eic kyf msh nnz uhz tv nt
Mo, 15:41 Uhr
06.04.2020
Meldungen aus dem Landratsamt

Grundsicherung: Das ändert sich

Jobcenter Kyffhäuserkreis informiert zum einfacheren Verfahren...



Gerade in der aktuellen Ausnahmesituation der Corona-Pandemie ist es wichtig, dass die Lebensgrundlage gesichert bleibt. Deshalb hat der Gesetzgeber das Antragsverfahren der Grundsicherung für alle Neuanträge vorübergehend erleichtert.

„Diese Zeit stellt jeden von uns vor Herausforderungen. Umso wichtiger, dass Menschen möglichst unbürokratisch Unterstützung und Sicherheit bekommen“, betont Uta Volland, Geschäftsführerin im Jobcenter Kyffhäuserkreis. „Die vereinfachten Regelungen erleichtern den Zugang zur Grundsicherung.“

Vermögen in den ersten sechs Monaten behalten

Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni dieses Jahres erstmalig Leistungen der Grundsicherung beantragt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen.

Kosten für Miete und Heizung in tatsächlicher Höhe

Ebenso werden für Neuanträge im gleichen Zeitraum, die Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten für die Dauer von sechs Monaten in der tatsächlichen Höhe anerkannt.



Weiterbewilligung automatisch ohne Antrag

Für Kunden, die aktuell schon Leistungen der Grundsicherung beziehen, werden die Leistungen für Bewilligungszeiträume zwischen dem 31. März bis einschließlich 30. August automatisch weiter bewilligt. In diesen Fällen ist kein erneuter Antrag erforderlich.



Wie erreiche ich das Jobcenter?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Kyffhäuserkreis unterstützen Sie gern bei Fragen rund um die Grundsicherung und bei ersten Schritten, um nach der Krise beruflich wieder durchzustarten.

Wir sind für Sie da:

Telefonisch: 03632 616-0 und 03466 363-0

E-Mail: Jobcenter-Kyffhaeuserkreis@jobcenter-ge.de

Darüber hinaus ist eine bundesweite Sonderhotline unter 0800 4 5555 23 eingerichtet.

Auf der Seite www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung können die Neuregelungen, Anträge und ein Video zur Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages abgerufen werden.

Anträge können gern per Post geschickt oder direkt in die Briefkästen am Jobcenter in Sondershausen und Artern eingeworfen werden.
Autor: khh

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr