Mo, 11:57 Uhr
20.05.2019
Neues aus Sondershausen
Hinweise zu den Wahlen der Ortsteilbürgermeister und -räte
Da es in jüngster Zeit immer wieder Fragen und Unklarheiten zur Wahl der Ortsteilbürgermeister gab, soll an dieser Stelle noch einmal auf die Verfahrensweise in den Ortsteilen hingewiesen werden. Dazu diese Meldung aus der Stadtverwaltung Sondershausen...
Bei der Wahl der Ortsteilbürgermeister hat jeder Wähler 1 Stimme!
Fall A - 1 Bewerber für das Amt des Ortsteilbürgermeisters:
Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann seine Stimme vergeben, indem er den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf handschriftlich einträgt.
Fall B - Kein Bewerber für das Amt des Ortsteilbürgermeisters:
Es ist kein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler vergibt seine Stimme dadurch, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt.
Bei der Wahl der Ortsteilratsmitglieder ist keine Briefwahl möglich (keine Kommunalwahl, geregelt in Hauptsatzung der Stadt Sondershausen unter §5), hier kann der Wähler ausschließlich am 26.5. im Wahllokal wählen.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie gemäß § 45 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Er kann jedem Bewerber aber nur eine Stimme geben. Die Bewerber der gültigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Die Wähler können aber auch Bewerber streichen und Stimmen durch Hinzufügung wählbarer Personen vergeben, indem sie diese mit Nachnamen, Vornamen und Beruf oder sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich eintragen.
Wenn weniger Bewerber zur Wahl stehen als Stimmen zu vergeben sind, kann jeder Bewerber eine Stimme erhalten. Darüber hinaus können dann noch weitere Bewerber in die freien Felder eingetragen werden. (Beispiel - Straußberg: Drei Bewerber, aber vier Stimmen können vergeben werden. D. h. Der Wähler / die Wählerin könnte den drei Bewerbern jeweils eine Stimme geben und noch einen Bewerber in das freie Feld eintragen (Name, Vorname und Beruf)).
Es wird um Beachtung gebeten.
Autor: khhBei der Wahl der Ortsteilbürgermeister hat jeder Wähler 1 Stimme!
Fall A - 1 Bewerber für das Amt des Ortsteilbürgermeisters:
Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann seine Stimme vergeben, indem er den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf handschriftlich einträgt.
Fall B - Kein Bewerber für das Amt des Ortsteilbürgermeisters:
Es ist kein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler vergibt seine Stimme dadurch, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt.
Bei der Wahl der Ortsteilratsmitglieder ist keine Briefwahl möglich (keine Kommunalwahl, geregelt in Hauptsatzung der Stadt Sondershausen unter §5), hier kann der Wähler ausschließlich am 26.5. im Wahllokal wählen.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie gemäß § 45 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Er kann jedem Bewerber aber nur eine Stimme geben. Die Bewerber der gültigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Die Wähler können aber auch Bewerber streichen und Stimmen durch Hinzufügung wählbarer Personen vergeben, indem sie diese mit Nachnamen, Vornamen und Beruf oder sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich eintragen.
Wenn weniger Bewerber zur Wahl stehen als Stimmen zu vergeben sind, kann jeder Bewerber eine Stimme erhalten. Darüber hinaus können dann noch weitere Bewerber in die freien Felder eingetragen werden. (Beispiel - Straußberg: Drei Bewerber, aber vier Stimmen können vergeben werden. D. h. Der Wähler / die Wählerin könnte den drei Bewerbern jeweils eine Stimme geben und noch einen Bewerber in das freie Feld eintragen (Name, Vorname und Beruf)).
Es wird um Beachtung gebeten.
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