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Di, 15:10 Uhr
17.03.2020
Landespolitiker äußern sich

Freistaat steht an der Seite der Unternehmen.

Thüringer Finanzministerin Heike Taubert unterstützt flexiblere Bürgschaftsverfahren. Dazu diese Meldung aus dem Finanzministerium...

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert unterstützt das Maßnahmenpaket des Bundes zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus. Ziel ist es, den von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen zu helfen.

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Ministerin Taubert sagt: „Besonders jetzt, wo die wirtschaftliche Lage schwierig ist, will der Freistaat durch ein flexibleres Bürgschaftsverfahren Unternehmen und ihren Hausbanken zur Seite stehen. In der Krise wird deutlich, wie wichtig die Bürgschaftsprogramme für die Unternehmen in unserem Land sind. Der Freistaat Thüringen übernimmt in diesen Programmen neben dem Bund als Bürge erhebliche finanzielle Risiken und sichert damit die Kreditvergabe durch die Hausbanken an Unternehmen auch in der aktuell schwierigen Situation.“


Finanzministerin Taubert informiert über die anstehenden Neuerungen. Das Maßnahmenpaket umfasst unter anderem:

- Der Bürgschaftshöchstbetrag der Bürgschaftsbanken wird auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Die Bürgschaftsbanken können damit mehr und größere Bürgschaftsverfahren abwickeln.

- Die Bürgschaftsbanken selbst werden gestärkt. Der Risikoanteil des Bundes gegenüber den Bürgschaftsbanken wird um 10%-Punkte erhöht. Die Bürgschaftsbanken sind damit für die Risiken der Krise gerüstet.

- Die Entscheidungsprozesse und Verfahren für Bürgschaftsanträge bei der Bürgschaftsbank werden flexibilisiert und damit die Entscheidungen beschleunigt. Insbesondere kleinere Bürgschaften bis zu 250.000 Euro sind im Fokus. Diese helfen vor allem den stark betroffenen Kleinstunternehmen im Freistaat.


Ministerin Heike Taubert: „Die Nachfrage nach staatlichen Bürgschaften und Garantien bewegte sich in den letzten Jahren auf Grund der guten Konjunktur auf niedrigem Niveau. Trotzdem wurde das Bürgschaftsgeschäft intensiv fachlich begleitet. Nun zeigt sich die besondere Bedeutung der Bürgschaftsprogramme.“

Bürgschaften können je nach der Höhe der benötigten Absicherung bei der Bürgschaftsbank Thüringen GmbH (bis 2,5 Millionen Euro), bei der Thüringer Aufbaubank (von 1,25 bis 3 Millionen Euro) oder bei der PricewaterhouseCoopers GmbH, Niederlassung Erfurt (zwischen 3,0 und 20 Millionen Euro) beantragt werden. Bei größeren Bürgschaften über 20 Millionen Euro sind die Bürgschaftsanträge an die PricewaterhouseCoopers GmbH, Niederlassung Berlin zu richten.

Autor: khh

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