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Mo, 15:13 Uhr
04.11.2019
Aus der Arbeit der Polizei

Dieb in die Flucht geschlagen

Bei einer Diebstahlshandlung in Oldisleben passierte das und die Polizei sucht Zeugen...

Einen Dieseldieb schlug der Nutzer eines Lkw am Sonntagabend kurz vor 22 Uhr in Oldisleben, im Kyffhäuserkreis, in die Flucht. Auf der Anfahrt zum Lkw, im Gewerbegebiet, erkannte er im Scheinwerferlicht einen Mann mit Latzhose, der plötzlich schnell in Richtung B 85 davon lief.

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Der Unbekannte hatte zwei Kanister und einen Schlauch bei sich. Auf seiner Flucht überquerte er die Bundesstraße und zwang zwei Bundeswehrsoldaten in ihrem Pkw zu einer Vollbremsung. Der Mann konnte entkommen. Bei der Absuche, wenig später, fanden die Polizisten neben den Kanistern und dem Schlauch weiteres Einbruchswerkzeug.

Am Lkw selbst, hatte der Unbekannte den Tankdeckel aufgebrochen. Er war ca. 1.85 bis 1.90 m groß und schlank. Bekleidet war der Dieb mit einem schwarzen Oberteil mit Kapuze, eine blaue Arbeitshose sowie Handschuhen.

Wer Hinweise zum Gesuchten geben kann, wird gebeten, sich bei der Polizei in Artern unter der Telefonnummer 03466/3610.
Autor: khh

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Kommentare
Kobold2
04.11.2019, 17:19 Uhr
Wie blöd muss man sein
sonntags Abend, um diese Uhrzeit, einen LKW aufzubrechen. Genau dann, wenn das Wochenendfahrverbot aufgehoben ist und viele Fahrer ihre Touren beginnen?
Meist machen solche Deppen mehr kaputt, als sie letztlich "erbeuten". Sehr oft auch von Umweltschäden, wegen danebengelaufenen Kraftstoffs begleitet.
Hoffentlich kriegt man den Täter.
Die Strafe würde ich wegen Dummheit verdreifachten und ihn vorher eine Woche auf den Marktplatz stellen.
Gehrinamputationen haben zunehmend Konjunktur.
geloescht.20250302
04.11.2019, 23:53 Uhr
Fragen Sie Einstein!
Menschliche Dummheit, Universum, unbegrenzt...Sie wissen schon...

2 Nummern kleiner schlage das Abfackeln des eigenen Hauses bei der Unkrautvernichtung oder das sichtbare Platzieren der Handtasche im Auto vor.
Mr0815
04.11.2019, 23:58 Uhr
Strafe verdreifachen, an den Pranger stellen..
.. oder gleich für alle die Todesstrafe, die nicht in ihr Weltbild passen? Und was ist, wenn es sich bei dem Täter unter Umständen nicht um einen Biodeutschen handelt? Kommt der auch an den Pranger? Besonders bezugnehmend auf ihren unsäglichen Kommentar zur Praxisschließung von Dr. Al-Nasrallah, in der sie einer ganzen Region Rassismus vorwerfen?

Wenn das Strafmaß von einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, welches das StGB vorsieht, auch voll ausgeschöpft wird und man berücksichtigt, das es sich hier um einen strafbaren Versuch mit Sachbeschädigung handelt, ist meiner Meinung nach Tat und Schuld genug gesühnt worden. Da benötigt man keine drakonischen Strafen oder mittelalterliches zur Schau stellen.
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