Sa, 18:22 Uhr
14.03.2020
Neues aus Sondershausen
Wie Verfahrensweise bei Kitas SDH
Informationen der Stadt Sondershausen zur Schließung der Kindertageseinrichtungen (Stand: 14.03.20 – 14:00 Uhr). Dazu diese Meldung...
Auf der Grundlage der Allgemeinverfügung des Kyffhäuserkreises zur Schließung von Einrichtungen nach § 33 Ziffern 1 bis 5 IfSG zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 vom 14.03.2020, folgende Informationen der Stadt Sondershausen hinsichtlich der Schließung der Kindertageseinrichtungen:
Am heutigen Morgen fand eine kurzfristig einberufene Zusammenkunft mit den städtischen Leiterinnen und Leitern der Kindertageseinrichtungen statt, bei der über die weitere Verfahrensweise beraten wurde.
Vorab möchte die Stadt Sondershausen versichern, dass der Verlässlichkeit der Kinderbetreuung einen hohen Stellenwert eingeräumt wird. Die Gesundheit der Kinder und der gesamten Bevölkerung erfordert es gleichwohl, dass in der Zeit vom 17. März 2020 bis zum 19. April 2020 alle Kindertageseinrichtungen der Stadt Sondershausen wegen des sich ausbreitenden Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 geschlossen werden. Es gilt, die Infektionskette des Coronavirus weiter einzudämmen.
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung lebenswichtiger Versorgungsbetriebe wird jedoch eine Betreuung von Kindern entsprechender Angehöriger (Notfallbetreuung) gewährleistet werden, sofern keine andere Möglichkeit besteht, die Kinder betreuen zu lassen und diese Personen dadurch ausfallen würden. Weiterführende Hinweise, insbesondere zur Notbetreuung von Kindern von Erziehungsberechtigten die in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind, erhalten Sie am Montag, soweit diese vom Land präzisiert sind.
Am Montag, den 16. März 2020 sind alle Kindertageseinrichtungen noch geöffnet. Sie können Ihre Kinder in der jeweiligen Kindertageseinrichtung jedoch nicht unter folgenden Bedingungen betreuen lassen:
- Kinder, die an COVID-19 erkrankt sind
- Kinder, die im direkten Kontakt zu COVID-19 erkrankten Personen standen
- Kinder, die in den letzten 14 Tagen von einer Auslandsreise zurückgekehrt sind
- Kinder, die an Erkältungssymptomen (Schnupfen, Husten etc.) leiden
Sollte die Stadt weitere Änderungen oder nähere Informationen von anderen Ämtern und Behörden erhalten, werden diese schnellstmöglich an die Eltern weitergeleitet.
Die Stadt Sondershausen bittet alle Eltern um Verständnis und erwartet ein verantwortungsbewusstes sowie besonnenes Verhalten.
Steffen Grimm
Bürgermeister
Autor: khhAuf der Grundlage der Allgemeinverfügung des Kyffhäuserkreises zur Schließung von Einrichtungen nach § 33 Ziffern 1 bis 5 IfSG zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 vom 14.03.2020, folgende Informationen der Stadt Sondershausen hinsichtlich der Schließung der Kindertageseinrichtungen:
Am heutigen Morgen fand eine kurzfristig einberufene Zusammenkunft mit den städtischen Leiterinnen und Leitern der Kindertageseinrichtungen statt, bei der über die weitere Verfahrensweise beraten wurde.
Vorab möchte die Stadt Sondershausen versichern, dass der Verlässlichkeit der Kinderbetreuung einen hohen Stellenwert eingeräumt wird. Die Gesundheit der Kinder und der gesamten Bevölkerung erfordert es gleichwohl, dass in der Zeit vom 17. März 2020 bis zum 19. April 2020 alle Kindertageseinrichtungen der Stadt Sondershausen wegen des sich ausbreitenden Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 geschlossen werden. Es gilt, die Infektionskette des Coronavirus weiter einzudämmen.
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung lebenswichtiger Versorgungsbetriebe wird jedoch eine Betreuung von Kindern entsprechender Angehöriger (Notfallbetreuung) gewährleistet werden, sofern keine andere Möglichkeit besteht, die Kinder betreuen zu lassen und diese Personen dadurch ausfallen würden. Weiterführende Hinweise, insbesondere zur Notbetreuung von Kindern von Erziehungsberechtigten die in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind, erhalten Sie am Montag, soweit diese vom Land präzisiert sind.
Am Montag, den 16. März 2020 sind alle Kindertageseinrichtungen noch geöffnet. Sie können Ihre Kinder in der jeweiligen Kindertageseinrichtung jedoch nicht unter folgenden Bedingungen betreuen lassen:
- Kinder, die an COVID-19 erkrankt sind
- Kinder, die im direkten Kontakt zu COVID-19 erkrankten Personen standen
- Kinder, die in den letzten 14 Tagen von einer Auslandsreise zurückgekehrt sind
- Kinder, die an Erkältungssymptomen (Schnupfen, Husten etc.) leiden
Sollte die Stadt weitere Änderungen oder nähere Informationen von anderen Ämtern und Behörden erhalten, werden diese schnellstmöglich an die Eltern weitergeleitet.
Die Stadt Sondershausen bittet alle Eltern um Verständnis und erwartet ein verantwortungsbewusstes sowie besonnenes Verhalten.
Steffen Grimm
Bürgermeister