Mo, 18:54 Uhr
27.04.2020
Meldung aus der Wirtschaftswelt
Kurzarbeitergeld – erst auszahlen, dann abrechnen:
Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen. Dazu diese Meldung aus der Agentur für Arbeit Nordhausen...
Nahezu jeder dritte Betrieb hat seit März aufgrund der Corona-Krise in Nordthüringen Kurzarbeit angezeigt. Nachdem der Arbeitsausfall tatsächlich eingetreten ist, errechnet der Arbeitgeber den Lohn und das Kurzarbeitergeld und zahlt beides an seine Beschäftigten aus. Erst danach kann die Erstattung bei der Arbeitsagentur beantragt werden.
Betroffene Unternehmen müssen bei Kurzarbeit immer in Vorleistung gehen, so wie sie es im Antrag schriftlich bestätigen, so Agenturchef Karsten Froböse. Dadurch erhalten Beschäftigte neben dem Arbeitsentgelt auch das Kurzarbeitergeld im jeweiligen Monat durch die Firma. Erst wenn der Arbeitgeber beide Beträge an die Mitarbeiter überwiesen hat, kann die Arbeitsagentur erstatten. Neben dem Kurzarbeitergeld werden auch die Sozialversicherungsbeiträge zu 100 Prozent von der Arbeitsagentur übernommen. Für beide Leistungen genügt ein Antragsformular:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug108_ba013010.pdf
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kurzantrag-kug-107_ba146383.pdf
https://www.youtube.com/watch?v=gRopyp-PEUI
Für Unternehmen, die Beratungsbedarf haben, stehen die Kolleginnen und Kollegen des Arbeitgeber-Service unter
Tel. 0800 4555520 zur Verfügung.
Autor: khhNahezu jeder dritte Betrieb hat seit März aufgrund der Corona-Krise in Nordthüringen Kurzarbeit angezeigt. Nachdem der Arbeitsausfall tatsächlich eingetreten ist, errechnet der Arbeitgeber den Lohn und das Kurzarbeitergeld und zahlt beides an seine Beschäftigten aus. Erst danach kann die Erstattung bei der Arbeitsagentur beantragt werden.
Betroffene Unternehmen müssen bei Kurzarbeit immer in Vorleistung gehen, so wie sie es im Antrag schriftlich bestätigen, so Agenturchef Karsten Froböse. Dadurch erhalten Beschäftigte neben dem Arbeitsentgelt auch das Kurzarbeitergeld im jeweiligen Monat durch die Firma. Erst wenn der Arbeitgeber beide Beträge an die Mitarbeiter überwiesen hat, kann die Arbeitsagentur erstatten. Neben dem Kurzarbeitergeld werden auch die Sozialversicherungsbeiträge zu 100 Prozent von der Arbeitsagentur übernommen. Für beide Leistungen genügt ein Antragsformular:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug108_ba013010.pdf
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kurzantrag-kug-107_ba146383.pdf
https://www.youtube.com/watch?v=gRopyp-PEUI
Für Unternehmen, die Beratungsbedarf haben, stehen die Kolleginnen und Kollegen des Arbeitgeber-Service unter
Tel. 0800 4555520 zur Verfügung.
