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Do, 20:47 Uhr
05.03.2020
Kommunalpolitiker äußern sich

Aufwandsentschädigung für Angehörige der FFW

Im Hauptausschuss der Stadt Sondershausen ging es heute um die Befürwortung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr und des Wasserwehrdienstes der Stadt Sondershausen...


Der Hauptausschuss empfahl dem Stadtrat der Stadt Sondershausen den Beschluss über die beigefügte Neufassung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr und des Wasserwehrdienstes der Stadt Sondershausen.
Die Anlage 1 (neue Fassung) ist Bestandteil des Beschlusses.
Satzung Entwurf

Aus der Begründung von Bürgermeister Steffen Grimm (pl):

Die Thüringer Feuerwehrentschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) regelt die Entschädigungssätze für die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehren sowie der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren mit besonderen Aufgaben für die Gemeinden. Diese Verordnung wurde mit Rechtskraft Dezember 2019 neu gefasst. Die Satzung der Stadt Sondershausen muss an die neuen Mindestsätze angepasst werden - weiterhin ist das gesellschaftliche Engagement über das Ehrenamt eine wichtige zu fördernde Aufgabe.

Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Sondershausen sichert den Brandschutz der flächenmäßig zweitgrößten Kommune des Freistaates ab. Aus den v. g. Gründen wird vorgeschlagen, den Kameraden eine Entschädigung über den Mindestsätzen der Verordnung zu gewähren. Die bisherigen Entschädigungspauschalen wurden seit 2009 nicht erhöht. Ergänzt wurde die Entschädigungssatzung durch die Regelungen des § 4, wonach die Mitglieder der Einsatzabteilungen bei der Absicherung von Einsätzen ebenfalls eine pauschale Entschädigung erhalten sollen.

- Satzung über die Aufwandsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr und des Wasserwehrdienstes der Stadt Sondershausen (Anlage 1 - neue Fassung)

- Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Angehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen
Feuerwehr der Stadt Sondershausen (Anlage 2 - bisherige Satzung)
Satzung Entwurf

Wesentliche Diskussionen gab es nicht. Sandro Bauer (Die Linke) wies darauf hin, dass es von der Landesregierung noch eine Änderung geben soll. In der Runde war man sich einig, nicht länger zu warten.

Hinweis kn:

Aus analogem Grund hatte gestern der Kreisausschuss das Thema verschoben, um die Änderung der Landesregierung abzuwarten. Den Feuerwehrleuten würde nicht entgehen, weil die Entgelte rückwirkend nachgezahlt werden, war dort argumentiert worden.


Autor: khh

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