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Do, 19:36 Uhr
25.07.2019
Europa-Politiker äußern sich

Kein Verbot von Kunstrasenplätzen durch die EU

Marion Walsmann (Mitglied des Europäischen Parlaments): „Panikmache ist unverantwortlich!“...

Die EU-Kommission plant kein Verbot von Kunstrasenplätzen und arbeitet auch nicht an einem solchen Vorschlag. Das stellte die Thüringer Europaabgeordnete Marion Walsmann (CDU) heute in Brüssel klar. „Richtig ist: Die Kommission prüft im Rahmen ihrer Kunststoffstrategie, wie die Menge an umweltschädlichem Mikroplastik in unserer Umwelt verringert werden kann“, sagte sie.

„In diesem Zusammenhang führt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine öffentliche Konsultation dazu durch, welche Auswirkungen eine mögliche Beschränkung des Einsatzes von Mikroplastik- Granulat hätte, das als Füllmaterial für Kunstrasen genutzt wird.“

Walsmann bezieht sich auf einen Bericht in der TLZ vom 24. Juli, in dem von einem EUGesetzesentwurf die Rede ist, welcher ein Verbot von Einstreumaterial bei Kunstrasenplätzen vorsieht. „Es gibt definitiv noch keinen Gesetzesentwurf“, betonte Walsmann.

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„Bei der öffentlichen Konsultation kann jeder, also sowohl Organisationen als auch Bürgerinnen und Bürger, seine Meinung zu diesem Thema kundtun“, so die Europapolitikerin. Bei der Befragung würden unter anderem kosmetische Produkte, Waschmittel, Arzneimittel, Bauprodukte und eben auch das Einstreumaterial von Kunstrasen näher unter die Lupe genommen. „Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind für 2020 vorgesehen. Erst auf deren Grundlage wird die EU-Kommission dann beurteilen, welche Maßnahmen zur Reduktion von umweltschädlichem Mikroplastik in unserer
Umwelt nötig sind“, so Walsmann.

Sie kritisierte, dass es im Pressebericht heißt, für Einstreumaterial von Kunstrasenplätzen seien weder Ausnahmen noch Übergangsfristen vorgesehen. „Auch dies entspricht nicht der Wahrheit“, so Walsmann. „Denn natürlich können in dem Entwurf, wenn er dann irgendwann tatsächlich einmal vorliegt, durchaus Übergangsbestimmungen eingebaut werden, die für eine Anpassung an die neuen Regelungen nötig sein könnten. In vergleichbaren Fällen hat die ECHA für andere betroffene Produkte beispielsweise mindestens sechs Jahre als Übergangsfrist vorgesehen.“

Die Verhältnismäßigkeit spiele in der EU-Gesetzgebung generell eine große Rolle, so Walsmann. Die Maßnahmen, die vorgeschlagen werden, sollten sowohl die Freisetzung von Mikroplastik zum Inhalt haben als auch die gesellschaftliche Bedeutung von Sportplätzen berücksichtigen, betonte sie. Ein mögliches Verbot dürfe nicht zu Lasten der Vereine gehen, als deren Interessenvertreter Marion Walsmann sich sieht. „Wenn die Kommission in ihrem Vorschlag dafür nicht sorgt, dann werde ich mich im EU-Parlament dafür einsetzen“, so die EU-Abgeordnete.

Sportanlagen sollten ihrer Meinung nach möglichst umweltfreundlich betrieben werden.
„Die Alternativen wie Kork und Sand sind aber teurer. Deshalb ist es ratsam, dass das Granulat erst vom Markt genommen wird, wenn geeignete Alternativen zur Verfügung stehen“, sagte sie. Doch zunächst einmal müssten die genauen Auswirkungen untersucht werden. „Jetzt schon eine solche Untersuchung zu verurteilen und Panik zu verbreiten, ist nicht nur traurig, sondern auch verantwortungslos.“
Autor: khh

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