Do, 12:06 Uhr
05.12.2019
Meldungen aus dem Landratsamt
Änderung bei Rettungsdienstbereichsbeirat
Im Kreistag ging es um die 2. Änderungssatzung zur Satzung des Rettungsdienstbereichsbeirates des Kyffhäuserkreises vom 23.04.2010...
Der Kreistag beschloss einstimmig die 2. Änderungssatzung zur Satzung des Rettungsdienstbereichsbeirates des Kyffhäuserkreises. Die 2. Änderungssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD)
Die DRK gem. Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg mbH, mit den Krankenhäusern in Sondershausen und Bad Frankenhausen, welche im Rettungsdienstbereichsbeirat des Kyffhäuserkreises stimmberechtigt vertreten war, gilt es nun der redaktionellen Anpassung / Änderung der Satzung des Rettungsdienstbereichsbeirates durch die 2. Änderungssatzung zur Satzung des Rettungsdienstbereichsbeirates.
Die DRK gem. Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg mbH ist nicht mehr Betreiber der beiden Krankenhäuser. Die beiden Krankenhäuser sollen aber weiterhin stimmberechtigt im Rettungsdienstbereichsbeirat des Kyffhäuserkreises vertreten sein, sodass hier die alten Bezeichnungen zu streichen sind.
In Zukunft sollen die Stimmen nur noch unter der Bezeichnung Krankenhaus Sondershausen und Krankenhaus Bad Frankenhausen aufgeführt sein.
Anlage 2. Änderungssatzung zur Satzung des Rettungsdienstbereichsbeirates des Kyffhäuserkreises
2. Änderugssatzung
Wesentliche Diskussionen gab es nicht.
Autor: khhDer Kreistag beschloss einstimmig die 2. Änderungssatzung zur Satzung des Rettungsdienstbereichsbeirates des Kyffhäuserkreises. Die 2. Änderungssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD)
Die DRK gem. Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg mbH, mit den Krankenhäusern in Sondershausen und Bad Frankenhausen, welche im Rettungsdienstbereichsbeirat des Kyffhäuserkreises stimmberechtigt vertreten war, gilt es nun der redaktionellen Anpassung / Änderung der Satzung des Rettungsdienstbereichsbeirates durch die 2. Änderungssatzung zur Satzung des Rettungsdienstbereichsbeirates.
Die DRK gem. Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg mbH ist nicht mehr Betreiber der beiden Krankenhäuser. Die beiden Krankenhäuser sollen aber weiterhin stimmberechtigt im Rettungsdienstbereichsbeirat des Kyffhäuserkreises vertreten sein, sodass hier die alten Bezeichnungen zu streichen sind.
In Zukunft sollen die Stimmen nur noch unter der Bezeichnung Krankenhaus Sondershausen und Krankenhaus Bad Frankenhausen aufgeführt sein.
Anlage 2. Änderungssatzung zur Satzung des Rettungsdienstbereichsbeirates des Kyffhäuserkreises
2. Änderugssatzung
Wesentliche Diskussionen gab es nicht.
