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Mo, 10:02 Uhr
18.03.2019
IT-Infrastruktur wird überarbeitet

Finanzämter nur eingeschränkt arbeitsfähig

Die Thüringer Finanzämter sind vom 25. bis 29. März nur eingeschränkt arbeits- und auskunftsfähig. Grund dafür sind technisch notwendige Arbeiten an zentraler IT-Infrastruktur...

Im Zeitraum vom 25. März bis zum 29. März können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Thüringer Finanzämtern den Steuerpflichtigen oder ihren Vertretern nicht wie gewohnt Auskünfte zu den einzelnen Steuerkonten geben bzw. Daten verarbeiten. Ein Zugriff auf gespeicherte Steuerdaten ist in diesem Zeitraum nicht möglich, deshalb können fallbezogene Auskünfte nicht erteilt werden. Dies gilt auch für die Servicestellen der Finanzämter.

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Grund dafür sind technisch notwendige Arbeiten an der zentralen IT-Infrastruktur der Thüringer Steuerverwaltung. Die Arbeiten betreffen alle gängigen steuerlichen Verfahren und dauern deshalb mehrere Werktage. Auch Steuerbescheide können in diesem Zeitraum nicht erstellt werden. Die Finanzverwaltung bittet dafür um Verständnis.

Allgemeine Fragen zur Steuererklärung, zu Fristen und steuerlichen Problemen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Telefonsprechzeiten trotzdem gern.

Spätestens ab dem 1. April stehen alle steuerlichen Verfahren in den Thüringer Finanzämtern wieder zur Verfügung.
Autor: red

Kommentare
Eckenblitz
18.03.2019, 12.48 Uhr
Eingeschränkt arbeits- und auskunftsfähig
Sind sie das nicht immer, wo liedt da der Unterschied? Arbeitet sie in der Zeit noch weniger?
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