Do, 11:57 Uhr
16.04.2020
Corona aktuell
Erleichterte Öffnung von Geschäften? Noch nicht in Thüringen
Nach den gestrigen Ereignissen in Berlin waren ja einige Erleichterungen für Deutschland angekündigt. Viele Veröffentlichungen brachten Berichte, dass bestimmte Geschäfte in Deutschland ab nächste Woche öffnen könnten. Aber zunächst nicht in Thüringen...
Es gibt einen aktuellen Kabinettsbeschluss der Thüringer Landesregierung von gestern Abend, der klar die Richtung einer späteren Öffnung von Geschäften ausgeht:
Hier der Auszug aus dem Kabinettsbeschluss:
I. Anpassung der Thüringer SARS-CoV-19-Eindämmungsmaßnahmenverordnung
Die in Thüringen erlassenen Regelungen zur Kontaktbeschränkung in der Thüringer SARS-CoV-19-Eindämmungsmaßnahmenverordnung bleiben bis auf weiteres bestehen.
Übernachtungsangebote werden bis auf weiteres weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen können folgende Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe ab dem 27. April 2020 wieder öffnen:
Geschäfte, die ihre Verkaufsfläche auf 800 qm beschränken unabhängig von der Verkaufsfläche Buchhandlungen, Fahrradläden, KFZ-Händler
ab dem 4. Mai Friseurbetriebe, wenn sie aufgrund der unvermeidbaren körperlichen Nähe spezifische Schutzerfordernisse einhalten.
Über die Öffnung weiterer Dienstleistungsbranchen wird die Landesregierung in einen zügigen Branchendialog eintreten.
Großveranstaltungen werden bis 31. August untersagt. Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgefordert, auch weiterhin auf private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten.
Hier der zugehörige Screenshot
Der Kabinettsbeschluss ist auf der Webseite der Landesregierung zu lesen.
Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie
33/2020 15.04.2020
Erstellt von Thüringer Staatskanzlei
Schlussfolgerungen der Thüringer Landesregierung aus den Ergebnissen der Videoschaltkonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 15. April 2020
Hier können Sie den kompletten Kabinettsbeschluss durchlesen:
Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie
Dieser Beschluss der Thüringer Landesregierung muss noch durch eine Rechtsverordnung untersetzt werden, ehe die Beschlüsse Rechtsgültigkeit erhalten. Wovon man aber ausgehen kann.
Bisher ist nicht nachvollziehbar, warum die Erleichterungen für den Handel in Thüringen länger dauern sollen, gegenüber dem Restdeutschland.
Mehr in Kürze.
Autor: khhEs gibt einen aktuellen Kabinettsbeschluss der Thüringer Landesregierung von gestern Abend, der klar die Richtung einer späteren Öffnung von Geschäften ausgeht:
Hier der Auszug aus dem Kabinettsbeschluss:
I. Anpassung der Thüringer SARS-CoV-19-Eindämmungsmaßnahmenverordnung
Die in Thüringen erlassenen Regelungen zur Kontaktbeschränkung in der Thüringer SARS-CoV-19-Eindämmungsmaßnahmenverordnung bleiben bis auf weiteres bestehen.
Übernachtungsangebote werden bis auf weiteres weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen können folgende Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe ab dem 27. April 2020 wieder öffnen:
Geschäfte, die ihre Verkaufsfläche auf 800 qm beschränken unabhängig von der Verkaufsfläche Buchhandlungen, Fahrradläden, KFZ-Händler
ab dem 4. Mai Friseurbetriebe, wenn sie aufgrund der unvermeidbaren körperlichen Nähe spezifische Schutzerfordernisse einhalten.
Über die Öffnung weiterer Dienstleistungsbranchen wird die Landesregierung in einen zügigen Branchendialog eintreten.
Großveranstaltungen werden bis 31. August untersagt. Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgefordert, auch weiterhin auf private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten.
Hier der zugehörige Screenshot
Der Kabinettsbeschluss ist auf der Webseite der Landesregierung zu lesen.
Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie
33/2020 15.04.2020
Erstellt von Thüringer Staatskanzlei
Schlussfolgerungen der Thüringer Landesregierung aus den Ergebnissen der Videoschaltkonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 15. April 2020
Hier können Sie den kompletten Kabinettsbeschluss durchlesen:
Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie
Dieser Beschluss der Thüringer Landesregierung muss noch durch eine Rechtsverordnung untersetzt werden, ehe die Beschlüsse Rechtsgültigkeit erhalten. Wovon man aber ausgehen kann.
Bisher ist nicht nachvollziehbar, warum die Erleichterungen für den Handel in Thüringen länger dauern sollen, gegenüber dem Restdeutschland.
Mehr in Kürze.


