Do, 12:03 Uhr
18.07.2019
Kommunalpolitiker äußern sich
Neugliederungsoption im Bereich der VG Greußen
Ins Spiel gebrachte alternative Neugliederungsoption im Bereich der VG Greußen stößt auf Ablehnung, so die Bürgermeister von Clingen und Topfstedt in einer Stellungnahme...
Im aktuell vorliegendem Gesetzesentwurf ist die Fusion von Großenehrich und Greußen al eigenständige Mitgliedskommunen der VG Greußen zur neuen Gemeinde Greußen unter dem Dach der VG als Mitglied dieser eingearbeitet.
Für die sieben fusionsunwilligen Kommunen problemlos ein tragfähiger Kompromiss. Aber prompt folgte ein Alternativvorschlag als Neugliederungsoption, welcher inhaltlich einzig auf der Stellungnahme von Greußen und Großenehrich im Rahmen der ersten Anhörung basiert und wohl die denkbar schlechteste Lösung überhaupt wäre. Hierzu sei noch beiläufig die Bemerkung erlaubt, dass niemand wirklich wissen will ob und wie diesbezüglich hinter den Kulissen über Parteifreunde Einfluss genommen wurde. Dieser beinhaltet die Spaltung der gegenwärtigen Verwaltungsstruktur für insgesamt 8.915 Einwohner mit einer Kernverwaltung in zwei Kernverwaltungen, die der Rest-VG (3.110 Einwohner) sowie die der fusionierenden Landgemeinde Greußen (5.941 Einwohner).
Für den Fall, dass eine solche Variante ins Gesetz aufgenommen und beschlossen werden sollte haben die Stadt Clingen und die Gemeinde Topfstedt bereits angekündigt dagegen zu klagen.
Selbst Laien dieser Materie werden mehrheitlich beim Lesen dieser Fakten vermuten es kann sich hierbei nur um einen schlechten Scherz handeln. Aber nein es ist reales Szenario.
Ganz abgesehen von den territorialen Fakten. Auf der einen Seite das neue Konstrukt Landgemeinde Greußen ohne jegliche territoriale Bindung zu ihren dann Ortsteilen Großenehrich sowie den Engelsdörfern und mitten dazwischen der Verwaltungsbereich der verbleibenden Rumpf-VG wie immer sie sich dann nennen würde. Damit mutiert die bisherige Lachnummer endgültig zur Posse.
Dass ein solcher Unsinn vom Innen- und Kommunalausschuss überhaupt als Anlass für eine zusätzliche Anhörung genommen wird zeigt wie inkonsequent die Landesregierung ihre eigene Zielstellung, mit freiwilligen Neugliederungen größere und effektivere kommunale Verwaltungsstrukturen zu schaffen, umsetzt.
Sollte dies unter der Abkehr des vielbeschworen Freiwilligkeitsprinzip zwangsweise zur Realität werden, müssten bis zum 01.01.2021 die Räumlichkeiten sowie Ausstattung für zwei getrennte Verwaltungen organisiert und bedarfsbedingt das Verwaltungspersonal insgesamt grob um ca. ein Viertel aufgestockt werden. Also das genaue Gegenteil von mehr Verwaltungseffizienz und Kostensenkung würde erreicht. Die zusätzlichen nicht kalkulierbaren dauerhaften Mehrkosten für zwei Kernverwaltungen würden sich nachhaltig negativ auf die Spielräume für dringend notwendige Investitionen der betroffenen Kommunen nebst Ortsteilen in die marode Infrastruktur auswirken.
Zudem wäre die verbleibende Rumpf-VG wegen ihrer zu geringen Einwohnerzahl gar nicht lebens und auf der Grundlage geltenden Rechts auch nicht mehr bestandsfähig. Die Umsetzung des Alternativvorschlages als Neugliederungsoption wäre für den Thüringer Rechnungshof ein Paradebeispiel für die sinnlose Verschwendung von Steuergeldern auf kommunaler Ebene.
Die federführenden Vordenker der Alternative werden aber mit einer wohlformulierten Gegenargumentation diese Tatsachen abbügeln.
Zusammenfassend gilt es festzustellen, das Ganze ist eine einzige Mogelpackung und wird zumindest bei sieben Kommunen im Rahmen der Zusatzanhörung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Zustimmung finden. Zumal man deren Kommunalparlamente hinsichtlich der Kompetenz dieses primitive Manöver zu durchschauen in fast beleidigender Weise unterschätzt und so etwas ist alles andere als Vertrauensbildend.
Gez.:
Harald Keitel – Bgm. Stadt Clingen -
Rene Kämmerer - Bgm. Gemeinde Topfstedt -
Autor: khhIm aktuell vorliegendem Gesetzesentwurf ist die Fusion von Großenehrich und Greußen al eigenständige Mitgliedskommunen der VG Greußen zur neuen Gemeinde Greußen unter dem Dach der VG als Mitglied dieser eingearbeitet.
Für die sieben fusionsunwilligen Kommunen problemlos ein tragfähiger Kompromiss. Aber prompt folgte ein Alternativvorschlag als Neugliederungsoption, welcher inhaltlich einzig auf der Stellungnahme von Greußen und Großenehrich im Rahmen der ersten Anhörung basiert und wohl die denkbar schlechteste Lösung überhaupt wäre. Hierzu sei noch beiläufig die Bemerkung erlaubt, dass niemand wirklich wissen will ob und wie diesbezüglich hinter den Kulissen über Parteifreunde Einfluss genommen wurde. Dieser beinhaltet die Spaltung der gegenwärtigen Verwaltungsstruktur für insgesamt 8.915 Einwohner mit einer Kernverwaltung in zwei Kernverwaltungen, die der Rest-VG (3.110 Einwohner) sowie die der fusionierenden Landgemeinde Greußen (5.941 Einwohner).
Für den Fall, dass eine solche Variante ins Gesetz aufgenommen und beschlossen werden sollte haben die Stadt Clingen und die Gemeinde Topfstedt bereits angekündigt dagegen zu klagen.
Selbst Laien dieser Materie werden mehrheitlich beim Lesen dieser Fakten vermuten es kann sich hierbei nur um einen schlechten Scherz handeln. Aber nein es ist reales Szenario.
Ganz abgesehen von den territorialen Fakten. Auf der einen Seite das neue Konstrukt Landgemeinde Greußen ohne jegliche territoriale Bindung zu ihren dann Ortsteilen Großenehrich sowie den Engelsdörfern und mitten dazwischen der Verwaltungsbereich der verbleibenden Rumpf-VG wie immer sie sich dann nennen würde. Damit mutiert die bisherige Lachnummer endgültig zur Posse.
Dass ein solcher Unsinn vom Innen- und Kommunalausschuss überhaupt als Anlass für eine zusätzliche Anhörung genommen wird zeigt wie inkonsequent die Landesregierung ihre eigene Zielstellung, mit freiwilligen Neugliederungen größere und effektivere kommunale Verwaltungsstrukturen zu schaffen, umsetzt.
Sollte dies unter der Abkehr des vielbeschworen Freiwilligkeitsprinzip zwangsweise zur Realität werden, müssten bis zum 01.01.2021 die Räumlichkeiten sowie Ausstattung für zwei getrennte Verwaltungen organisiert und bedarfsbedingt das Verwaltungspersonal insgesamt grob um ca. ein Viertel aufgestockt werden. Also das genaue Gegenteil von mehr Verwaltungseffizienz und Kostensenkung würde erreicht. Die zusätzlichen nicht kalkulierbaren dauerhaften Mehrkosten für zwei Kernverwaltungen würden sich nachhaltig negativ auf die Spielräume für dringend notwendige Investitionen der betroffenen Kommunen nebst Ortsteilen in die marode Infrastruktur auswirken.
Zudem wäre die verbleibende Rumpf-VG wegen ihrer zu geringen Einwohnerzahl gar nicht lebens und auf der Grundlage geltenden Rechts auch nicht mehr bestandsfähig. Die Umsetzung des Alternativvorschlages als Neugliederungsoption wäre für den Thüringer Rechnungshof ein Paradebeispiel für die sinnlose Verschwendung von Steuergeldern auf kommunaler Ebene.
Die federführenden Vordenker der Alternative werden aber mit einer wohlformulierten Gegenargumentation diese Tatsachen abbügeln.
Zusammenfassend gilt es festzustellen, das Ganze ist eine einzige Mogelpackung und wird zumindest bei sieben Kommunen im Rahmen der Zusatzanhörung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Zustimmung finden. Zumal man deren Kommunalparlamente hinsichtlich der Kompetenz dieses primitive Manöver zu durchschauen in fast beleidigender Weise unterschätzt und so etwas ist alles andere als Vertrauensbildend.
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Rene Kämmerer - Bgm. Gemeinde Topfstedt -
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