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Mi, 00:32 Uhr
25.03.2020
Landespolitiker äußern sich

CDU-Fraktion will Rundfunkstaatsvertrag schnell verabschieden

Kellner: "Bürger sollten so rasch wie möglich entlastet werden". Dazu diese Meldung der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag...

Die CDU-Fraktion drängt auf einen zügigen Beschluss zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrags durch den Thüringer Landtag. „Wenn wir diese Entscheidung nicht bis zum 1. Juni getroffen haben, werden beispielsweise Bürger mit Nebenwohnsitzen weiter doppelten Rundfunkbeitrag bezahlen müssen“, so der medienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jörg Kellner. „Das sollte im Interesse der Bürger so schnell wie möglich kommen.“

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Nachdem diese Entscheidung im jüngsten Plenum auf Antrag von Grüne und AfD in den Landtagsausschuss überwiesen wurde, sieht Kellner eine „reale Gefahr, dass wir wegen nachgeordneter Detailfragen die Zustimmung nicht mehr rechtzeitig hinbekommen.“ Unter den aktuellen Umständen tagen die Fachausschüsse des Landtags bestenfalls noch per Videokonferenz. Mehrere Ausschussrunden inklusive einer eventuell angedachten schriftlichen Anhörung zu diesem Thema erscheinen Kellner kaum durchführbar.

„Ich fordere die Grünen und die AfD auf, ihren Widerstand gegen den Rundfunkstaatsvertrag aufzugeben“, sagte Kellner. Die von beiden Fraktionen geäußerten Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes im Zusammenhang mit den Regelungen im Staatsvertrag teile die Union nicht. „Da dieser Vertrag von allen deutschen Länderparlamenten zudem gleichlautend verabschiedet werden muss, werden wir am Beschlusstext ohnehin nichts ändern können. Wir werden ihn nur annehmen oder ablehnen können“, so Kellner weiter. Mehrere deutsche Landtage haben dem Staatsvertrag bereits zugestimmt.

CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Autor: khh

Kommentare
DonaldT
25.03.2020, 08.51 Uhr
Rundfunkstaatsvertrag
Mit dieser Äußerung zeigt doch die CDU - mal wieder - auf welcher Seite Sie steht. Der Rundfunkstaatsvertrag sieht auch eine Erhöhung des monatlichen Beitrags vor! Warum steht davon nichts in dem Beitrag der CDU?
Der Beitrag sollte ganz entfallen, dafür sollten sich die Abgeordneten geschlossen einsetzen, gerade jetzt, wo durch die Krise etlichen Haushalten das Geld knapp wird. Entlastung vom Rundfunkbeitrag!
Auf die paar Milliarden kommt es doch nicht mehr an und geholfen wäre vielen Bürgern.
Aber diese Gedanken macht sich keine CDU, schon gar nicht die Wackler und Obrigkeitshörigen in Thüringen.
Oder sollte es doch in die Überlegungen Eingang finden? Schön wäre es.
A-H-S
25.03.2020, 17.12 Uhr
Ein kleiner Exkurs für die CDU
Damit die CDU versteht, worum es geht...

Dazu die AfD (Jens Cotta) im Thüringer Landtag:

Cotta: "In seinem Urteil vom 18. Juli 2018 stellte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnungen fest."
-> Die CDU wird hier also nicht initiativ tätig, weil sie es für ungerecht hält, sondern weil sie vom VerfG dazu gezwungen wird.

Cotta: "Ich darf in diesem Zusammenhang allerdings darauf hinweisen, dass infolge des Verfassungsgerichtsurteils
von 2018 zwar so mancher Beitragszahler entlastet wird – was eine gute Sache ist – die schlechte Botschaft lautet allerdings, dass für alle Beitragszahler demnächst wieder eine Beitragserhöhung ins Haus steht... Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird uns allen also
summa summarum wieder tiefer in die Tasche greifen..."
-> Man gibt den Zweitwohnungsbesitzern auf Druck des VerfG, man nimmt dann von allen...

Cotta: "Nun zur eigentlichen Problematik des neuen Rundfunkänderungsstaatvertrags. Um die Beiträge auch tatsächlich abschöpfen und die Beitragspflichtigen ermitteln zu können, benötigen die Rundfunkanstalten Daten und zwar im Prinzip die Daten aller volljährigen Einwohner Deutschlands. Der 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht hierzu vor, dass ab 2022 alle vier Jahre ein sogenannter vollständiger Meldedatenabgleich erfolgt...
Der vollständige Meldedatenabgleich wurde... erstmals im Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag etabliert. Wie seinerzeit stets betont wurde, sollte es sich um einen einmaligen Meldedatenabgleich handeln,
schon wenig später wurde im Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag abermals ein solcher vollständiger Datentransfer beschlossen. Es gab also... einen zweiten einmaligen Meldedatenabgleich... Und jetzt also soll das Verfahren auf Dauer gestellt werden, erst ein einmaliger Datentransfer, dann
noch mal ein einmaliger Datentransfer und dann ein dauerhaft periodischer Datentransfer... die AfD-Fraktion hat bezüglich dieses Verfahrens erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. "
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