Mo, 15:50 Uhr
03.08.2020
Landespolitiker äußern sich
Soforthilfe für kleine Vereine kann jetzt bei der Ehrenamtsstiftung beantragt werden
Schard: Wir dürfen unsere Ehrenamtlichen im Kyffhäuserkreis nicht alleine lassen. Dazu erreichte kn diese Meldung...
Die Corona-Hilfen für ehrenamtlich geführte Vereine können ab sofort bei der Ehrenamtsstiftung beantragt werden, informiert der örtliche CDU-Landtagsabgeordnete, Stefan Schard. Die Gelder seien auf Drängen der Union in das Corona-Hilfspaket der rot-rot-grünen Landesregierung aufgenommen worden.
Obwohl diese Unterstützung bereits Anfang Juni durch den Landtag beschlossen wurde, hat es fast zwei Monate gedauert, bis das zuständige Sozialministerium die Auszahlung organisiert hat, so Schard.
Die Corona-Pandemie hat den kompletten Alltag verändert und auch das Vereinsleben im Freistaat Thüringen beinahe zum Erliegen gebracht.
Von dem Soforthilfeprogramm der Landesregierung für Vereine konnten aber gerade die kleinen Vereine ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nicht profitieren. Ab heute können nun endlich auch die kleinen Vereine im Kyffhäuserkreis die dringend benötigten Hilfen beantragen.
Die Überbrückungs- und Soforthilfen für das Ehrenamt in gemeinnützigen Vereinen, die über die Stiftung ausgezahlt werden, sollen Vereine retten, die aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie vor der Zahlungsunfähigkeit stehen. Viele Vereine haben einerseits laufende Kosten für ihre Geschäftsstelle, andererseits geht die Spendenbereitschaft zurück und lange geplante Veranstaltungen konnten und können nicht durchgeführt werden. Auch dies reißt Löcher in die Vereinskasse, sagt Schard Wir dürfen unsere Ehrenamtlichen im Kyffhäuserkreis in dieser Situation nicht allein lassen.
Antragsberechtigt sind alle rein ehrenamtlichen und gemeinnützigen Vereine Thüringens, ohne genügend Rücklagen, die noch keine weitere Förderung aus anderen Hilfsfonds zur Bewältigung der Corona-Pandemie beantragt oder erhalten haben. Insgesamt 500.000 Euro stünden thüringenweit auf Antrag der CDU-Landtagsfraktion für solche Hilfen bei der Ehrenamtsstiftung bereit. Weitere Informationen zu den Förderkriterien für den nicht rückzahlbaren Zuschuss sowie das Antragsformular finden sich auf der Homepage der Thüringer Ehrenamtsstiftung.
Autor: khhDie Corona-Hilfen für ehrenamtlich geführte Vereine können ab sofort bei der Ehrenamtsstiftung beantragt werden, informiert der örtliche CDU-Landtagsabgeordnete, Stefan Schard. Die Gelder seien auf Drängen der Union in das Corona-Hilfspaket der rot-rot-grünen Landesregierung aufgenommen worden.
Obwohl diese Unterstützung bereits Anfang Juni durch den Landtag beschlossen wurde, hat es fast zwei Monate gedauert, bis das zuständige Sozialministerium die Auszahlung organisiert hat, so Schard.
Die Corona-Pandemie hat den kompletten Alltag verändert und auch das Vereinsleben im Freistaat Thüringen beinahe zum Erliegen gebracht.
Von dem Soforthilfeprogramm der Landesregierung für Vereine konnten aber gerade die kleinen Vereine ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nicht profitieren. Ab heute können nun endlich auch die kleinen Vereine im Kyffhäuserkreis die dringend benötigten Hilfen beantragen.
Die Überbrückungs- und Soforthilfen für das Ehrenamt in gemeinnützigen Vereinen, die über die Stiftung ausgezahlt werden, sollen Vereine retten, die aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie vor der Zahlungsunfähigkeit stehen. Viele Vereine haben einerseits laufende Kosten für ihre Geschäftsstelle, andererseits geht die Spendenbereitschaft zurück und lange geplante Veranstaltungen konnten und können nicht durchgeführt werden. Auch dies reißt Löcher in die Vereinskasse, sagt Schard Wir dürfen unsere Ehrenamtlichen im Kyffhäuserkreis in dieser Situation nicht allein lassen.
Antragsberechtigt sind alle rein ehrenamtlichen und gemeinnützigen Vereine Thüringens, ohne genügend Rücklagen, die noch keine weitere Förderung aus anderen Hilfsfonds zur Bewältigung der Corona-Pandemie beantragt oder erhalten haben. Insgesamt 500.000 Euro stünden thüringenweit auf Antrag der CDU-Landtagsfraktion für solche Hilfen bei der Ehrenamtsstiftung bereit. Weitere Informationen zu den Förderkriterien für den nicht rückzahlbaren Zuschuss sowie das Antragsformular finden sich auf der Homepage der Thüringer Ehrenamtsstiftung.
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