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Mo, 18:54 Uhr
27.04.2020
Meldung aus der Wirtschaftswelt

Kurzarbeitergeld – erst auszahlen, dann abrechnen:

Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen. Dazu diese Meldung aus der Agentur für Arbeit Nordhausen...

Nahezu jeder dritte Betrieb hat seit März aufgrund der Corona-Krise in Nordthüringen Kurzarbeit angezeigt. Nachdem der Arbeitsausfall tatsächlich eingetreten ist, errechnet der Arbeitgeber den Lohn und das Kurzarbeitergeld und zahlt beides an seine Beschäftigten aus. Erst danach kann die Erstattung bei der Arbeitsagentur beantragt werden.

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„Betroffene Unternehmen müssen bei Kurzarbeit immer in Vorleistung gehen, so wie sie es im Antrag schriftlich bestätigen“, so Agenturchef Karsten Froböse. „Dadurch erhalten Beschäftigte neben dem Arbeitsentgelt auch das Kurzarbeitergeld im jeweiligen Monat durch die Firma. Erst wenn der Arbeitgeber beide Beträge an die Mitarbeiter überwiesen hat, kann die Arbeitsagentur erstatten.“ Neben dem Kurzarbeitergeld werden auch die Sozialversicherungsbeiträge zu 100 Prozent von der Arbeitsagentur übernommen. Für beide Leistungen genügt ein Antragsformular:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug108_ba013010.pdf

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kurzantrag-kug-107_ba146383.pdf

https://www.youtube.com/watch?v=gRopyp-PEUI

Für Unternehmen, die Beratungsbedarf haben, stehen die Kolleginnen und Kollegen des Arbeitgeber-Service unter

Tel. 0800 4555520 zur Verfügung.
Autor: khh

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Kommentare
DonaldT
27.04.2020, 22:55 Uhr
Kurzarbeitergeld
Ja, erst auszahlen - wovon? und dann die versprochene und großartig angepriesene Unterstützung beantragen. Wenn es nach M+S geht sicher und am sichersten aus der Insolvenz, denn dahin treiben es die die angeblich was zu sagen haben und dabei nur noch ihrem Gewissen (wo haben die das?) unterliegen und nicht mehr dem Volkswillen, der doch angeblich soooo entscheidende und wichtig sei.
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