Do, 10:17 Uhr
19.12.2019
Neues aus Sondershausen
Weihnachtsfrieden in Sondershausen
Auch die Stadt Sondershausen hat zu den Weihnachtstagen einen Weihnachtsfrieden angekündigt. Dazu diese Meldung aus der Stadtverwaltung...
In der Zeit vom 23. Dezember 2019 bis einschließlich 1. Januar 2020 werden bei geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeiten im Stadtgebiet die Verfahren seitens der Stadtverwaltung wie in den Jahren zuvor großzügig gehandhabt.
Beispielsweise finden Parksünder innerhalb dieses Zeitraums zwar weiter den obligatorischen Hinweis an ihrer Windschutzscheibe. Dabei wird jedoch freundlich darauf hingewiesen, dass falsch geparkt wurde. Geldforderungen zieht diese Information dann aber nicht nach sich.
Ausdrücklich wird jedoch hervorgehoben, dass während der Zeit des sogenannten Weihnachtsfriedens nicht die Straßenverkehrsordnung außer Kraft gesetzt wird.
An den Stellen, wo grundsätzlich nicht geparkt werden darf (bspw. Gehwege, Park- und Halteverbote sowie Feuerwehreinfahrten, etc.), werden die Parksünder auch während dieser Zeit belangt.
Es wird um Beachtung gebeten
Autor: khhIn der Zeit vom 23. Dezember 2019 bis einschließlich 1. Januar 2020 werden bei geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeiten im Stadtgebiet die Verfahren seitens der Stadtverwaltung wie in den Jahren zuvor großzügig gehandhabt.
Beispielsweise finden Parksünder innerhalb dieses Zeitraums zwar weiter den obligatorischen Hinweis an ihrer Windschutzscheibe. Dabei wird jedoch freundlich darauf hingewiesen, dass falsch geparkt wurde. Geldforderungen zieht diese Information dann aber nicht nach sich.
Ausdrücklich wird jedoch hervorgehoben, dass während der Zeit des sogenannten Weihnachtsfriedens nicht die Straßenverkehrsordnung außer Kraft gesetzt wird.
An den Stellen, wo grundsätzlich nicht geparkt werden darf (bspw. Gehwege, Park- und Halteverbote sowie Feuerwehreinfahrten, etc.), werden die Parksünder auch während dieser Zeit belangt.
Es wird um Beachtung gebeten