eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
So, 14:00 Uhr
26.04.2020
Meldungen aus dem evangelischen Kirchenkreis

Fortgesetzte Selbstverpflichtung zum Wohle der Allgemeinheit

Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Bad Frankenhausen-Sondershausen zur Durchführung von Gottesdiensten...

Mit den neuesten Verordnungen zum Corona-Virus im Freistaat Thüringen wurde die Möglichkeit eröffnet, ab dem 26. April wieder Gottesdienste mit max. 30 Teilnehmern innerhalb von Räumen und max. 50 Teilnehmern im Freien zu feiern.

Abgesehen von wenigen Unklarheiten, die wohl dem Tempo der Verordnungen und dem Bemühen geschuldet sind, möglichst alles ordentlich zu regeln, ist somit Klarheit geschaffen.

Dennoch werden im Kirchenkreis Bad Frankenhausen-Sondershausen bis einschließlich zum 10. Mai keine Gottesdienste und Veranstaltungen durchgeführt. Bewogen haben die Verantwortlichen im Kirchenkreis mehrere Gründe:

Mit der Öffnung der Läden bis 800 m2 Verkaufsfläche und dem schrittweisen Neustart in Schulen für Schwellen- (4.Klasse, ab 11. Mai) und Prüfungsklassen (ab 4. Mai), besteht die erhöhte Gefahr, neue Ansteckungsketten zu schaffen. Dies gilt es sorgsam zu beobachten und zu analysieren.

Mit der eröffneten Möglichkeit, Gottesdienste in Räumen mit max. 30 und im Freien mit max. 50 Personen zu feiern, sind hohe Hygienestandards verbunden, die einzuhalten einige Vorbereitung erfordern. So sind Utensilien zu beschaffen, um die Hygieneanforderungen zu erfüllen, sind Sitzplätze in entsprechendem Abstand zu markieren, ein Einlassmanagement zu etablieren, dass sicherstellt, dass kein sichtbar Erkrankter Zugang erhält, die max. Teilnehmerzahl einzuhalten und dafür u.U. auch Personen wegzuschicken, Anwesenheitslisten zu führen, auf Singen zu verzichten usw. usf.

Dies alles widerspricht auf den ersten Blick der Botschaft Jesu, der alle Mühseligen und Beladenen, alle Kranken und Hilfsbedürftigen einlädt und Ihnen Ruhe verspricht (Mt 11,28)

Sollen wir Menschen, die einen Gottesdienst besuchen wollen, wegschicken, nur weil sie der 31. Teilnehmer sind?

Andererseits die Frage, ob wir Gottesdienste feiern dürfen, wenn sie zu Hot-Spots und auf diese Weise zum Ausgangspunkt einer neuen Ansteckungskette werden und folglich Menschenleben gefährden könnten?

Die logische Folge ist die fortgesetzte Selbstverpflichtung, zum Wohle der Allgemeinheit bis einschließlich 10. Mai, auf Gottesdienste und Veranstaltungen zu verzichten, so schwer uns das auch fällt. In diesen 14 Tagen (der Inkubationszeit von SARS-CoV-2) werden wir hoffentlich deutlicher erkennen, ob Gottesdienste wieder sorgenfreier möglich sind oder weiter Zurückhaltung geboten ist, weil die Ansteckungszahlen wieder exponentiell steigen.

Superintendent Bálint betont: „Niemandem fällt der Verzicht auf Gottesdienste schwerer als den Gemeindegliedern und den Ehren- und Hauptamtlichen in den Gemeinden, doch diese Selbstverpflichtung schützt womöglich viele Menschenleben, ist Ausdruck von Nächstenliebe, versetzt in die Lage, nötige Schutzmaßnahmen in Ruhe vorzubereiten und sendet ein Signal der Verantwortung für die Allgemeinheit in die Gesellschaft: Wir übernehmen Verantwortung für uns und die Menschen an unserer Seite – vor allem für die Schwächsten in unserer Mitte. Wir hoffen und beten, dass dieser Weg aus der Pandemie führen hilft und bitten um Verständnis bei all denen, die sich einen früheren Wiederbeginn gewünscht hätten.“ Bis dahin sei weiter auf die Homepage des Kirchenkreises hingewiesen, wo sich schriftliche und Video- bzw. Audio-Andachten und gottesdienstliche Angebote unter https://www.suptur-bad-frankenhausen.de/coronabedingte-infos-aus-dem-kk/ finden lassen. Wir laden die Menschen im Landkreis und darüber hinaus zur intensiven Nutzung dieser Möglichkeit ein.
Autor: khh

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)