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Mi, 13:17 Uhr
02.10.2019
Meldung aus der Wirtschaftswelt

EVG-Forderung umgesetzt:

Mehr Sicherheit mit mehr eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dazu diese Meldung der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)...

Die EVG und der Konzernbetriebsrat haben die gemeinsam mit der DB AG bereits abgeschlossene „Trilaterale Vereinbarung“ weiterentwickelt. Das Ziel ist, auch bei steigenden Fahrgastzahlen die Sicherheit der Kunden und der Beschäftigten zu garantieren. Sicherheit wird neben Qualität und Pünktlichkeit künftig für die Deutsche Bahn oberste Priorität haben. Dazu sollen geschäftsfeldübergreifende Strukturen geschaffen werden, die einen koordinierten Einsatz von Sicherheitskräften ermöglichen.

„Für uns ist wichtig, dass die DB AG auch ein klares Bekenntnis ablegt hat, die eigenen Sicherheitsleistungen mit eigenen Mitarbeitern zu erbringen“, machte der stellvertretende EVG-Vorsitzende, Klaus-Dieter Hommel deutlich. Dies wird zu Beginn mit 90 Prozent geschehen, soll aber schon bald 100 Prozent betragen. Zudem soll die bewährte Zusammenarbeit mit der Bundespolizei verstärkt werden.

„Wir brauchen gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die genau wissen, was zu tun ist und wo immer möglich deeskalierend tätig werden; die Beschäftigten von DB Sicherheit verfügen über genau diese Ausbildung“, stellte Klaus-Dieter Hommel fest.

Gleichzeitig sei die Einrichtung einer „Ereignisdatenbank“ vereinbart worden, um Risikozonen besser zu erkennen. Daraus resultierend sollen unterschiedliche Einsatzformen entwickelt werden, um flexibel und angemessen auf unterschiedliche Ereignisse reagieren zu können.

„Wichtig ist zudem, alle Aufgabenträger des Nahverkehrs mit ins Boot zu nehmen, damit auch der Sicherheit schon bei Auftragsvergabe den entsprechenden Stellenwert beimessen“, erläuterte Klaus-Dieter Hommel und stellte fest: „Wir brauchen hier zu einen runden Tisch; dass muss Thema bei der nächsten Verkehrsministerkonferenz sein“. Die EVG hält deshalb an Ihrer Forderung nach einem „Runden Tisch Sicherheit“ unter der Beteiligung der Bundesländer und der Aufgabenträger auch weiterhin fest.

Der Konzernbetriebsrat muß der Vereinbarung noch zustimmen.

Reiner Sörgel
EVG/DGB
Autor: khh

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