Sa, 18:39 Uhr
14.03.2020
Neues aus Ebeleben
Information zur Schließung der KITA Helbespatzen in Ebeleben
Dazu erste Informationen von Ebelebens Bürgermeister Steffen Gröbel. Hier der Wortlaut...
Ich habe soeben nochmals mit dem Träger unserer Kita Rücksprache gehalten. Ab Dienstag, 17.03.2020, wird die Kita geschlossen sein. Am Montag, 16.03.2020, wir die Kita noch geöffnet sein. Es wird jedoch darum gebeten, dass schon am Montag nur Kinder zur Kita gebracht werden, bei denen eine Betreuung nicht sichergestellt werden kann. Die Öffnung der Kita am Montag ist als Notfallöffnung zu betrachten.
Seitens des Landes Thüringen werden noch Festlegungen getroffen, welcher Personenkreis die Kinder zur Betreuung ab Dienstag in die Kita bringen darf. Hier gibt es noch keine abschließenden konkreten Informationen. Vorrangig soll die Kinderbetreuung für alle Eltern in einem Notfallbetrieb aufrechterhalten werden, die für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens benötigt werden, wie z.B. für Eltern, die bei der Polizei oder im medizinischen Bereich tätig sind.
Auch Eltern, die im Handel tätig sind, könnten von dieser Notfallregelung betroffen sein. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es jedoch hierzu noch keine Festlegung. Diese Informationen werden vermutlich erst am Montag bekannt.
Steffen Gröbel
-Bürgermeister-
Autor: khhIch habe soeben nochmals mit dem Träger unserer Kita Rücksprache gehalten. Ab Dienstag, 17.03.2020, wird die Kita geschlossen sein. Am Montag, 16.03.2020, wir die Kita noch geöffnet sein. Es wird jedoch darum gebeten, dass schon am Montag nur Kinder zur Kita gebracht werden, bei denen eine Betreuung nicht sichergestellt werden kann. Die Öffnung der Kita am Montag ist als Notfallöffnung zu betrachten.
Seitens des Landes Thüringen werden noch Festlegungen getroffen, welcher Personenkreis die Kinder zur Betreuung ab Dienstag in die Kita bringen darf. Hier gibt es noch keine abschließenden konkreten Informationen. Vorrangig soll die Kinderbetreuung für alle Eltern in einem Notfallbetrieb aufrechterhalten werden, die für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens benötigt werden, wie z.B. für Eltern, die bei der Polizei oder im medizinischen Bereich tätig sind.
Auch Eltern, die im Handel tätig sind, könnten von dieser Notfallregelung betroffen sein. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es jedoch hierzu noch keine Festlegung. Diese Informationen werden vermutlich erst am Montag bekannt.
Steffen Gröbel
-Bürgermeister-