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So, 11:51 Uhr
26.04.2020
Der AvD informiert:

Novellierte Straßenverkehrsordnung ab Dienstag in Kraft

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) macht darauf aufmerksam, dass ab Dienstag, 28. April die überarbeitete Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer kündigte jetzt in Berlin das Inkrafttreten der bereits im Februar beschlossenen Änderungen an. Unter den Neuregelungen finden sich eine Reihe deutlich verschärfter Strafen, auch für geringfügige Übertretungen...

AvD-Tipp (Foto: AvD) AvD-Tipp (Foto: AvD)


Bereits ab 21 km/h gibt es Punkte
Überschreitet der Fahrer eines Pkw, Lkw oder Motorrades ein innerorts geltendes Limit um 16 km/h, wird das bereits mit einem Punkt geahndet. Ein Fahrverbot droht nun schon ab 21 km/h zu viel, hinzukommen zwei Punkte. Auch außerorts sinkt der Grenzwert: Ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte setzt es nun bereits ab einer Übertretung um 26 km/h.

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Die mit einer Geschwindigkeitsübertretung verbundenen Bußgelder sind in der Novelle ebenfalls kräftig erhöht worden. 30 Euro sind bei Überschreitung bis 10 km/h angesetzt, ab 16 km/h sind innerorts 70 Euro und außerorts 60 Euro zu zahlen. Die Sätze ab 21 km/h steigen auf 80 Euro bzw. 70 Euro, ab 26 km/h werden innerorts 100 Euro und außerorts 80 Euro verlangt. Begründet werden die Erhöhungen mit der Hoffnung, die Autofahrer zu „mehr regelkonformem Verhalten“ anzuhalten und die Zahl der „Unfälle mit Verletzten und Toten“ zu reduzieren. Die bisher vorgenommene Differenzierung innerhalb der Sanktionen zwischen Pkw, Lkw und Motorrad wurde ersatzlos gestrichen.

Höhere Kontrolldichte wirksamer als höhere Bußgelder
Der AvD macht darauf aufmerksam, dass die Bußgelder erst vor wenigen Jahren angehoben wurden, ohne dass eine nennenswerte Änderung bei der Zahl der geahndeten Übertretungen zu registrieren war. 2019 war zudem ein historischer Tiefststand bei den Verkehrsopferzahlen zu verzeichnen.

Der AvD spricht der erneuten Verschärfung der Sanktionen die Eignung einer zusätzlichen Abschreckungswirkung ab. Es mangelt vielmehr an Kontrollen, die bestehenden Verkehrsregeln gegenüber Kraftfahrern, aber auch gegenüber Radfahrern und Fußgängern, durchzusetzen. Die Sparpolitik der Bundesländer bei den Polizeibehörden wirkt sich jedoch auf die notwendige personelle Ausstattung aus. Der AvD kritisiert in diesem Zusammenhang auch, dass die Verschärfungen der Sanktionen für Tempoverstöße erst durch eine Empfehlungsvorlage der Bundesrats-Ausschüsse Anfang Februar 2020 in die StVO-Novelle aufgenommen wurden, ohne dass diese zuvor in den Fachgremien erörtert werden konnten.

Falschparken deutlich teurer – Blitzerapps werden verboten
Mit der StVO-Novelle gehen auch ein restriktiveres Vorgehen gegen Falschparker und ein verbesserter Schutz für Radfahrer einher. So wird das unberechtigte Parken auf einem Behindertenparkplatz um 20 Euro teurer und kostet nun 55 Euro. Dieser Satz gilt ebenso bei Parken in zweiter Reihe oder auf Geh- und Radwegen. Kommt eine Verkehrsbehinderung hinzu, werden 70 Euro und ein Punkt fällig, bei Gefährdung sogar 80 Euro und ein Punkt. Die Verwendung sogenannter Blitzerapps auf Smartphones wird verboten.

Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern und Einrichtung einer Fahrradzone
Ein vorrangiges Ziel der StVO-Änderungen ist der Schutz von Radfahrern. Fahrzeuge vor Kreuzungen müssen bei einem angelegten Radweg jetzt einen größeren Abstand beim Parken einhalten. Bei Überholvorgängen von einspurigen Fahrzeugen (Radler und E-Tretroller) ist innerorts ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, außerorts sogar von 2 Metern. An Engstellen an denen dieser Mindestabstand mutmaßlich nicht eingehalten werden kann, kann per Schild das Überholen einspuriger Fahrzeuge untersagt werden. Kommunen dürfen jetzt auch Fahrradzonen ausschildern, in denen andere Verkehre durch Zusatzbeschilderung freigegeben werden können. Auch ist jetzt eine Grünpfeilregelung ausschließlich für Fahrradfahrer ausweisbar.

Lkw: Rechtsabbiegen innerorts nur noch in Schrittgeschwindigkeit
Für Lkw ab 3,5 t ist beim Rechtsabbiegen innerorts verpflichtend Schritttempo festgeschrieben, wenn mit Rad- und Fußverkehr zu rechnen ist. Der AvD begrüßt diese Neuerung, da sie die Sicherheit von Radfahrern und anderen motorisierten Zweiradfahrern an Kreuzungen erhöht. Alle Kraftfahrer bleiben aufgefordert, den Abbiegevorgang immer rechtzeitig durch Blinkzeichen anzukündigen. Die Zweiradfahrer sollten sich ebenfalls vorsichtig verhalten und z. B. an Ampeln keinesfalls rechts neben Lastkraftwagen anhalten.
Autor: red

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Kommentare
Sportfreund
26.04.2020, 14:55 Uhr
Alles gut und schön,
was nützt es aber, wenn Fahrradstraßen angelegt werden bzw. vorhanden sind und man als Radfahrer auf diesen von Rücksichtslosen Autofahrern und -innen nicht ernst genommen wird? Weil viele garnicht wissen, das auf einer Fahrradstraße Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge gilt! Es sei denn es ist durch ein Zusatzschild erlaubt, aber auch dann nur in Schrittgeschwindigkeit und Rücksichtnahme auf Radfahrer.
Letztens und nicht das erste mal in der Grimmelallee passiert, das wir, meine Frau und ich mit den Rädern auf der Fahrradstraße unterwegs waren und von einer PKW- Fahrerin fast angefahren und dann noch beschimpft wurden. Soviel auch zum Thema gegenseitige Rücksichtnahme!
In diesem Sinne, vielleicht doch mal mit der STVO beschäftigen, oder einfach mal im Netz nachschauen.
trabijuergen
26.04.2020, 16:21 Uhr
Tja, Sportfreund,
da haben sie vollkommen recht, gegenseitige Rücksichtnahme gibts nicht, wenn sich Autofahrer und Radfahrer treffen.
Wie auch, wenn sich Radfahrer (natürlich nicht alle) benehmen, als hätten sie noch nie von der STVO gehört, oder keinen Netzanschluß haben.
Oder wie ist es sonst zu erklären, daß Radfahrer bei Rot über Ampeln fahren, Straße und Fußweg wechseln, wie es ihnen gerade paßt, nur um nicht anhalten zu müssen, oder sich sonst benehmen, daß dem Autofahrer die Galle hoch kommt?
Natürlich, wie oben erwähnt, möchte ich hier nicht alle Radfahrer über einen Kamm scheren und nicht nur auf ihnen rumhacken, es gibt ja unter den Autofahrern genauso schwarze Schafe.
Das große Manko meiner Meinung nach sind die fehlenden Kontrollen, da nützen auch verschärfte Strafen nichts, weder für Autofahrer, noch für Radfahrer.
Als Auitofahrer muß ich eine amtliche Prüfung ablegen, um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, dasselbe sollte auch für Radfahrer gelten, wenn sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Christian Staifen
26.04.2020, 18:32 Uhr
Man merkt schon
Wo die Reise hingeht!
Um das Wohl der Menschen geht es nicht, sondern nur darum die Kassen aufzufüllen!
Ich habe noch keine Verletzten durch falsches Parken gesehen !
„Pressen pressen ein bisschen Geld können wir den Leuten noch rausquetschen!“
Kobold2
26.04.2020, 19:07 Uhr
ganz beiläufig
finden sie ja dann doch noch zu den schwarzen Schafen.....
Aus mehreren Jahrzehnten und über 10000km monatlicher Erfahrung ( auch der meiner Kollegen) , ist der Anteil der schwarzen Schafe bei den PKW Fahrern am größten. Auch wenn sie es nicht gern hören wollen,ihre Forderung nach einer amtlichen Prüfung für Radfahrer läßt sich bei Minderjährigen oder Menschen mit Handicap nur bedingt verwirklichen und wie man am Verhalten vieler Autofahrer sieht, ist das auch kein Garant für besseres Niveau.
In erster Linie fehlt es häufig an gegenseitigem Respekt und Rücksichtnahme. Allein der Versuch, sich in die Lage des anderen zu versetzten, würde schon einiges positives bewirken. Dafür braucht es ( noch) keine amtliche Prüfung. Weil so gern als erster Satz der Radfahrer als Rotlichtsünder genannt wird.. Bei der PKW Fraktion kann ich ihne jede Woche mindestens ein halbes Dutzend bringen. Also Vorsicht im Glashaus ;)
Das Hauptproblem ist die fehlende Akzeptanz, großer Teile der PKW Fraktion, gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.
Franziskus
26.04.2020, 20:04 Uhr
Also ich möchte mal etwas dazu sagen, wer
nur hier in der Region mit dem Auto unterwegs war und sich nie getraut hat, in andere Landkreise zufahren,
der fährt möglicherwereise nur nach Gefühl .
Ich kann das sehen , weil ich in anderen Bundesländern sehr lange mit dem Auto unterwegs war,
auch in Großstädten und Ballungsgebieten.
Viele Autofahrer kennen noch nicht mal die Bedeutung des Stopp-Schildes ?
Verkehrskontrollen sollten öfters stattfinden.
Am Friedhof sind 30 km/h erlaubt, warum wird hier nicht ab und zu mal die Geschwindigkeit gemessen ?
Das würde sich lohnen in der Frauenstraße die Geschwindigkeit zu messen.
Die Verkehrsschilder sind nicht auffallend genug , sondern die Farben wirken matt.
Ich habe auch schon fast weiße Verkehrsschilder gesehen.
Und das größte " Heileit" ist die Panoramastraße ,
hier wird der Tourist empfangen, der im Bus anreist, toll.
Franziskus
26.04.2020, 23:48 Uhr
Falschparken wird deutlich
teurer, steht gechrieben.

Siehe Klostergarten-Parkplatz !

Das ist katastrophalste Parkplatz,
den ich je kennengelernst habe in Europa .
Ja, das ist so richtig, denn hier in der Region fährt und parkt man, wie man will, das geht nicht .
Man hupt sogar um andere Personen zu grüßen
- - siehe Flensburg.
ronronron
27.04.2020, 10:28 Uhr
neue StVO
...ich muss schon dem "Petermännchen1983" Recht geben, es geht eigentlich nur um Mehreinnahmen für die Städte und Kommunen.
Und all die neuen Maßnahmen kann man schön unter dem Deckmantel "mehr gegenseitige Rücksichtnahme und Sicherheit" unterbringen.

Kurz vor den Wahlen wird in j e d e n Hausbriefkasten eine Unmenge an Kandidatenwerbung gesteckt, warum wird nicht die neue Bußgeldverordnung übersichtlich gedruckt und nicht so penetrant verbreitet ????

Das allein ist schon ein Grund mal über den "Sinn" der Verordnungen nachzudenken !
Kobold2
27.04.2020, 10:42 Uhr
Lieber wieder Jammern
als sich an die Verordnungen halten.
Be8 letzterem klappt's auch mit der Haushaltskasse.
Im Vergleich zum europäischen Ausland, sind wir bisher eher auf Trinkgeldniveau.
henry12
27.04.2020, 11:33 Uhr
"Lieber wieder jammern"
Mein Lieblingssatz: "Im Vergleich zum europäischen Ausland, sind wir bisher eher auf Trinkgeldniveau."
Und wie ist es bei der Rente, Energiepreisen, Steuern, Sozialabgaben ? Sind wir das auch auf Trinkgeldniveau ?
Die Strafen sind so lange Abzocke, bis die allgemeinen Stassenverhältnisse komplett in Ordnung sind und zwischen einmaligen Fehlern und notorischen Übertretungen unterschieden wird.
frankmps
27.04.2020, 13:20 Uhr
Artikel ist nicht korrekt
Es gibt laut BMVI erst ab 21 km/h Geschwindigkeitsübertretung innerorts einen Punkt in der Verkehrssünderkartei und nicht zwei, wie in dem Artikel geschrieben.
diskobolos
27.04.2020, 17:08 Uhr
Über höhere Bußgelder ...
regt sich doch nur jemand auf, der nicht gewillt ist sich an die StVO zu halten. Manche lernen eben nur, wenn es wehtut. Die Strafen als Abzocke abzutun ist Kindergarten.
Kobold2
27.04.2020, 17:15 Uhr
Oh ja henry12
Wir können noch Spritpreise, das Wetter, oder Brotpreise heranziehen, um irgendwie das eigene Unrechtsbewustsein zu rechtfertigen.
Nicht alles was hinkt, ist auch ein Vergleich.
Hier eher Sandkastenniveau.
Verkehrsteilnehmer, die häufiger notorisch auffallen haben schon lange höhere Strafen/ Bußgelder zu erwarten. Wenn sie die Ahndung eines Verstoßes als Abzocke empfinden, sollten sie vielleicht mal über ihr Rechtsverständnis nachdenken .
Fahren sie anständig, dann haben sie kaum was zu befürchten und wenn ihnen doch mal ein Fehler passiert (das ist menschlich), dann stehen sie dazu und suchen nicht die Schuld an anderer Stelle . Das hat was mit Ehrlichkeit und Charakterstärke zu tun.
Kritiker2010
27.04.2020, 18:08 Uhr
Liegt es an Corona oder an der Jahreszeit?
Immer neue Gesetzte zum Verbieten, Anschwärzen und Bestrafen. Verzichten, Gleichschalten, Gleichdenken. Das Netz wird enger, die Freiheit schwindet.

Wenn ihr wollt, schreibe ich Euch eine Liste, was ihr von morgens bis abends so tun, sagen und denken dürft. Nein, Autofahren ist leider nicht dabei.
Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst brauchen wir dann nicht mehr, denn es kann ja nichts mehr passieren.
Mode ist auch überflüssig, bekommen einfach alle die gleichen Ressourcen-optimierten Kartoffelsäcke übergestülpt.
Es muss auch niemand mehr aus seinem Schneckenhaus heraus kriechen, Sonne ist ohnehin schädlich für die Haut.
Alkohol, Zigaretten, Kaffee - weg mit dem Teufelszeug.
Politik? Eine Partei und eine Meinung reicht.

Ich schere hin und wieder aus dem Pulk der gleichgeschalteten Musterbürger aus und freue mich, wenn mir der Wind ins Gesicht bläst. Dann merke ich, dass ich lebe! ... dass ich ein Mensch bin.
Beim nächsten Blitzerfoto werde ich laut schreien "Hurra, ich lebe noch!"
henry12
27.04.2020, 18:14 Uhr
Oh ja Kobold2
Dann halten wir mal fest, wie gut wir es doch haben und wie schlecht ich darin bin.
Ab heute werde ich versuchen, nach Ihren Weisheiten zu handeln und zu leben.
Ich schaffe das ............
geloescht.20250302
27.04.2020, 20:46 Uhr
Also wer behauptet...
...dass jemand, der Bußgelder als zu hoch empfindet, wahrscheinlich rasen und Falschparken möchte, könnte auch den Befürworten von kostenlosem ÖPNV unterstellen, potenzielle Schwarzfahrer zu sein.

Wem der Vergleich nicht passt...Ich hinke trotzdem nicht.
diskobolos
27.04.2020, 22:22 Uhr
@Tannhäuser
Der Befürworter eines kostenlosen ÖPNV wäre doch (in Ihrem Bild) eher jemand, der gesetzliche Höchstgeschwindigkeiten und Parkregeln generell ablehnt
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