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Fr, 10:18 Uhr
31.05.2019
Finanzministerin Heike Taubert:

Ferienjobs sind nicht immer steuerfrei

Die Sommerferien sind nicht mehr weit. Viele Schülerinnen, Schüler und Studierende nutzen die freie Zeit, um etwas Geld zu verdienen. Das Thüringer Finanzministerium hat deshalb ein Faltblatt mit Steuertipps für Schülerinnen, Schüler und Studierende neu aufgelegt...


„Ferienjobs sind beliebt, um erste Eindrücke und Erfahrungen im Berufsleben zu sammeln. Dabei sollte aber auch an Fragen zur Besteuerung des Arbeitslohns gedacht werden“, so Finanzministerin Heike Taubert. Sie sagt weiter: „Kurz, informativ und anhand anschaulicher Beispiele gibt das Faltblatt wertvolle Hilfestellungen zu steuerrechtlichen Fragen bei Ferien- oder Nebenjobs. Damit soll Schülern und Studenten der Einstieg in das Arbeitsleben erleichtert werden.“

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In den meisten Fällen bleiben Ferienjobs von der Steuer verschont. „Wer aber einen lukrativen Ferien- oder Aushilfsjob ergattert, der kann schon einmal über dem Grundfreibetrag liegen und damit in die Steuerpflicht fallen. Ich rate deshalb den jungen Leuten, sich schon im Vorfeld zu informieren“, so Taubert.

Gut zu wissen: Liegt das Jahreseinkommen 2019 unter dem gültigen Grundfreibetrag von 9.168 Euro, dann fallen keine Steuern an. Der Arbeitnehmer erhält seine Lohnsteuer vom Finanzamt zurück. Dafür muss er im Jahr 2020 die Steuererklärung 2019 beim zuständigen Finanzamt abgeben. Die Steuererklärung kann online unter www.elster.de erstellt und an das Finanzamt versendet werden.

Wer seine steuerliche Identifikationsnummer nicht kennt, der kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern (www.identifikationsmerkmal.de) erfragen und sie dann an den Arbeitgeber weitergeben. Mit der steuerlichen Identifikationsnummer kann der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug anhand der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale, die er bei der Finanzverwaltung elektronisch abruft, vornehmen.
Autor: red

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