager gibt es nach eineinhalb Jahren kaum noch Updates. Hinzu kommt, dass viele Update erst sehr spät veröffentlicht werden. Die Stiftung Warentest hat jetzt ermittelt, dass selbst bei Samsung nur die teuren Flaggschiffe regelmäßig Updates erhalten. Das Ergebnis sind Geräte mit eklatanten Sicherheitslücken. „Auch viele smarte Geräte wie Fernseher oder Kameras haben mangelhafte Sicherheitseinstellungen“, weiß Tenhagen. Immerhin hat die EU das Problem erkannt und ist dabei, ein Gütesiegel für sichere Geräte auf den Weg zu bringen. Finanztip meint: „Ein Siegel ist ein guter erster Schritt. Wichtiger wären jedoch wirksame gesetzliche Mindeststandards in puncto Sicherheit.“
Autor: red

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