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Do, 04:15 Uhr
05.03.2020
Meldungen aus dem Landratsamt

Fahrradfreundliche Kommune

Im Kreisausschuss ging es gestern um die Mitgliedschaft des Kyffhäuserkreises im Verein Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen Thüringen e.V. (AGFK-TH)...

Der Kreisausschuss empfahl dem Kreistag des Kyffhäuserkreises, die Mitgliedschaft des Kyffhäuserkreises im Verein Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen Thüringen e.V. (AGFK-TH) zu beschließen.

Stellungnahme der Kreiskämmerei:

Im Haushaltsplanentwurf 2020 sind in der angegebenen Haushaltsstelle die entsprechenden Haushaltsmittel vorhanden. Die Zustimmung zu dieser Maßnahme seitens der Kreiskämmerei erfolgt unter Vorbehalt des Beschlusses des Kreistages zum Haushaltsplan 2020 und dessen Genehmigung durch das Landesverwaltungsamt.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD):

Mit Beschluss Nr.: 2013/5/084 vom 06.11.2013 beschloss der Kreistag die Mitgliedschaft des Kyffhäuserkreises in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen Thüringen (AGFK-TH).

Die AGFK-TH wurde am 29.04.2009 auf Initiative des Freistaates und unter Beteiligung des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen e.V. in einer gemeinsamen Veranstaltung mit
interessierten Thüringer Kommunen gegründet. Anlass war der im Radverkehrskonzept für den Freistaat Thüringen von 2008 enthaltene Vorschlag, eine AGFK „zur gezielten Unterstützung der bei der Förderung des Alltagsradverkehrs und des Fahrradtourismus engagierten Kommunen und zur Verbesserung des Informationsaustausches“ zu bilden.

Gegenwärtig besteht die AGFK-TH als Arbeitsgemeinschaft mit 13 Mitgliedern (10 Städte und 3 Landkreise) und nicht als selbstständige juristische Person. Die Erfahrungen der
letzten Jahre haben gezeigt, dass die Organisation als Arbeitsgemeinschaft auf Dauer nicht zielführend ist. Weder können Fördermittel beantragt noch selbstständige Verträge und Vereinbarungen geschlossen werden.

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Für die Tätigkeit der AGFK-TH stellt der Freistaat Thüringen bis 2019 Finanzmittel bereit. Darüber wurde zwischen dem TMIL und der Stadt Erfurt eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen. Die Stadtverwaltung Erfurt übernimmt derzeit die Organisation der Arbeiten für alle Mitglieder. Diese Vereinbarung wurde vom Freistaat unter der Voraussetzung abgeschlossen, dass die AGFK-TH in einen eingetragenen Verein überführt wird.

Die Vereinsgründung war 27.08.2019. Der Sitz der Geschäftsstelle des Vereins ist in Erfurt. Der Mitgliedsbeitrag für Landkreise beträgt 1.500,00 € pro Jahr.

Vorteile einer Mitgliedschaft liegen nicht nur in einem sich gegenseitig unterstützenden Netzwerk, in welchem sich die Mitglieder über Projekte und Erfahrungen austauschen und gegenseitig unterstützen. Das Land Thüringen stellt dem Verein weiterhin Finanzmittel zur Verfügung, mit welchen gemeinsame Marketinginitiativen bezüglich des Radverkehrsnetzes finanziert werden. Gemeinsame Aktionen wie Internetauftritt oder Radiowerbespots können nur gemeinsam finanziert werden.

Darüber hinaus übernimmt der Verein den kommunalen Anteil am bundesweiten Projekt „Stadtradeln“, an welchem sich über 1000 Landkreise und kreisfreie Städte in Deutschland beteiligen. Auch der Kyffhäuserkreis nimmt seit 2019 am Projekt „Stadtradeln“ teil.


Wesentliche Diskussionen gab es nicht. Ableitungen, wie sich dabei Verbesserungen bei den Radwegen im Kyffhäuserkreis ergeben können, sind auf den ersten Blick nicht zu erkennen.
Autor: khh

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