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So, 13:33 Uhr
20.10.2019
Tipps des ADAC:

Pferde im Straßenverkehr

Ob beim Ausreiten oder auf dem Weg zur Koppel – fast jeder Reiter und sein Pferd werden über kurz oder lang mit dem Straßenverkehr in Kontakt kommen. Als Fluchttiere reagieren Pferde allerdings auf unbekannte und laute Geräusche sowie schnelle Bewegungen oft schreckhaft.



Deshalb ist es wichtig, dass Reiter ihre Tiere an die Straßensituation gewöhnen. Auch motorisierte Verkehrsteilnehmer sollten ihr Verhalten anpassen, wenn sie Pferden begegnen.

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Tipps für Reiter: Reiter unterliegen nach der Straßenverkehrsordnung den Regelungen für den Fahrverkehr. Deshalb müssen sie den rechten Fahrbahnrand auf der rechten Straßenseite benutzen, bzw. den durch eine weiße Linie abgegrenzten Straßenraum, wenn dieser ausreichend groß ist. Reiter müssen außerdem die gleichen Vorschriften einhalten wie andere Fahrzeugführer, denn ein Pferd gilt als Fahrzeug. Dies gilt z.B. für das Rechtsfahrgebot, das Einhalten von Verkehrszeichen, das Halten an einer roten Ampel.

Reiter können dazu beitragen, die Sicherheit für sich selbst, ihr Tier und andere Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Laut Straßenverkehrsordnung müssen Reiter bei Dunkelheit und Dämmerung ausreichend beleuchtet sein. Cornelius Blanke vom ADAC Hessen-Thüringen empfiehlt: „Reiter sollten immer dafür sorgen, schon von Weitem gut sichtbar zu sein, sie können reflektierende Westen oder Leuchtbänder tragen. Für Pferde eignen sich Leuchtgamaschen oder reflektierende Reitdecken.“

Tipps für Autofahrer: Wer ein Pferd überholt, sollte die Geschwindigkeit reduzieren und mit größerem Abstand und besonders vorsichtig vorbeifahren. Wann wieder eingeschert werden darf, ist rechtlich nicht genau definiert. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass der Abstand zwischen Auto oder Motorrad und Pferd ausreichend ist. Rasante Beschleunigungs- oder Bremsmanöver mit quietschenden Reifen oder aufheulendem Motor sind zu vermeiden. Besonders wichtig ist es, die Geschwindigkeit anzupassend und besonders vorausschauend zu fahren – dies gilt auch für den Gegenverkehr.
Autor: red

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