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Sa, 15:15 Uhr
15.08.2020
Landespolitiker äußern sich

Antragsfrist startet für Dialogdisplay

Dazu diese Meldung aus dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft...

„Eine Unachtsamkeit, so banal sie auch erscheinen mag, kann im Straßenverkehr gravierende Folgen haben. Dazu gehört auch die Missachtung von Geschwindigkeitsregeln. Und wie schnell das passieren kann, weiß jeder Autofahrer. Werden wir dann aber freundlich auf unsere Unzulänglichkeit hingewiesen, nehmen wir gerne den Fuß vom Gas. Dialog-Displays tun das und tragen zu mehr Verkehrssicherheit in unseren Städten und Gemeinden bei. Wir wollen, dass ein Lächeln Autofahrer auf noch mehr Straßen belohnt und werden Kommunen daher auch 2021 bei der Anschaffung finanziell zu unterstützen“, so Verkehrsminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff.

Als interaktive Verkehrsschilder sind Dialog-Displays an sensiblen Punkten in den Kommunen angebracht und sollen analoge Schilder wirksam ergänzen bzw. verstärken. An Schulen, Kindertageseinrichtungen, in unmittelbarer Nähe von Kliniken, Seniorenheimen, Fußgängerzonen oder in verkehrsberuhigten Bereichen reagieren die interaktiven Schilder mit einem Lächeln auf das Einhalten der vorgeschriebenen Geschwindigkeit oder weisen mit eher enttäuschter Miene darauf hin, wenn diese überschritten wird. Die „bremsende“ Wirkung dieser direkten Rückkopplung an die Autofahrer ist in Studien zur Unfallforschung nachgewiesen.

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Städte und Gemeinden in Thüringen, die für das kommende Jahr die Anschaffung von Dialog-Displays vorgesehen haben, können sich um eine Förderung durch das Land bewerben. Zwischen dem 1. September und 31. Oktober 2020 kann diese gemäß der „Richtlinie zur Förderung von kommunaler Verkehrsinfrastruktur in Thüringen“ beim Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) beantragt werden. Bis zu 1.000 Euro pro Dialog-Display können gewährt werden.

Antragsberechtigt sind Thüringer Kommunen, denen nicht bereits im Rahmen der Dialog-Display-Förderung ab dem Jahr 2013 eine Zuwendung bewilligt wurde.

„Tempo machen müssen jetzt die Kommunen. Denn bei der Antragstellung gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Alle Kommunen, die Interesse an einer Förderung haben, sollten schon jetzt alle notwendigen Unterlagen bündeln und den Antrag mit Beginn der Frist einreichen. Den Zuschlag erhält, wer am schnellsten beantragt. In den vergangenen Jahren war der Fördertopf innerhalb weniger Tage ausgeschöpft“, so Hoff.

Der Freistaat Thüringen fördert die Anschaffung von Dialog-Displays in Städten und Gemeinden seit dem Jahr 2013. Bislang wurden 276 der interaktiven Anzeigetafeln mit insgesamt mehr als 420.000 Euro gefördert.

Die Antragsunterlagen sind auf der Webseite des TLBV unter https://www.thueringen.de/th9/tlbv/Foerderung/RLKVI/index.aspx abrufbar.





Autor: khh

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