Do, 05:12 Uhr
21.11.2019
Meldungen aus dem Landratsamt
Satzung für das Jugendamt
Im Kreistag ging es gestern um die 4. Änderungssatzung zur Satzung für das Jugendamt des Kyffhäuserkreises...
Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, die 4. Änderungssatzung zur Satzung für das Jugendamt zu beschließen.
Vorgeschlagene Satzungsänderung
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD):
Durch die vorliegende 4. Änderungssatzung werden Anpassungen der gültigen Jugendamtssatzung an die seit 27.03.2019 geltende Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetzes (ThürKJHAG) vorgenommen.
Mit der Gesetzesänderung beabsichtigte der Gesetzgeber das Ermöglichen einer stärkeren Beteiligung und Mitbestimmung junger Menschen im Rahmen politischer Entscheidungsprozesse. In den Jugendhilfeausschuss entsenden die Kreisschülervertretungen nunmehr zwei beratende Mitglieder. Sofern Jugendmitbestimmungsgremien im Landkreis gebildet werden hat die Satzung Regelungen zu treffen, in welcher Anzahl Vertreter im Jugendhilfeausschuss mitwirken. Ebenso sind Modalitäten zu regeln für den Fall, dass sich mehrere Jugendmitbestimmungsgremien bilden.
Wesentliche Diskussionen gab es nicht. Der Vorschlag passierte bereits einstimmig den Jugendhilfeausschuss.
Autor: khhDer Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, die 4. Änderungssatzung zur Satzung für das Jugendamt zu beschließen.
Vorgeschlagene Satzungsänderung
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD):
Durch die vorliegende 4. Änderungssatzung werden Anpassungen der gültigen Jugendamtssatzung an die seit 27.03.2019 geltende Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetzes (ThürKJHAG) vorgenommen.
Mit der Gesetzesänderung beabsichtigte der Gesetzgeber das Ermöglichen einer stärkeren Beteiligung und Mitbestimmung junger Menschen im Rahmen politischer Entscheidungsprozesse. In den Jugendhilfeausschuss entsenden die Kreisschülervertretungen nunmehr zwei beratende Mitglieder. Sofern Jugendmitbestimmungsgremien im Landkreis gebildet werden hat die Satzung Regelungen zu treffen, in welcher Anzahl Vertreter im Jugendhilfeausschuss mitwirken. Ebenso sind Modalitäten zu regeln für den Fall, dass sich mehrere Jugendmitbestimmungsgremien bilden.
Wesentliche Diskussionen gab es nicht. Der Vorschlag passierte bereits einstimmig den Jugendhilfeausschuss.
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