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Fr, 00:30 Uhr
06.03.2020
Neues aus Sondershausen

Verpflegung in den Kindertageseinrichtungen

Im Hauptausschuss der Stadt Sondershausen ging es gestern um Befürwortung der Entgeltordnung für die Verpflegung in den Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Sondershausen...


Der Hauptausschuss der Stadt Sondershausen befürwortete einstimmig den Beschluss über die beigefügte Neufassung der Entgeltordnung für die Verpflegung in den Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Sondershausen.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Satzung Entwurf

Aus der Begründung von Bürgermeister Steffen Grimm (pl):

Alle Kinder in den Kindertageseinrichtungen in der Stadt Sondershausen sollen eine qualitativ hochwertige Verpflegung erhalten.
Mit dem „DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder“ hat die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) ein grundlegendes Instrument entwickelt, um die Qualität der Verpflegung in Tageseinrichtungen zu sichern.

Um diesen Qualitätsstandard bestmöglich in den Sondershäuser Kindertageseinrichtungen umsetzen zu können, ist es notwendig, das Verpflegungsentgelt dementsprechend anzupassen.
Darüber hinaus sind gemäß § 29 Abs. 3 ThürKitaG für die Kalkulation der Kosten der Verpflegung, die Kosten für die Vorbereitung, Zubereitung und Nachbereitung des Essens heranzuziehen (wie z.B. auch Personalkosten für technisches Personal). Diese sind in der neuen Kalkulation für das Mittagessen eingerechnet und werden künftig in Form einer Servicepauschale für das Mittagessen erhoben.


Wesentliche Diskussionen gab es nicht.
Autor: khh

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