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Do, 20:24 Uhr
01.08.2019
Meldung aus dem Landratsamt

Verbesserung des Bildungs- und Teilhabepakets

Ab 01.08.2019 gibt es für Familien mit Sozialleistungen oder kleinem Einkommen Verbesserungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Dazu diese Meldung aus dem Landratsamt...


Das Starke-Familien-Gesetz verbessert unter anderem auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe.

In den Genuss dieser Leistungen kommen Bezieher/-innen von Arbeitslosengeld II, Empfänger/-innen von Sozialhilfeleistungen, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen.

Ab 01.08.2019 entfällt für alle Anspruchsberechtigten der Eigenanteil für das Mittagessen in Kindergarten und Schule. Bisher wurde ein Eigenanteil von einem Euro pro Mittagsmahlzeit gefordert. Dieser Eigenanteil entfällt, so dass alle leistungsberechtigten Kinder und junge Menschen in Schulen oder Kindereinrichtungen ein kostenloses Mittagessen erhalten können.



Ebenfalls erhöht wurden die Unterstützungen für soziale und kulturelle Maßnahmen wie z.B. organisierte Ferienfreizeiten, Mitgliedschaften in Vereinen oder Musikunterricht. Bisher standen hierfür monatlich 10,00 Euro zur Verfügung, ab 01.08.2019 wurde dieser Betrag auf 15,00 Euro erhöht.

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Ebenfalls zum 01.08.2019 erhalten Schüler/-innen mit Beginn des Schuljahres statt bisher 70,00 Euro je dann 100,00 Euro für das sogenannte Schulbedarfspaket. Zu Beginn des 2. Schuljahres wurden die Leistungen von 30,00 Euro auf 50,00 Euro angehoben.


Änderungen gibt es auch bei der Übernahme der Kosten zur Lernförderung. Ab August 2019 müssen die Kinder nicht nur versetzungsgefährdet sein, sondern es genügt, wenn das Erreichen des wesentlichen Lernzieles gefährdet ist, um eine zusätzliche außerschulische Lernförderung in Anspruch nehmen zu können.

Im Kyffhäuserkreis profitieren 2.240 Kinder oder Familien von den Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Autor: khh

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