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Di, 10:26 Uhr
28.01.2020
Thüringer Landesamt für Statistik

Zahl Inhaftierter auf Vorjahresniveau

Am 31. März 2019 waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 1 283 Strafgefan- gene (einschließlich Sicherungsverwahrte) in den Thüringer Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafanstalt inhaftiert...

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Außerdem befanden sich 241 Personen in Untersuchungshaft, 11 in Ju- gendarrest und 20 Personen in sonstiger Haft.
Die Zahl der Inhaftierten in den fünf Thüringer Justizvollzugsanstalten, einschließlich der Jugendstrafanstalt, ist gegenüber dem Vorjahresstichtag um 6 Personen gestiegen und befindet sich mit einem Plus von 0,5 Prozent auf Vorjahresniveau.

Nach jahrelang rückläufigen Gefangenenzahlen gab es im Jahr 2019 in Thüringen erstmals wieder eine, wenn auch geringe, Zunahme an Häftlingen. Dies ist auf den Anstieg von ausländischen Inhaftierten zurückzuführen. Die Zahl der einsitzenden nichtdeutschen Gefangenen ist gegenüber dem Vorjahr um ein Viertel (+32 Personen) auf 156 Personen gestiegen, die der deutschen Gefangenen um 2 Prozent (- 26 Personen) auf 1127 zurückgegangen.

1 207 Straftäter verbüßten eine Freiheitsstrafe nach allgemeinem Strafrecht (einschließlich Sicherungsverwahrung) und 76 Straffällige eine Jugendstrafe. 11 Prozent aller Insassen waren unter 25 Jahre alt; vor zehn Jahren waren es noch 24 Prozent.

1 033 Inhaftierte, das entspricht vier Fünftel aller Insassen, waren zum wiederholten Male zu einer Geld- oder Haftstrafe verurteilt worden. Genau 100 Personen waren bereits 11-mal oder häufiger vorverurteilt. 80 Prozent aller Vorbestraften waren bereits in der Vergangenheit durch Freiheits- strafe oder Jugendstrafe zu einer freiheitsentziehenden Strafe verurteilt worden.

77 Prozent (932 Personen) der zu einer Freiheitsstrafe verurteilten Insassen waren ledig, 12 Prozent (146 Personen) geschieden oder verwitwet und 10 Prozent verheiratet (123 Personen).

Am häufigsten saßen die Gefangenen zum genannten Stichtag wegen Diebstahls- und Unterschla- gungsdelikten (254 Personen) oder Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (230 Personen) – hier insbesondere wegen Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung – in Haft. 43 Insassen verbüßten ihre Strafe wegen Mordes, 11 Personen mehr als am 31. März 2018.

Vier Insassen erwartet ein Freiheitsentzug von mehr als 10 bis 15 Jahren, 34 Häftlinge werden vo- raussichtlich bis an ihr Lebensende in der Obhut der Justizvollzugsanstalten bleiben. 49 Inhaftierte waren unter den gelockerten Bedingungen des offenen Strafvollzugs untergebracht.
Autor: red

Kommentare
N. Baxter
28.01.2020, 10.49 Uhr
welch Überraschung
noch Fragen...? Nööö
Wolfi65
28.01.2020, 12.04 Uhr
So viel Freiheitsentziehung
Für einen Staat des Rechtes und der Freiheit sind es viele, welche auf Geheiss der BRD Justiz, auf ihre Freiheit verzichten müssen.
Ich habe da keine weitere Fragen, Herr/Frau Vorsitzende.
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