Do, 12:14 Uhr
09.01.2020
Neues aus Sondershausen
Geschwindigkeitsanzeige hat sich bewährt
Seit den frühen Morgenstunden des 5.9.2019 gab es eine provisorische Geschwindigkeitsanzeige in der Johann-Karl-Wezel-Straße von Sondershausen. Wie wird es nach Abbau der Anlage weitergehen?...
Geschwindigkeitsanzeige sollte die Fahrzeugführer in diesem Bereich an die Einhaltung der Tempovorgaben laut StVO erinnern, dass in diesem Bereich immer nach eine Geschwindigkeitsbegrenzung, Schrittgeschwindigkeit - rund 10 km/h, gilt, weil es immer noch Fußgängerzone ist.
Archivfoto Stadtverwaltung
Da es dort in letzter Zeit gehäuft zu Übertretungen kam, war durch die Stadtverwaltung diese Maßnahme veranlasst.
Im Bereich Burgstraße / Johann-Karl-Wezel-Straße ist ein verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, in dem unter anderem für Fahrzeuge Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist.
Dieses Provisorium sollte zunächst für die Dauer von dreii Monaten an dieser Stelle stehen. Fahrzeugführer sollten nochmals nachdrücklich dazu aufgefordert werden, die Verkehrsregeln strikt einzuhalten.
Das hat sehr gut geklappt, so die erste Einschätzung vom Fachbereichsleiter Bau und Ordnung, Karsten Kleinschmidt. Es war zu merken, dass viele Fahrzeugführer den Fuß vom "Gas" genommen haben. Auch Gespräche mit einigen Stadträten zeigten, so Kleinschmidt, dass man diese Einschätzung teilt.
In den nächsten Gremien, wie Bauausschuss und Stadtrat soll diskutiert werden, wie weiter verfahren werden soll. Kleinschmidt empfiehlt so eine Anlage nicht zu mieten, sondern auf Dauer anzuschaffen, als stationären Aufsteller, wo bei sogar der Kauf einer zweiten mobilen Anlage ins Auge gefasst werden sollte, weil es bereits aus den Ortsteilen Anfragen gab, bitte stellt so eine Anlage auch mal bei uns auf.
Das Problem ist, besonders in der Johann-Karl-Wezel-Straße, so Kleinschmidt, dass der Einbau von Schwellern in einer relativ neu gebauten Straße nicht vorteilhaft ist und es auch erhebliche Probleme wegen Lärmbelästigung geben könnte, wenn die Schweller überfahren werden.
Autor: khhGeschwindigkeitsanzeige sollte die Fahrzeugführer in diesem Bereich an die Einhaltung der Tempovorgaben laut StVO erinnern, dass in diesem Bereich immer nach eine Geschwindigkeitsbegrenzung, Schrittgeschwindigkeit - rund 10 km/h, gilt, weil es immer noch Fußgängerzone ist.
Archivfoto Stadtverwaltung
Da es dort in letzter Zeit gehäuft zu Übertretungen kam, war durch die Stadtverwaltung diese Maßnahme veranlasst.
Im Bereich Burgstraße / Johann-Karl-Wezel-Straße ist ein verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, in dem unter anderem für Fahrzeuge Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist.
Dieses Provisorium sollte zunächst für die Dauer von dreii Monaten an dieser Stelle stehen. Fahrzeugführer sollten nochmals nachdrücklich dazu aufgefordert werden, die Verkehrsregeln strikt einzuhalten.
Das hat sehr gut geklappt, so die erste Einschätzung vom Fachbereichsleiter Bau und Ordnung, Karsten Kleinschmidt. Es war zu merken, dass viele Fahrzeugführer den Fuß vom "Gas" genommen haben. Auch Gespräche mit einigen Stadträten zeigten, so Kleinschmidt, dass man diese Einschätzung teilt.
In den nächsten Gremien, wie Bauausschuss und Stadtrat soll diskutiert werden, wie weiter verfahren werden soll. Kleinschmidt empfiehlt so eine Anlage nicht zu mieten, sondern auf Dauer anzuschaffen, als stationären Aufsteller, wo bei sogar der Kauf einer zweiten mobilen Anlage ins Auge gefasst werden sollte, weil es bereits aus den Ortsteilen Anfragen gab, bitte stellt so eine Anlage auch mal bei uns auf.
Das Problem ist, besonders in der Johann-Karl-Wezel-Straße, so Kleinschmidt, dass der Einbau von Schwellern in einer relativ neu gebauten Straße nicht vorteilhaft ist und es auch erhebliche Probleme wegen Lärmbelästigung geben könnte, wenn die Schweller überfahren werden.

