Sa, 00:06 Uhr
18.01.2020
Zugesagte Härtefallregelung bei Straßenausbaubeiträgen schnell umsetzen
Wir, die Mitglieder des Vereins für Bürgerhilfe e. V. Sondershausen und der Verein Thüringer Bürgerallianz für sozial-gerechte Kommunalabgaben begrüßen ausdrücklich, die von Rot-Rot-Grün vollzogene gesetzliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2019. Bedauerlich ist, dass für Ausbaumaßnahmen die in den Jahren von 2015 bis 2018 realisiert wurden, noch bis 2022 durch die Thüringer Städte und Gemeinden Straßenausbaubeiträge erhoben werden müssen, so der Verein in einer Stellungnahme...
Dies führt vor Ort zu erheblichen Irritationen und stößt auf Unverständnis der Betroffenen.
Die in diesem Zusammenhang durch den Thüringer Landtag angekündigte Härtefallregelung, die sich am Beispiel Bayern orientieren soll, muss nun sehr schnell vorgelegt werden, damit die Betroffenen wissen, was sie zu erwarten haben. Der Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, bis zum 30. Juni 2020 einen Vorschlag für die Härtefallregelung vorzulegen.
In den derzeit laufenden Sondierungsberatungen von LINKE, SPD und Grüne gab es wahrnehmbar bisher dazu keine konkreten Festlegungen. Die drei Fraktionen und die amtierende Landesregierung sollten hier kurzfristig informieren, wie diese Härtefallregelung ausgestaltet sein könnte. Dies würde zur Beruhigung der Lage in den betroffenen Städte und Gemeinden führen. Die Bürgerinitiativen erwarten von der CDU die Unterstützung der Einführung und Umsetzung der Härtefallregelung. Die CDU hatte vor der Landtagswahl sogar versprochen, alle seit 1991 gezahlten Straßenausbaubeiträge zurückzuzahlen. Unseren Vereinsmitgliedern war dabei klar, dass dieser Vorschlag nie umsetzbar ist, da die Rechnungslegung von 1991 bis 2008 nicht mehr möglich ist.
Die Härtefallregelung hingegen ist durchaus ein umsetzbares Projekt und wird deshalb von den Bürgerinitiativen unterstützt. In Bayern können die Betroffenen eine Rückerstattung gezahlter Straßenausbaubeiträge beim Land beantragen, soweit die Beitragssumme 2.000 EUR für das selbstgenutzte Wohneigentum überschreitet und das jährliche Jahreseinkommen nicht über 100.000 EUR liegt. Dieses Modell kann aus Sicht der Bürgerinitiativen auch für Thüringen ein Modell sein.
Die Bürgerinitiativen für sozial-gerechte Kommunalabgaben haben sich am 10. und 11 Januar 2020 in Arnstadt zu ihrer Jahresklausur getroffen und dabei u.a. auch auf die Unterstützung der Härtefallregelung für die Straßenausbaubeiträge verständigt. Des weiterem wurde in der Klausur über die anstehenden Schwerpunkte diskutiert, wie z. B. die Umsetzung des neuen Wassergesetzes und die Auswirkungen auf die Grundstückseigentümer, die Verhinderungsmöglichkeiten bei Straßenausbau in die Flucht in das Erschließungsrecht.
Informationen darüber und andere Probleme der Grundstückseigentümer mit kommunalen Forderungen sind im Büro des Vereins für Bürgerhilfe e. V. Sondershausen, Hospitalstr. 88, Sondershausen zu den Sprechstunden ( jeden 4. Mittwoch im Monat von 14.00 bis 17.00 Uhr ) oder nach telefonischer Vereinbarung ( 03632759780) erhältlich
Wolfgang Dittrich
Verein für Bürgerhilfe e. V.
Autor: khhDies führt vor Ort zu erheblichen Irritationen und stößt auf Unverständnis der Betroffenen.
Die in diesem Zusammenhang durch den Thüringer Landtag angekündigte Härtefallregelung, die sich am Beispiel Bayern orientieren soll, muss nun sehr schnell vorgelegt werden, damit die Betroffenen wissen, was sie zu erwarten haben. Der Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, bis zum 30. Juni 2020 einen Vorschlag für die Härtefallregelung vorzulegen.
In den derzeit laufenden Sondierungsberatungen von LINKE, SPD und Grüne gab es wahrnehmbar bisher dazu keine konkreten Festlegungen. Die drei Fraktionen und die amtierende Landesregierung sollten hier kurzfristig informieren, wie diese Härtefallregelung ausgestaltet sein könnte. Dies würde zur Beruhigung der Lage in den betroffenen Städte und Gemeinden führen. Die Bürgerinitiativen erwarten von der CDU die Unterstützung der Einführung und Umsetzung der Härtefallregelung. Die CDU hatte vor der Landtagswahl sogar versprochen, alle seit 1991 gezahlten Straßenausbaubeiträge zurückzuzahlen. Unseren Vereinsmitgliedern war dabei klar, dass dieser Vorschlag nie umsetzbar ist, da die Rechnungslegung von 1991 bis 2008 nicht mehr möglich ist.
Die Härtefallregelung hingegen ist durchaus ein umsetzbares Projekt und wird deshalb von den Bürgerinitiativen unterstützt. In Bayern können die Betroffenen eine Rückerstattung gezahlter Straßenausbaubeiträge beim Land beantragen, soweit die Beitragssumme 2.000 EUR für das selbstgenutzte Wohneigentum überschreitet und das jährliche Jahreseinkommen nicht über 100.000 EUR liegt. Dieses Modell kann aus Sicht der Bürgerinitiativen auch für Thüringen ein Modell sein.
Die Bürgerinitiativen für sozial-gerechte Kommunalabgaben haben sich am 10. und 11 Januar 2020 in Arnstadt zu ihrer Jahresklausur getroffen und dabei u.a. auch auf die Unterstützung der Härtefallregelung für die Straßenausbaubeiträge verständigt. Des weiterem wurde in der Klausur über die anstehenden Schwerpunkte diskutiert, wie z. B. die Umsetzung des neuen Wassergesetzes und die Auswirkungen auf die Grundstückseigentümer, die Verhinderungsmöglichkeiten bei Straßenausbau in die Flucht in das Erschließungsrecht.
Informationen darüber und andere Probleme der Grundstückseigentümer mit kommunalen Forderungen sind im Büro des Vereins für Bürgerhilfe e. V. Sondershausen, Hospitalstr. 88, Sondershausen zu den Sprechstunden ( jeden 4. Mittwoch im Monat von 14.00 bis 17.00 Uhr ) oder nach telefonischer Vereinbarung ( 03632759780) erhältlich
Wolfgang Dittrich
Verein für Bürgerhilfe e. V.