Mi, 16:50 Uhr
04.03.2020
Meldungen aus dem Landratsamt
Wie Kyffhäuserdenkmal betreiben?
Im Kreisausschuss ging es heute um den Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung und Gründung einer geeigneten Rechtsform für die langfristige Betreibung des Kyffhäuserareals...
Der Kreisausschuss empfahl dem Kreistag, die Landrätin zu beauftragen, eine geeignete Rechtsform für die langfristige Betreibung des Kyffhäuserareals zu finden.
Hierzu ist durch eine entsprechende Kanzlei ein Variantenvergleich bzgl. einer geeigneten Rechtsform vorzunehmen, alle weiteren Gründungsschritte einzuleiten, entsprechende Vertragsgrundlagen zu erarbeiten und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Gegenstand soll in erster Linie der Betrieb sowie die investive und konzeptionelle Weiterentwicklung der Kyffhäuser-Burganlagen mit Kaiser-Wilhelm-Denkmal sowie der Parkplät-ze mit Nebenanlagen sein.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD):
Die Kyffhäuser-Burganlagen mit Kaiser-Wilhelm-Denkmal befinden sich im Eigentum des Kyffhäuserkreises und gehören zu den besucherstärksten touristischen Einrichtungen Mitteldeutschlands. Langfristige Analysen machen deutlich, dass die Besucherentwicklung am Denkmalkomplex unmittelbare Auswirkungen auf die regionale Tourismuswirtschaft hat.
Die gewachsene Konkurrenzsituation im Freizeitmarkt, ein verändertes Freizeitverhalten und Qualitätsdefizite haben seit der Jahrtausendwende zu einem Besucherrückgang am Kyffhäuser um ca. 25 Prozent geführt. Insbesondere durch regelmäßige Sonderveranstaltungen, die zusätzliche Besucherpotenziale gezielt ansprechen, konnte dieser Abwärtstrend gestoppt und schrittweise umgekehrt werden.
Im Rahmen eines mehrstufigen Bürgerbeteiligungsverfahrens, durch eigene Analysen und Einbindung externer Expertisen wurde eine umfassende Potenzialanalyse am Denkmal durchgeführt. Im Ergebnis dessen kann eingeschätzt werden, dass unser Denkmal auch künftig als touristischer Leuchtturm und Anker für die Region wirken kann. Dies setzt jedoch voraus, dass die vorhandenen konzeptionellen, baulichen und musealen Defizite schrittweise und nachhaltig abgebaut werden.
Abstriche gibt es momentan auch in einigen zentralen Bereichen der allgemeinen touristischen Infrastruktur, welche sich ebenfalls ungünstig auf das Besucherverhalten auswirken. Anders als am Denkmal ist der Landkreis hier fast ausnahmslos nicht Eigentümer der entsprechenden Liegenschaften (u.a. Parkplätze). Das Schaffen zusätzlicher Möglichkeiten ist auf Grund der Geländesituation (u.a. Hanglagen) und die Einfriedung durch unter Naturschutz stehenden Flächen weitestgehend ausgeschlossen. Folglich sollte sich das Agieren des Landkreises darauf konzentrieren, die vorhandenen Liegenschaften in ein Lösungskonzept einzubinden. Bisherige Gespräche mit den jeweiligen Eigentümern haben ergeben, dass diese bereit sind, an der Gesamtentwicklung am Kyffhäuser unmittelbar mitzuwirken.
Es ist beabsichtigt, das Ergebnis des Variantenvergleichs sowie die Empfehlung der weiteren Vorgehensweise durch die Kanzlei noch vor der Sommerpause den Gremien vorzustellen.
Um laufende Fördermittelanträge und damit verbundene Entscheidungsprozesse nicht zu gefährden, sollte im Kreistag zeitnah ein entsprechender Gründungsbeschluss eingebracht werden.
Wesentliche Diskussionen gab es nicht. Die Landrätin betonte, am Denkmal wurden zuletzt 164.000 Besucher gezählt.
Autor: khhDer Kreisausschuss empfahl dem Kreistag, die Landrätin zu beauftragen, eine geeignete Rechtsform für die langfristige Betreibung des Kyffhäuserareals zu finden.
Hierzu ist durch eine entsprechende Kanzlei ein Variantenvergleich bzgl. einer geeigneten Rechtsform vorzunehmen, alle weiteren Gründungsschritte einzuleiten, entsprechende Vertragsgrundlagen zu erarbeiten und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Gegenstand soll in erster Linie der Betrieb sowie die investive und konzeptionelle Weiterentwicklung der Kyffhäuser-Burganlagen mit Kaiser-Wilhelm-Denkmal sowie der Parkplät-ze mit Nebenanlagen sein.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD):
Die Kyffhäuser-Burganlagen mit Kaiser-Wilhelm-Denkmal befinden sich im Eigentum des Kyffhäuserkreises und gehören zu den besucherstärksten touristischen Einrichtungen Mitteldeutschlands. Langfristige Analysen machen deutlich, dass die Besucherentwicklung am Denkmalkomplex unmittelbare Auswirkungen auf die regionale Tourismuswirtschaft hat.
Die gewachsene Konkurrenzsituation im Freizeitmarkt, ein verändertes Freizeitverhalten und Qualitätsdefizite haben seit der Jahrtausendwende zu einem Besucherrückgang am Kyffhäuser um ca. 25 Prozent geführt. Insbesondere durch regelmäßige Sonderveranstaltungen, die zusätzliche Besucherpotenziale gezielt ansprechen, konnte dieser Abwärtstrend gestoppt und schrittweise umgekehrt werden.
Im Rahmen eines mehrstufigen Bürgerbeteiligungsverfahrens, durch eigene Analysen und Einbindung externer Expertisen wurde eine umfassende Potenzialanalyse am Denkmal durchgeführt. Im Ergebnis dessen kann eingeschätzt werden, dass unser Denkmal auch künftig als touristischer Leuchtturm und Anker für die Region wirken kann. Dies setzt jedoch voraus, dass die vorhandenen konzeptionellen, baulichen und musealen Defizite schrittweise und nachhaltig abgebaut werden.
Abstriche gibt es momentan auch in einigen zentralen Bereichen der allgemeinen touristischen Infrastruktur, welche sich ebenfalls ungünstig auf das Besucherverhalten auswirken. Anders als am Denkmal ist der Landkreis hier fast ausnahmslos nicht Eigentümer der entsprechenden Liegenschaften (u.a. Parkplätze). Das Schaffen zusätzlicher Möglichkeiten ist auf Grund der Geländesituation (u.a. Hanglagen) und die Einfriedung durch unter Naturschutz stehenden Flächen weitestgehend ausgeschlossen. Folglich sollte sich das Agieren des Landkreises darauf konzentrieren, die vorhandenen Liegenschaften in ein Lösungskonzept einzubinden. Bisherige Gespräche mit den jeweiligen Eigentümern haben ergeben, dass diese bereit sind, an der Gesamtentwicklung am Kyffhäuser unmittelbar mitzuwirken.
Es ist beabsichtigt, das Ergebnis des Variantenvergleichs sowie die Empfehlung der weiteren Vorgehensweise durch die Kanzlei noch vor der Sommerpause den Gremien vorzustellen.
Um laufende Fördermittelanträge und damit verbundene Entscheidungsprozesse nicht zu gefährden, sollte im Kreistag zeitnah ein entsprechender Gründungsbeschluss eingebracht werden.
Wesentliche Diskussionen gab es nicht. Die Landrätin betonte, am Denkmal wurden zuletzt 164.000 Besucher gezählt.