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Sa, 10:47 Uhr
27.07.2019
Agentur für Arbeit informiert

Ausbildungsbeihilfe vom Bund beantragen

Viele Jugendliche beginnen direkt nach Beendigung der Schule ihre Ausbildung. Doch manchmal reicht die Ausbildungsvergütung nicht, um den Lebensunterhalt fernab der Heimat zu finanzieren...


Hier kann die Agentur für Arbeit Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützen. Wichtig: Der Antrag sollte unbedingt vor Beginn der Ausbildung gestellt werden, weil BAB frühestens ab diesem Zeitpunkt, für die Dauer der Ausbildung, gezahlt werden kann.

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Auszubildende erhalten BAB, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet oder haben sie mindestens ein Kind, können sie auch BAB erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben.

Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich nach dem Bedarf (z.B. für den Lebensunterhalt je nach Art der Unterbringung, Fahrkosten) des Auszubildenden und dessen Einkommen. Das Jahreseinkommen des Ehe- bzw. Lebenspartners (falls vorhanden) und der Eltern wird dabei, wenn bestimmte Freibeträge überschritten werden, gegebenenfalls angerechnet.
Es kann grundsätzlich sowohl die betriebliche, als auch die außerbetriebliche Erstausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf finanziell unterstützt werden.

Antragsunterlagen sind bei der Agentur für Arbeit erhältlich. Auch eine telefonische Anforderung der Unterlagen ist kostenfrei unter 0800 4 5555 00 möglich oder auf www.arbeitsagentur.de unter „eServices“.
Autor: red

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