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Mi, 09:30 Uhr
20.03.2019
Betrugsversuch durch FS24 mit „Onlinebranchenbuch“

IHK warnt vor Abo-Falle

Gewerbetreibende und Freiberufler in Deutschland finden derzeit in ihrem Fax-Ausgang einen Ausdruck vor. Eine Kennung hat das Fax nicht und auch sonst sind keine Absenderangaben zu erkennen. Nur aus dem Kleingedruckten lässt sich ein Firmenname erahnen: FS24...


Überschrieben ist es mit „Branchenbuch Thüringen“. Unterhalb der Anrede heißt es: „[…] bitte prüfen Sie die untenstehenden Angaben auf ihre Richtigkeit, gegebenenfalls korrigieren oder ergänzen Sie ihre firmenrelevanten Daten für die korrekte Eintragung im Branchenbuch […]“ Die Empfängerdaten sind teilweise eingetragen. Es fehlen aber noch die Branchenangabe und die E-Mail-Angabe. Retour an Telefax steht fettgedruckt auf dem Formular, wo eine britische Nummer mit 0044 vorweg angegeben ist.

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Wer das Fax unterschrieb und zurücksandte, in der Annahme, es ginge bei einer laufenden Geschäftsverbindung um die Überprüfung von Bestands-daten, tappte in eine Falle. Im Kleingedruckten des Formulars heißt es: “Leistungsbeschreibung und Geschäftsbedingungen der FS24 […] Mit Ihrer Unterschrift kommt dieser Vertrag zustande. Gegenstand des Vertrages ist die Veröffentlichung des Standard Plus Eintrages auf unserem Onlinebranchenbuch.“ Um welches Branchenbuch es sich handelt, ist nicht erkennbar. “Die Bereitstellung Ihres Standard Plus Eintrages beträgt 984 € netto für 24 Monate und ist im Voraus, nach Rechnungserhalt innert 30 Tagen zur Zahlung fällig.“ Weiterhin wird auf die automatische Verlängerung hingewiesen.

Als Industrie- und Handelskammer Erfurt weisen wir die Unternehmen in Nordthüringen ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um einen
Betrugsversuch handelt.

Online lassen sich weitere Informationen hierzu finden. So empfehlen dort Rechtsanwälte: Wer irrtümlich das Formular unterschrieben hat und eine Rechnung erhält, sollte auf diese oder auf Mahnungen und ähnliches schlichtweg nicht reagieren. Anwaltliche Unterstützung brauche man vorerst nicht. Nur dann, wenn sich ein in Deutschland zugelassenes Inkassobüro meldet, muss reagiert werden. Es können sonst Nachteile bei Schufa & Co drohen. Und natürlich dann, wenn sich ein Gericht meldet. Doch dieser Fall wird als recht unwahrscheinlich eingeschätzt.
Autor: red

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