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Mi, 12:01 Uhr
02.10.2019
Ein Blick in die Statistik

Mehr als die Hälfte der Verurteilten sind Wiederholungstäter

Im Jahr 2018 wurden in Thüringen insgesamt 18 589 Personen rechtskräftig verurteilt. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, war mit 10 472 Personen mehr als die Hälfte aller Verurteilten in ihrer Vergangenheit bereits wegen eines oder mehrerer früherer Verbrechen oder Vergehen verurteilt worden...

56,9 Prozent aller nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten verbüßten zum wiederholten Male eine Strafe, 0,8 Prozentpunkte weniger als im Jahr zuvor. 45,8 Prozent von ihnen wurden in der Vergangenheit schon fünfmal oder häufiger verurteilt.

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In etwas mehr als der Hälfte der Fälle handelte es sich bei der jeweils schwersten Vorstrafe um Geldstrafen. 45,5 Prozent der Vorbestraften hatte bereits mindestens eine freiheitsentziehende Maßnahme im Lebenslauf. Beachtlich ist auch der Anteil der Vorbestraften unter den jugendlichen und heranwachsenden Verurteilten. 48,4 Prozent der nach Jugendstrafrecht Verurteilten verbüßten nicht ihre erste Strafe.

Hier stieg der Anteil zum Jahr 2017 um 1,4 Prozentpunkte. Trotz ihres jungen Alters hatte mehr als die Hälfte der Vorverurteilten bereits mehr als eine Vorstrafe. Ein Drittel (32,9 Prozent) dieser jungen Vorbestraften wurden schon dreimal oder häufiger in der Vergangenheit durch die Justiz zur Rechenschaft gezogen. 24,3 Prozent der Vorbestraften wurden bereits nach Jugendstrafrecht bestraft, bei den Übrigen handelte es sich hauptsächlich um Zuchtmittel und Erziehungsmaßregeln.
Autor: red

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Kommentare
Örzi
02.10.2019, 13:20 Uhr
Woran es wohl liegt?
Der Sinn der Freiheitsstrafe wurde in der liberalen heutigen Gesellschaft von der Strafe für ein Vergehen weitestgehend in eine Erziehungs- und Wiedereingliederungsmaßnahme umdeffiniert. Dies scheint gründlich gescheitert. Gefängniszellen, eingerichtet wie ein Wohnzimmer, PC, Handy, Drogen (zwar alles nicht erlaubt aber vorhanden), kriminelle Strukturen in der Vollzugseinrichtung, Freigang und vorzeitige Entlassungen sind alles nicht geeignet eine drohenden Haftstrafe vermeiden zu wollen. Wer aus dem Gefängnis entlassen wird sollte das Gefühl haben, hier nie wieder hinein zu wollen.
geloescht.20250302
02.10.2019, 16:43 Uhr
Und die Opfer...
...müssen den Weißen Ring und einen Anwalt einschalten, weil ihre Rechte oft weniger wert sind als die des Täters.

Aber wenn Verurteilte oder überführte Angeklagte "Willkürjustiz" quäken, stehen Amnesty International und Menschenrecht-Anwälte Schlange vor dem Gerichtsgebäude und der JVA.
Trüffelschokolade
02.10.2019, 17:23 Uhr
Sinn und Nutzen von Gefängnis
Anders als Örzi meint, sind Erziehungs- und Wiedereingliederungsmaßnahmen für den Erfolg von Gefängnissen entscheidend.

Gutes Beispiel ist hier Norwegen, Land der wohl komfortablsten Gefängnisse, und gleichzeitig ein Land der geringsten Rückfälligkeitsquote.

Besonders auf "Bestrafung" fokussierende Länder hingegen haben wesentlich höhere Rückfälligkeitsquoten.

Der Wandel von einem reinen Fokus auf Bestrafung hin zu Sachen wie "restorative justice" und (Wieder-)Eingliederung ist Fortschritt. Und gut für die Gesellschaft. Die Folgeschäden eines undurchdachten, nur bestrafenden Gefängnissystems sind ungleich höher.
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