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Fr, 17:15 Uhr
16.08.2019
Kommunalpolitiker äußern sich

Stellungnahme aus Clingen und Topfstedt

Hier der Originalwortlaut der Stellungnahme der Bürgemeister von Clingen und Topfstedt zur Umlagegerechtigkeit in der VG-Greußen...

Keine Benachteiligung von Greußen und Großenehrich – VG Umlagehöhe pro Einwohner und Jahr für alle auf den Cent gleich.

Die Bürgermeister beider Städte erklärten, die VG-Umlage sei an sich schon zu hoch und die Städte Greußen und Großenehrich als größte Mitgliedskommen würden zudem noch zusätzlich zugunsten der kleinerer VG-Mitgliedskommunen unverhältnismäßig bei den Umlagezahlungen belastet. Damit begründen sie unter Anderem ihren Alternativvorschlag zur Aufspaltung der VG Greußen in zwei Verwaltungsstrukturen (TA 25.07.2019). Dies ist schlichtweg unrichtig und soll den Lesern sowie den Bürgern der beiden angeblich benachteiligten Kommunen, um mal mit den Worten von Herrn Hartnauer zu sprechen, durch „hanebüchene Behauptungen“ suggerieren man werde abgezockt.

Bleibt aber eine belastbare und nachvollziehbare Kostenkalkulation (Personal, Hard- und Software, alle Betriebskosten, allgemeiner Bürobedarf, Gebäudeunterhaltung und so weiter!) als Nachweisführung, dass die angestrebte eigenständige Verwaltung einer Landgemeinde Greußen zu Einsparungen führt schuldig. Da wir aber eine Gegenbehauptung in den Raum stellen macht es sich gut diese auch mit belastbaren Zahlen und Fakten und nicht mit einer für den Bürger nur schwer nachvollziehbaren verbalen Argumentation zu belegen.

1.  Die jährliche Umlage der VG pro Einwohner sinkt seit Jahren kontinuierlich. 2012 von 147,79 EUR auf 144,82 EUR bis 2014, 2015 auf 143,35 EUR, 2016 auf 139,95 EUR, 2017 auf 137,16 EUR, 2018 auf 135,00 EUR 2019 auf 117,90 EUR und das, obwohl in diesem Zeitraum alle fixen Kosten kontinuierlich gestiegen sind. Insbesondere die Tariflöhne der Beschäftigten haben sich im Zeitraum von 2015 bis 2019 um insgesamt 15,87 % erhöht. Trotz aller Steigerungen konnte das Umlagevolumen real mit 20,33 Prozent um ein Fünftel gesenkt werden.

2.  Die Umlage der VG wird korrekt nach den gesetzlichen Bestimmungen jährlich auf der Grundlage der Anzahl der Einwohner vom 31.12. des Vorjahres für jede Mitgliedskommune ermittelt sowie in Ansatz gebracht. Das Gesetz berücksichtigt damit richtigerweise, dass die Kommune mit den meisten Einwohnern auch den meisten Verwaltungsaufwand verursacht. Der auf dieser Basis ermittelte Umlageanteil beträgt aktuell für Greußen 39 % und Großenehrich 26 %. Damit ist dieser wahrscheinlich nicht einmal kostenneutral abgegolten und dürfte im Verhältnis zum tatsächlichen Verwaltungsaufwand für beide alles andere als eine Benachteiligung sein. Hier wäre sicherlich mal eine Analyse eines unabhängigen Instituts interessant. Vielleicht mal ein Thema für die Gemeinschaftsversammlung.

3.  Dass kleinere Mitgliedskommunen angeblich weniger VG-Umlage zahlen und dadurch automatisch eine höhere freie Finanzspitze für Investitionen in ihren kommunalen Haushalten zur Verfügung hätten ist reine Effekthascherei und entbehrt jeder Grundlage. Dies sei am Beispiel der kleinsten Mitgliedskommune der VG schlüssig wiederlegt. Niederbösa Zahlt aktuell pro Jahr und Einwohner auf den Cent genau den gleichen Umlageanteil wie Greußen mit je 117,90 €.

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Vergleicht man dazu den realen Verwaltungsaufwand beider ergibt sich folgendes Bild: Greußen nimmt als einzige Mitgliedskommune das Komplettpaket der an die VG übertragenen Aufgaben in Anspruch während Niederbösa z.B. keine Verwaltungsleistungen für eine kommunale Kindereinrichtung, für das Bestattungswesen (kein kommunaler Friedhof), Marktwesen sowie kaum für die ruhende Verkehrsüberwachung und Sondernutzung u.s.w. benötigt. Ergänzend zu diesem Vergleich gilt noch zu bemerken, dass dies auch für einzelne unterschiedliche Sachgebiete bei allen übrigen Mitgliedskommunen zutrifft. Bildlicher kann man die Benachteiligungsthese beider Bürgermeister nicht wiederlegen.

Es gibt ein weises Sprichwort „Wer selber im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen“.
Gez.:
Keitel/Bgm. Stadt Clinge
Kämmerer/Bgm. Gemeinde Topfstedt
Autor: khh

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