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Di, 20:08 Uhr
17.09.2019
Meldungen aus dem Landratsamt

Gute Bilanz bei der Sparkasse

Im Kreistag ging es heute um den Jahresabschluss 2018 - Entlastung des Verwaltungsrates der Kyffhäusersparkasse Artern - Sondershausen...


Der Kreistag erteilte dem Verwaltungsrat der Kyffhäusersparkasse Artern – Sondershausen Entlastung für das Geschäftsjahr 2018.

Aus der Begründung von Landrätin Hochwind-Schneider (SPD)

Der Verwaltungsrat trat im Jahr 2018 zu fünf Sitzungen zusammen und überwachte die Geschäftsführung des Vorstandes. Der Vorstand der Sparkasse informierte den Verwaltungsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die aktuelle Geschäfts-, Ertrags- und Risikoentwicklung. Der Verwaltungsrat war in alle wesentlichen Entscheidungen der Sparkasse eingebunden und hat die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben wahrgenommen. Insbesondere wurde die Geschäfts- und Risikostrategie der Kyffhäusersparkasse sowie die Planung 2018 eingehend erörtert.

Der Kreditausschuss fasste in insgesamt vier Sitzungen die nach der Satzung und der Geschäftsanweisung vorgesehenen Beschlüsse.

Der Jahresabschluss der Kyffhäusersparkasse Artern-Sondershausen per 31.12.2018 ist von der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen, vertreten durch Herrn Wirtschaftsprüfer Kube und Frau Verbandsrevisorin Heide, hat am 20. Juni 2019 dem Verwaltungsrat der Kyffhäusersparkasse den Jahresabschluss erläutert und ausführlich über die wirtschaftlichen Verhältnisse berichtet. Besondere Prüfungsfeststellungen ergaben sich nicht. Aufgrund des Berichtes, der aussagt, dass die Verhältnisse der Sparkasse geordnet sind, hat der Verwaltungsrat entsprechend § 20 Abs. 3 des Thüringer Sparkassengesetzes den Jahresabschluss festgestellt und dem Vorstand gemäß § 20 Abs. 4 Thüringer Sparkassengesetz Entlastung erteilt.

Der Bilanzgewinn von 604.241,41 EUR wurde in Höhe von 151.060,36 EUR (25 % des Bilanzgewinns) der Sicherheitsrücklage zugeführt. Der verbleibende Betrag von 453.181,05 EUR (75 % des Bilanzgewinns) wurde an den Träger zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke abgeführt.

Der Geschäftsbericht 2018 liegt den Kreistagsmitgliedern vor.

Die Entlastung des Verwaltungsrates ist originäre Aufgabe des Kreistages.

Entsprechend § 20 Absatz 5 Thüringer Sparkassengesetz wird vorgeschlagen, dem Verwaltungsrat der Sparkasse Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 zu erteilen.


Wesentliche Diskussionen gab es nicht. Von der Kyffhäusersparkasse waren Vorstandsvorsitzender Markus Biere und Vorstandsmitglied René Leipnitz anwesend, wurden aber nicht befragt.
Autor: khh

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