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Fr, 11:56 Uhr
31.07.2020
Förderprogramm „Thüringen-Invest“

Zugangsbedingungen für Handwerker erleichtert

Die Thüringer Aufbaubank (TAB) hat die Zugangsbedingungen im Förderprogramm „Thüringen-Invest“ erleichtert. Ab sofort stellt die Anzahl der gesicherten und geschaffenen Arbeitsplätze kein Zugangskriterium mehr dar...

Stattdessen wird der Beitrag des Investitionsvorhabens zur Arbeitsplatzschaffung und –sicherung laut Richtlinienänderung vom 15.07. von der TAB qualitativ bewertet. Eine Förderung kann nun erfolgen, wenn ein Investitionsvorhaben zur Schaffung und/oder zur Sicherung von dauerhaften Arbeitsplätzen beiträgt oder im Rahmen einer Existenzgründung eine tragfähige Vollexistenz realisiert wird.

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„Thüringen-Invest“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei Investitionen mit Zuschüssen von 20 Prozent und Unternehmen des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes mit Zuschüssen von 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Letztere könnten beispielsweise bei Investitionen in Bäckerei-Cafés Anwendung finden. In beiden Bereichen beträgt der maximale Zuschussbetrag 50.000 Euro. Dieser wird als Deminimis-Beihilfe gewährt und kann auch unabhängig von dem Darlehen beantragt werden. Die Zuschussförderungen sind kombinierbar mit einem Förderdarlehen von bis zu 200.000 Euro. „Thüringen-Invest“ fördert alle zum Investitionsvorhaben gehörenden Neuanschaffungen aktivierungsfähiger und betrieblich genutzter materieller sowie immaterieller Wirtschaftsgüter (wie Patente oder Lizenzen), sofern sie als Anlagevermögen dienen sollen. Die Antragstellung erfolgt über das Portal der TAB unter https://ecohesion.aufbaubank.de.

HWK Erfurt hofft auf Angleich der Fördersätze für alle Betriebe
Die Handwerkskammer Erfurt begrüßt die verbesserten Zugangskriterien und Konditionen des Förderprogramms. „Die Aufhebung geschaffener Arbeitsplätze als Zugangskriterium ist die richtige Reaktion auf aktuelle Krisensituation und ermöglicht einer breiteren Basis von Betrieben, das Förderprogramm in Anspruch zu nehmen. Allerdings hätten wir uns erhofft, dass die Förderkonditionen für alle Unternehmen auf bis zu 30 Prozent angeglichen werden. Leider werden die kleinen und mittleren Betriebe des Handwerks gegenüber dem Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes weiterhin benachteiligt“, sagt Stefan Lobenstein, Präsident der Handwerkskammer Erfurt.

Neben der Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank unterstützen die Betriebsberater der Handwerkskammer Erfurt Firmeninhaber und Existenzgründer bei ihrem individuellen Investitions- und Finanzierungsvorhaben. Die Betriebsberater der Handwerkskammer Erfurt sind telefonisch unter 0361 6707 4101 bzw. 0361 6707 4102 sowie per E-Mail an betriebsberatung@hwk-erfurt.de erreichbar.
Autor: red

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