Di, 20:41 Uhr
26.03.2019
Meldung aus dem Landratsamt
Es ging u.a. um Sitzungsgelder
Im Kreistag ging es heute am Nachmittag um die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Kyffhäuserkreises vom 30.10.2015...
Bei vier Gegenstimmen und einer Enthaltung beschloss der Kreistag die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Kyffhäuserkreises vom 30.10.2015.
Stellungnahme der Kreiskämmerei:
Die zur Finanzierung notwendigen Mittel wurden bereits in den Haushaltsplan 2019 durch die Verwaltung, unter Vorbehalt des Inkrafttretens der neuen Thüringer Entschädigungsverordnung, eingestellt und stehen nach Rechtskraft des Haushaltes 2019 zur Verfügung.
Aus der Begründung von Landrätin Frau Hochwind-Schneider (SPD):
Mit Inkrafttreten der neuen Thüringer Entschädigungsverordnung (ThürEntschVO) am 22.12.2018 ist die Anpassung der Entschädigung der Kreistagsmitglieder und sachkundigen Bürger notwendig. Die Entschädigung ist im § 12 der Hauptsatzung des Kyffhäuserkreises geregelt. Die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung ist somit erforderlich.
In der ThürEntschVO sind für den Sockelbetrag und das Sitzungsgeld Mindest- sowie Höchstsätze geregelt; für den Ausschuss- und Fraktionsvorsitz jeweils nur Höchstbeträge. Bei der Festlegung der Beträge ist nach § 2 Abs. 5 ThürEntschVO die Preisentwicklungsrate berücksichtigt, sodass die vorgesehene Anpassung ab 01.01.2020 bereits jetzt erfolgt ist.
Folgende Änderungen sind im § 12 vorgesehen:
Zudem soll nunmehr der/ die stellvertretende Ausschussvorsitzende für jede Sitzung, in der/ sie den Vorsitz führt, ein zusätzliches Sitzungsgeld in o.g. Höhe erhalten.
Weiterhin soll die Hauptsatzung um § 7a erweitert werden. Mit dem § 7a Besetzung weiterer Gremien soll die Besetzung von Zweckverbänden, Aufsichtsräten, der Regionalen Planungsgemeinschaft, der Thüringer Landkreisversammlung sowie der Verwaltungsrat der Sparkasse genauer definiert werden. Das Stärkeverhältnis der Fraktionen im Kreistag soll sich in den genannten Gremien widerspiegeln. Gleiches gilt bei Austritt von Mitgliedern aus den Fraktionen.
Hochwind-Schneider macht in der Aussprache klar, man bewege sich in der Höhe genau in der Mitte der Möglichkeiten, die der Freistaat bietet. Seit 2004 hatte es keine Änderung bei den Entschädigungen gegeben, so die Landrätin weiter. Gestiegen sind aber Kosten, so die Kraftstoffpreise.
Hier finden Sie die Änderungssatzung als pdf
Änderungssatzung
und hier die entsprechende Thüringer Verordnung als pdf:
Thüringer Verordnung
Bevor es zur Abstimmung kam, gab es einen Änderungsantrag der NPD vorgetragen von Patrick Weber. In seinem Antrag wollte u.a. den Betrag auf den Mindestbetrag von 135 Euro bei der Entschädigung senken. Er begründete, die Kreistagsmitglieder sollten sich nicht bereichern.
Sein Änderungsantrag erhielt nur drei Stimmen und scheiterte.
Autor: khhBei vier Gegenstimmen und einer Enthaltung beschloss der Kreistag die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Kyffhäuserkreises vom 30.10.2015.
Stellungnahme der Kreiskämmerei:
Die zur Finanzierung notwendigen Mittel wurden bereits in den Haushaltsplan 2019 durch die Verwaltung, unter Vorbehalt des Inkrafttretens der neuen Thüringer Entschädigungsverordnung, eingestellt und stehen nach Rechtskraft des Haushaltes 2019 zur Verfügung.
Aus der Begründung von Landrätin Frau Hochwind-Schneider (SPD):
Mit Inkrafttreten der neuen Thüringer Entschädigungsverordnung (ThürEntschVO) am 22.12.2018 ist die Anpassung der Entschädigung der Kreistagsmitglieder und sachkundigen Bürger notwendig. Die Entschädigung ist im § 12 der Hauptsatzung des Kyffhäuserkreises geregelt. Die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung ist somit erforderlich.
In der ThürEntschVO sind für den Sockelbetrag und das Sitzungsgeld Mindest- sowie Höchstsätze geregelt; für den Ausschuss- und Fraktionsvorsitz jeweils nur Höchstbeträge. Bei der Festlegung der Beträge ist nach § 2 Abs. 5 ThürEntschVO die Preisentwicklungsrate berücksichtigt, sodass die vorgesehene Anpassung ab 01.01.2020 bereits jetzt erfolgt ist.
Folgende Änderungen sind im § 12 vorgesehen:
Zudem soll nunmehr der/ die stellvertretende Ausschussvorsitzende für jede Sitzung, in der/ sie den Vorsitz führt, ein zusätzliches Sitzungsgeld in o.g. Höhe erhalten.
Weiterhin soll die Hauptsatzung um § 7a erweitert werden. Mit dem § 7a Besetzung weiterer Gremien soll die Besetzung von Zweckverbänden, Aufsichtsräten, der Regionalen Planungsgemeinschaft, der Thüringer Landkreisversammlung sowie der Verwaltungsrat der Sparkasse genauer definiert werden. Das Stärkeverhältnis der Fraktionen im Kreistag soll sich in den genannten Gremien widerspiegeln. Gleiches gilt bei Austritt von Mitgliedern aus den Fraktionen.
Hochwind-Schneider macht in der Aussprache klar, man bewege sich in der Höhe genau in der Mitte der Möglichkeiten, die der Freistaat bietet. Seit 2004 hatte es keine Änderung bei den Entschädigungen gegeben, so die Landrätin weiter. Gestiegen sind aber Kosten, so die Kraftstoffpreise.
Hier finden Sie die Änderungssatzung als pdf
Änderungssatzung
und hier die entsprechende Thüringer Verordnung als pdf:
Thüringer Verordnung
Bevor es zur Abstimmung kam, gab es einen Änderungsantrag der NPD vorgetragen von Patrick Weber. In seinem Antrag wollte u.a. den Betrag auf den Mindestbetrag von 135 Euro bei der Entschädigung senken. Er begründete, die Kreistagsmitglieder sollten sich nicht bereichern.
Sein Änderungsantrag erhielt nur drei Stimmen und scheiterte.

