Mo, 15:44 Uhr
20.07.2020
Meldungen aus dem Landratsamt
Neue Anzeigefrist bei Feiern
Zum Vortag gibt es keine Veränderungen bei der Zahl der Infizierten. Allerdings gibt es eine neue Anzeigefrist bei nicht öffentlichen, privaten oder familiären Feiern. Hier die tägliche Meldung zu Corona aus dem Landratsamt Kyffhäuserkreis...
Zum Vortag gibt es keine Veränderungen bei der Zahl der Infizierten.
Kontaktpersonen werden wie folgt im Kyffhäuserkreis betreut:
im ehemaligen Altkreis Artern 5 Kontaktpersonen (Index- Fall ist im Landkreis Sömmerda) und im ehemaligen Altkreis Sondershausen 6 Kontaktpersonen (Index-Fälle sind im Landkreis Nordhausen, Landkreis Sömmerda und Landkreis Lippe)
Neue Anzeigefrist bei nicht öffentlichen, privaten oder familiären Feiern
Die neue Verordnung des Landes Thüringen hat die Anzeigefrist für nicht öffentliche, private oder familiäre Feiern auf 2 Werktage festgesetzt. Zuvor konnte eine Anzeige 48-Stunden vor der Feier erfolgen, ohne spezifisch Werktage zu berücksichtigen. Die neue Regelung trat am 16.07.2020 in Kraft.
Alle Informationen zu öffentlichen und nicht öffentlichen Veranstaltungen sowie Orientierungshilfen für die Einhaltung der gültigen Vorschriften sowie Antragsunterlagen, finden Sie unter folgendem Link auf der Homepage des Landkreises:
https://www.kyffhaeuser.de/kyf/index.php/landkreis.html
Rubrik: Informationen Corona für Veranstaltungen
Antje Hochwind-Schneider
Landrätin
Autor: khhZum Vortag gibt es keine Veränderungen bei der Zahl der Infizierten.
Kontaktpersonen werden wie folgt im Kyffhäuserkreis betreut:
im ehemaligen Altkreis Artern 5 Kontaktpersonen (Index- Fall ist im Landkreis Sömmerda) und im ehemaligen Altkreis Sondershausen 6 Kontaktpersonen (Index-Fälle sind im Landkreis Nordhausen, Landkreis Sömmerda und Landkreis Lippe)
Neue Anzeigefrist bei nicht öffentlichen, privaten oder familiären Feiern
Die neue Verordnung des Landes Thüringen hat die Anzeigefrist für nicht öffentliche, private oder familiäre Feiern auf 2 Werktage festgesetzt. Zuvor konnte eine Anzeige 48-Stunden vor der Feier erfolgen, ohne spezifisch Werktage zu berücksichtigen. Die neue Regelung trat am 16.07.2020 in Kraft.
Alle Informationen zu öffentlichen und nicht öffentlichen Veranstaltungen sowie Orientierungshilfen für die Einhaltung der gültigen Vorschriften sowie Antragsunterlagen, finden Sie unter folgendem Link auf der Homepage des Landkreises:
https://www.kyffhaeuser.de/kyf/index.php/landkreis.html
Rubrik: Informationen Corona für Veranstaltungen
Antje Hochwind-Schneider
Landrätin
