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So, 10:24 Uhr
13.10.2019
kn-Forum

Öffentliche Diskussion gewünscht

In einem Leserbrief schlägt ein Leser ein öffentliche Diskussion zu den künftigen Verhältnissen am Bebraer Teich vor...

Vor einiger Zeit hatte die Familie Jahn die Presse informiert und auch eine öffentliche Diskussion auf dem Possen durchgeführt und das Projekt Bebraer Teiche vorgestellt, mit dem man in die Ausschreibung gegangen ist.

Ob das richtig oder falsch war, will ich nicht bewerten, aber es wurde ein Zeichen gesetzt. Wie jetzt zu hören war, soll es einen zweiten Anbieter geben. Er hat die andere Variante vorgesehen, nichts an die Öffentlichkeit zu geben. Auch das soll nicht als gut oder schlecht bewertet werden.

Wichtig sollte allerdings sein, dass die Entscheidung, welche Variante und welchem Anbieter die Betreibung der Bebraer Teiche gestatte wird, sollte nicht im stillen "Kämmerlein" erfolgen. Vielleicht nach dem Motto Diskussion und Vergabe im nichtöffentlichen Teil des Stadtrates und die Bevölkerung erhält im Nachgang aus der Presse mitgeteilt, welcher Betreiber welches Projekt umsetzt.

Man muss ja den zweiten möglichen Betreiber (oder gibt es noch mehr?) nicht mit Namen nennen, aber in etwa sollte nach dem Vorstoß der Familie Jahn doch schon mal mitgeteilt werden, was da vielleicht auf uns zukommen könnte. Die Bebraer Teichen gehören der Stadt Sondershausen und da sollte die Bevölkerung die Möglichkeit haben, sich zu äußern was will sie.

Die Stadt Bad Frankenhausen hat mit ihrer Abstimmung am 27.10. zum Thema Hotel und Gestaltung Schlosswiese ein Zeichen der Mitbestimmung gesetzt. Darüber sollt in Sondershausen nachgedacht werden.

A. Hesse
Autor: khh

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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Kommentare
geloescht.20250302
13.10.2019, 10:33 Uhr
Guter Kommentar!
Ich verstehe auch nicht, warum jemand, der eine Einrichtung für die Öffentlichkeit betreiben will, die Anonymität bevorzugt.

Die Stadträte werden hoffentlich kein Vabanquespiel hinter verschlossenen Türen mitmachen.

Besonders nicht die SPD, die durch die Damen Bressem und Marx Familie Jahn in letzter Zeit regelrecht gefeiert und gehypt haben.
Tobias Schneegans
15.10.2019, 15:54 Uhr
Zum Thema: Bebraer Teiche
Sehr geehrter Herr oder Frau A. Hesse,

die von Ihnen geschilderte Gemenge-Lage stellt sich aus der Sicht des Gremiums Stadtrat ein wenig anders da, als Sie es in Ihrem Leserbrief schildern. Momentan ist die Faktenlage folgende:
- Das DRK Kyffhäuserkreis beendet seinen Betrieb an den Bebraer Teichen mit Ablauf des 31.12.2019.
- Aufgrund dieses Sachverhaltes hat die Stadt Sondershausen eine neue Ausschreibung zur Bewirtschaftung der Bebraer Teiche auf Pachtbasis erstellt und veröffentlicht (Frist bis 9.10.2019).
- Wie bislang (ausschließlich) der Presse zu entnehmen war, hat es auf diese Ausschreibung eine Bewerbung gegeben. Nähere Einzelheiten über Art, Umfang und Konzept dieser Bewerbung werden wir sicherlich in nächster Zeit in den zuständigen Ausschüssen erfahren. Dort wird die Bewerbung eingehend geprüft und anschließend wird ein Ergebnis der Plausibilität vorliegen. Ob und in welcher Form dieses Verfahren bzw. die Diskussion dazu auch öffentlich geführt wird, bringe ich gerne in Erfahrung. Hier legen nicht wir, sondern das Thüringer Kommunalrecht den Verfahrensweg fest.
- Sollte die jetzt vorliegende Bewerbung zur Betreibung schlussendlich nicht zielführend sein, muss der Stadtrat mit seinen Gremien den weiteren Verfahrensweg beraten und beschließen. Auch hier stehen mehrere Möglichkeiten im Raum, die eine (und das ist letztendlich die Kernentscheidung) weitere uneingeschränkte Nutzung der Liegenschaft für die Sondershäuser Bevölkerung einschließlich Ihrer Gäste ermöglichen.
- Um auf Ihren Punkt mit Familie Jahn zu kommen, kann folgende Aussage getroffen werden. Hier wurde eine unaufgeforderte Initiativbewerbung zum Kauf der Liegenschaft Bebraer Teiche veröffentlicht, die mit einem entsprechenden Konzept hinterlegt wurde. Dieses Konzept wurde sowohl den einzelnen Fraktionen, als auch der Verwaltung, als auch der Öffentlichkeit ausführlich erläutert. Trotzdem ergibt sich aus dieser Vorstellung zunächst erst einmal keinerlei Handlungserfordernis, weil es schlicht und ergreifend mit dem derzeitigen Verfahrensverlauf nichts zu tun hat. Hier würde sich erst ein Bewertungsanspruch ergeben, wenn der Stadtrat mehrheitlich einen Verkauf dieser Liegenschaft beschließen würde und daraus resultierend eine Verkaufsofferte ausgeschrieben würde. Das ist aber momentan nicht der Fall.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Wie schon gesagt, egal, wer, wie und was, oberste Prämisse ist die zukünftige Nutzbarkeit der Öffentlichkeit ohne Einschränkungen.
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