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Di, 17:50 Uhr
17.03.2020
Corona aktuell

Corona: Zur Lage im Kyffhäuserkreis

Die aktuelle Situation verlangt von uns einschneidende Maßnahmen, um die Verbreitung des Corona-Virus möglichst einzudämmen. Dazu diese Meldung des Gemeinde- und Städtebundes Kyffhäuserkreis. Mit Hinweis auf eine Neue Allgemeinverfügung des Landratsamtes...

Bitte beachten Sie auch die aktuelle Allgemeinverfügung des Kyffhäuserkreises zur Erweiterung und Präzisierung von Verboten und Beschränkungen von Kontakten
Allgemeinverfügung
Hier gibt es wichtige Verfügungen, die zusätzlich zu beachten sind!

Hier der Wortlaut des Gemeinde. und Städtebundes:

Daher tagte heute der Vorstand des Gemeinde- und Städtebundes des Kyffhäuserkreises unter der Beteiligung von Landrätin Antje Hochwind-Schneider und Verwaltungsleiter Herrn Dr. Thiele, um ein weitestgehend einheitliches Vorgehen der Städte und Gemeinden im Landkreis zu vereinbaren.

Corona: Zur Lage im Kyffhäuserkreis (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Corona: Zur Lage im Kyffhäuserkreis (Foto: Karl-Heinz Herrmann)
Zunächst vereinbarten die anwesenden Vorstandsmitglieder die Schließung der Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Kyffhäuserkreis bis auf Weiteres. Termine werden nur im Ausnahmefall und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung gewährt.

Der Hauptgrund ist die Vermeidung größerer Menschenaufläufe in den Rathausfluren. Andererseits haben die Kommunen aufgrund der Schließung von Schulen und Kitas derzeit Personalprobleme und sind nicht in vollem Umfang in der Lage, die Bürgeranfragen zu bearbeiten.

Aufgrund von Allgemeinverfügungen des Landes und des Landkreises bleiben weitere öffentliche Einrichtungen bis auf weiteres geschlossen. So sind Zusammenkünfte unter anderem in Vereinen, sonstigen Sport und Freizeiteinrichtungen bzw. Sportanlagen untersagt.
Das gilt auch für Bibliotheken und Jugendclubs.

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Die meisten Fragen der Bürger in diesen Tagen drehen sich um Eheschließungen oder Trauerfeiern. Hier hat sich der Vorstand auf folgende Regelung in den Städten und Gemeinden verständigt.
Grundsätzlich gilt, dass diesen Veranstaltungen nicht mehr als 50 Personen beiwohnen dürfen. Darüber hinaus hängt die zugelassene Teilnehmerzahl von den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort ab. Es gilt die Vorgabe, dass jede Person einen Platzanspruch von mindestens 2,5 qm hat. Daher ergibt sich die zulässige Personenanzahl aus der Größe der für die Veranstaltungen vorgesehenen Räumlichkeiten. Diese Regeln gelten sowohl für Eheschließungen als auch für Trauerfeiern.

Die Bürgermeister sehen derzeit keine Notwendigkeit der Schließung der Spielplätze in den Kommunen. Diese werden allerdings auf ihre Frequentierung hin überprüft. Sollten sich dort regelmäßig größere Menschenansammlungen ergeben, kann dies zur Schließung führen.
Ebenso nehmen wir derzeit Abstand davon, den Gaststättenbetrieb zeitlich zu begrenzen.

Die Restaurants- und Gaststätten im Kyffhäuserkreis können bis zu einer anderslautenden Regelung wie bisher öffnen, aber unter den geltenden Hygieneregeln des Robert-Koch-Institutes (z.B. Abstandsregel). (Ergänzung KN:Siehe auch Wortlaut im Punkt 3 der Allgemeinverfügung.)

Die in einigen Städten abgehaltenen Wochenmärkte können weiterhin stattfinden, allerdings sind bis auf Weiteres nur Markthändler zugelassen, die Lebensmittel verkaufen. Der Verkauf von Textilien, Spielsachen oder anderen derzeit nicht lebensnotwendigen Waren wird untersagt.
Zugelassen sind weiterhin Blutspendeaktionen in kommunalen Einrichtungen. Hier sind die Hygienevorschriften des Robert-Koch-Institutes einzuhalten.
Diese Regelungen werden in den Städten und Gemeinden des Kyffhäuserkreises bis zum Ende dieser Woche nach und nach unter Beachtung der neuesten Allgemeinverfügung des Landkreises vom 18.03.2020 umgesetzt.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, uns kommunalen Verantwortungsträgern ist bewusst, dass es sich bei diesen Maßnahmen um einen sehr umfassenden Eingriff in das persönliche Leben jedes Einzelnen handelt. Das oberste Ziel unseres Handelns muss jetzt die Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus sein. Auch wenn wir in diesem Zusammenhang derzeit aufgerufen sind, die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren, müssen wir zur Erreichung dieses Ziels jetzt zusammenstehen. Daher bitten wir Sie auch um Verständnis für die angeordneten Sanktionen und bitten Sie eindringlich nach Ihren Möglichkeiten Verantwortung für Ihr persönliches Umfeld zu übernehmen.

Steffen Sauerbier
Vorsitzender des Gemeinde-
und Städtebundes Kyffhäuserkreis
Autor: khh

Kommentare
PIMI
17.03.2020, 20.24 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert.
PIMI
18.03.2020, 06.00 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Gehört nicht zum Thema des Beitrags
T-Rex Sauerkirschen
18.03.2020, 17.24 Uhr
Panik
Von Angst und Sorgen war heute Nachmittag an der Eisdiele auf dem Franzberg nichts zu sehen. Ca. 100 Leute genossen (dicht an dicht) auf der Wiese ihr Eis.
tannhäuser
18.03.2020, 18.17 Uhr
Ich gehe davon aus...
...dass der Betreiber der Zebra-Läden genau weiß, was er unter freiem Himmel tun und lassen darf und er hat garantiert die Leckermäuler nicht zu einer Corona-Party auf der Wiese eingeladen.

Irgendwann endet die Verantwortung des Unternehmers und es beginnt die des Kunden für sich selbst und seine Mitmenschen.

Immerhin hat er zuletzt wegen der Ansteckungsgefahr eine beliebte Veranstaltung im Schlossrestaurant abgeblasen.
Kobold2
18.03.2020, 20.31 Uhr
Naja,
da habe die Behörden auch noch etwas nachgeholfen.
Zum Wiesengeschehen kann man nur sagen, das es abbildet, wie weit es mit dem gesunden Verstand und der Verantwortung bestellt ist.
Da ist es nur eine Frage der Zeit bis weitere Einschränkungen kommen.
tannhäuser
18.03.2020, 21.00 Uhr
Ok...Dafür sind Behörden da...
...auf Ihren ersten Satz bezogen.

Dass die Eisdiele jetzt schon wieder öffnet, hat mich auch gewundert.

Ob die Filiale im Borntal dieses Jahr wieder aufmacht, ist sicherlich auch nicht gewiss.

Aber wenigstens sind wir uns schon lange betreffs Eigenverantwortung einig, Kobold2...

Ich habe derzeit auch andere Prioritäten als mit einer Mittelfinger-Länge Abstand zum Nachbarn auf einer Wiese Eis zu schlecken.
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